Am Montag, dem 17.10.2016, läuft im Ersten das „multimediale und interaktive TV-Event“ Terror – Ihr Urteil. Zunächst ist die von Lars Kraume inszenierte TV-Filmadaption von Ferdinand von Schirachs Theaterstück Terror zu sehen, ehe im Anschluss Frank Plasberg in Hart aber fair eine Art Nachbereitung liefern wird. Denn das besondere an Terror ist – neben der bemerkenswerten Besetzung (Florian David Fitz, Burghart Klaußner, Martina Gedeck und Lars Eidinger) –, dass das Publikum nicht nur sich seine eigene Meinung machen soll, sondern diese den Ausgang des Films diktiert.
In Terror geht es nämlich um eines der moralischen Dilemmata, die der Terrorismus aufzwingen kann. Dieses wird verhandelt, im direkten juristischen Sinne: Im Gerichtssaal soll über den Kampfpiloten Koch (Fitz) geurteilt werden, der sich der Entscheidung der Vorgesetzten widersetzend eine von Terroristen entführte Passagiermaschine abgeschossen hat. Das Flugzeug sollte in ein vollbesetztes Fußballstadion gelenkt werden. Pilot Koch hat also eine Abwägung getroffen, den sicheren Tod von 164 Menschen verursacht, um den wahrscheinlichen von 70.000 zu verhindern.
F. David Fitz in Terror (Quelle: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Terjung) |
Das ethisch-moralische Gedankenexperiment verweist natürlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz von 2006, das ein solches Gegenrechnen von Menschenleben und die damit die Relativierung der Menschenwürde untersagte.
Nach der kategorischen Bewertung des BVG nun also der Publikumsentscheid. Per Stimmkarte haben in den Theatern bereits Menschen über das Handeln des Piloten Koch abgestimmt, auch in Kinos, wo Kraumes Film vorab lief – so etwa in München, wo im Anschluss ähnlich wie bei Plasberg im TV hinterher hochkarätig podiumsdiskutiert wurde (u.a. mit Günther Beckstein und Julian Nida-Rümelin sowie Darsteller Fitz).
Nicht per Karte, sondern eben per TED oder Internet-Click ist nun Deutschland auf der Couch gefragt. Volker Herres, Programmdirekter des Ersten, freut sich schon vorab:
„Der Zuschauer entscheidet! Das ist das ganz Besondere an diesem Abend. Der Zuschauer entscheidet nicht nur über den Ausgang eines Fernsehfilms, sondern über das Schicksal eines Menschen: schuldig oder nicht schuldig. Der Film involviert ihn, spricht ihn an, macht ihn zur letzten richterlichen Instanz und nimmt ihn in die Verantwortung.“
Aber Terror bietet nicht nur einen problematischen Fall, der an Grundsätzen rührt (dem der deontologischen vs. der teleologischen – hier utilitaristischen – Ziel- oder Bemessungsgrundlage eines richtigen Handelns). Als Multimedia- und Interaktions-„Event“ ist Terror – Ihr Urteil selbst diskussionswürdig.
Sicher ist es von allerlei Interesse, wie die Zuschauer entscheiden, auch wenn das natürlich nicht wirklich das Schicksal eines (zumindest nicht realen) Menschen betrifft. Auf der Seite terror.theater werden die Ausgänge der Theatervorstellungen aufgelistet. In Deutschland kam es 429-mal zum Freispruch, bei 459 Aufführungen. Circa 60 % der Zuschauer votierten für „unschuldig.“ Auch in Ungarn, der Schweiz, Österreich oder Venezuela stimmten die meisten gegen eine Verurteilung, in Japan hingegen wurde in vier von vier Vorstellungen der Pilot schuldig gesprochen. Das besagt wenig bis nichts, die Fallzahlen sind zu klein, Kontexte der Aufführungen, die Zusammensetzung des Publikums müsste berücksichtigt werden. Aber es wäre schon interessant, zu überlegen und zu prüfen, ob und wie die Ergebnisse hier als kollektive kulturelle, politische oder historische Symptome interpretierbar sind.
