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21.04.2017

DIE HARD in Dortmund


Statt Terrorismus krimineller "Fake-Terrorismus": Vermutliche Hintergründe zum Anschlag auf BVB-Teambus erinnert an "Stirb-Langsam"-Hollywood-Szenario - in bezeichnender Weise 


Der Anschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund scheint aufgeklärt – und zum jetzigen Stand weniger Terrorismus als eine Art „Fake-Terrorismus“. Hinter der dreifachen Bombenattacke und den merkwürdigen islamistischen Bekennerschreiben steckt offenbar ein 28-Jähriger, der observiert und bei Tübingen in einer Aktion der GSG-9 nun festgenommen wurde. Sergey W. soll aber nicht aus politisch- oder religiös- extremistischen Gründen gehandelt haben, sondern, ganz „unidealistisch“, aus rein kriminellen bzw. ökonomischen Eigennutz: Mit dem Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus am 11. April 2017 in Dortmund wollte W. für einen Kursverfall der BVB-Aktie an der Börse sorgen. Um davon zu profitieren, hat W. am Tag des Anschlags mit einem Verbraucherkredit sogenannte Put- oder Verkaufsoptionen erstanden. Mit diesen hätte er die Preisdifferenz zwischen der Höhe des Aktienhandelswerts und dem bei Fällig-Werden dieser Option eingestrichen. Tatsächlich sind die Anteile des Fußballklubs nach dem Anschlag gesunken – tiefer noch freilich wäre das sicherlich der Fall gewesen, wenn viele Mitglieder des Teams schwer verletzt oder gar getötet worden wären. So erlitt „lediglich“ Marc Bartra vor der Champions-League-Begegnung gegen AS Monaco u.a. einen Speichenbruch.

Aufsehen erregend ist W.s Plan nun nicht nur, weil es sich um eine überaus perfide, im höchsten Maße skrupellose Tat handelt, eine Kursmanipulation per Sprengstoffanschlag, die mit