Andererseits kann man wie Marie Schmidt in der ZEIT Bedenken haben, die auf die Zeichenhaftigkeit zumindest des Fernsehereignisses abstellen:
„Uns, dem Volksfernsehzuschauersouverän, wird die Entscheidung über den Ausgang einer Gerichtsverhandlung übertragen, in der es übrigens im Kern darum geht, ob die Verfassung der Bundesrepublik auf jeden Fall gilt. Unter dem Brennglas künstlerischer Erfindung und des Massenmediums Fernsehen wird ausprobiert, was populistische Parteien fordern: den ‚gesunden Menschenverstand‘ bestimmen zu lassen, wenn ‚elementare politische Weichenstellungen‘ vorzunehmen seien (so die AfD).“
Und:
„Ein Einzelner, wie der fiktive Major Koch, hat selbstverständlich die Freiheit (sogar die moralische Pflicht), über sein Verhältnis zu den Gesetzen nach Wissen und Gewissen zu entscheiden – auf die Gefahr hin, bestraft zu werden. Aber ein ‚Volk‘ als Kollektiv, das ständig mit etwas Vagem wie dem ‚gesunden Menschenverstand‘ (was soll das sein bei über 80 Millionen Bürgern?) Entscheidungen über ‚elementare‘ Normen fällt, schwebt in gefährlicher Ungewissheit ‚über‘ dem Gesetz. Das ist die fatale Wirkung solcher Volksabstimmungen, ob darin nun fiktiv oder realpolitisch entschieden wird. Zumal wenn nur zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen: schuldig oder unschuldig? Raus aus der EU oder bleiben? Dieses Hopp-oder-topp-Prinzip schwächt um eines dramatischen Effekts willen zentrale Werte, anders gesagt, Sicherheiten – mehr als es Terroristen vermögen.“
Schmidt kritisiert, dass die Möglichkeit,
das Strafmaß gering zu halten, oder andere Praxislösungen eines Ausgleichs den
Zuschauern nicht zur Verfügung stehen. Die rechtliche und moralische wird nicht nur zur bloßen Mehrheitsentscheidung, sondern auch zur binären.
Es ist nun nichts dagegen
einzuwenden, brisante Grundsatzfragen jedem Zuschauer auch und gerade im Gewand
des Dramas vorzulegen, ihn zu involvieren und zum Nachdenken anzuregen. Doch die
anonyme Abstimmung daheim vor dem Bildschirm ist etwas anderes ist als im
(Lichtspiel-)Theater, wo es zu direkten Diskussionen kommen kann (wie es Thomas Jordan in der SZ beschreibt).
Bei allem guten Ansinnen ist Terror als „Event“ doch auch, zwangsweise, ein bisschen Populismusübung
zum Spaß und – für manchen – auf Probe. Wieso nicht mehr echte direkte Demokratie auf diese Weise?
Was umso bedenklicher oder aber widersprüchlich ist, als es
a) es nicht umsonst unabhängige Instanzen und Institutionen wie Richter und
Gerichte gibt und b) wir in einer Zeit leben, in der hinter Begriffen
wie dem „Postfaktischen“ die berechtige oder ungerechte Sorge vor der dumpfen „Masse“ wieder aufscheint, der Brexit-Schock noch in den Europaknochen sitzt sowie Hass und Hetze in den einst so
demokratiefördernd geltenden Sozialen Netzwerken zum gravierenden Gesellschafts- und Rechtsthema geworden ist.
Ex-Innenminister Otto Schily selbst hat einen Beitrag im Spiegel (42/2016) anlässlich des Terror-Ereignisses verfasst, wobei
er vor allem nochmal das Luftsicherheitsgesetz und die grundrechtliche Problematik rekapituliert.
Dieser Umstand allein ist schon bemerkenswert, aber auch, wie Schily indirekt (zugleich
Schmidt nicht unähnlich) die Konstruktion des fiktionalen Falls als einem
solchen in Frage stellt:
„Das
Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch mit Recht darauf
hingewiesen, dass die staatlichen Institutionen bei der Entführung eines mit Passagieren
besetzten Flugzeugs mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert sind, die
allenfalls eine Entscheidung dieser schwerwiegenden Art auf Verdacht, nicht aber
auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse ermöglichen. Zu erinnern ist auch an die
Geschehnisse im vierten entführten Flugzeug des 11. September, in dem
Passagiere versucht haben, die Terroristen zu überwältigen und an der Ausführung
ihres verbrecherischen Planes zu hindern.
Genau genommen haben
wir es also mit einem Scheinproblem zu tun, das die Gemüter aufgescheucht hat.“
Das ist freilich nur ein dürftiger Ausweg. Solchen
fundamentalen Widersprüchen und Spannungen der Fall-, aber eben auch der
Linienentscheidung, die ja schließlich nicht nur in Gesetze gegossen werden,
sondern auch dazu taugen, Handlungsmaximen im Kleinen mitzubestimmen, lassen
sich nicht einfach mit dem Verweis darauf, dass der geschilderte Fall lediglich
ein unrealistisches Gedankenkonstrukt sei, vom Tisch wischen. Tatsächlich hat und schafft jedes
konkrete Ereignis seine eigene Realität. Doch dass auch allzu konstruierte Gedankenspiele nicht ohne Belang sind, zeigt sich allein an den ticking-time-bomb-Szenarien, die im (Anti-)Terrorismusdiskurs
herhalten müssen, um zu klären (und oftmals: zu bejahen), ob (bzw. dass) man einen echten oder eben nur vermeintlichen Terroristen foltern darf, um die
Leben Unschuldiger zu retten.
Ein Film, der sich mit diesem Dilemma befasst, ist der HIER
wie in meinem Buch behandelte Unthinkable.
Ein Film, der weniger spannend wäre, wäre die Beurteilung des
Foltereinsatzes und der Ausgang des Films der Zuschauermehrheit überlassen. Einfach,
weil dann das Bauchgefühl siegreicher sein dürfte als die anstrengende, auch
unbequeme ethische Abwägung, auf die sich einzulassen freilich auch niemand gezwungen
werden kann. So mag Florian David Fitz‘ Soldat ja einen Freispruch verdienen, weil er (um es mit Schmidt zu sagen) so hübsch ist. So wenig echte Gedankenexperimente in ihrer Abstraktion so recht taugen für die Exemplifikation, so wenig tun es die überkonkreten Fiktionen eines Filmes, in denen allerdings immerhin sach- und fachfremde Faktoren wie Sympathien für Personen ebenso eine Rolle spielen wie im echten Leben.
Das führt aber zu einem weiteren Problem des
Interaktionskonzepts von Terror – Ihr Urteil:
Das Erste Programm wird den Film eben nur mit dem Ende ausstrahlen (ich wage die
Prognose: Freispruch), das sich aus der Zuschauerabstimmung ergibt. Wenn
Klaußner als Richter die Entscheidung verließt, werden also nur die
Entscheidungsgründe und -argumente verlesen, die ohnehin jenen der Majorität
entspricht. Wäre es nicht – ironisch gesagt: utilitaristisch bemessen – gewinnbringender, gerade
den Film gemäß der Minderheitsentscheidung schließen zu lassen, um eine
maximale gedanklichen Konfrontation zu befördern?
Vielleicht ist das aber auch gar nicht so sehr gewollt. Und
so aufregend und ergiebig das Szenario von Terror natürlich ist, ist es doch
auch ziemlich bequem. Sicher, die Wahl ist herrlich verzwickt und schrecklich
oder wenigstens gruselig obendrein.
Sie ist aber eben auch sehr weit weg, bei aller Aktualität der Terrorismusgefahr, die wiederum durch solche Szenarien allerdings mitbedingt wird. Schily in seinem Spiegel-Beitrag verweist auf verschiedene andere Situationen, in denen es immer wieder um Fragen des
Abwägens von Leben gegen Leben geht: bei Spendenorganen etwa oder bei
Schwangerschaftsabbrüchen. Erinnert sei auch an die Veranlassung der Folterandrohung
gegen den Entführer des Jacob von Metzlers durch den damaligen
stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner.
Man stelle sich ein Voting-TV-Event zu einem dieser Themen vor.
Oder vielleicht gar eines zur Frage, ob in einem echten oder erdachten Ort Flüchtlinge
heute untergebracht werden sollen. Elyas M. Barek könnte einen Syrer spielen, von dem wir nicht wissen, ob er arm dran oder mit IS-Mordplänen im Kopf daherkommt. Opfer oder Täter? Reinlassen oder nicht? Ja oder nein – stimmen Sie ab, telefonisch oder
online (natürlich aber ohne Kommentierungsmöglichkeit, wegen Hetzgefahr)!
In diesen Dimensionen des Involvements und der
moralischen Konfrontation spielt das ARD-Event natürlich nicht. Multimedial und
vor allem interaktiv ist ja aber Terror – Ihre Entscheidung auch und wird von Frank Plasberg samt Gästen im Anschluss diskutiert.
zyw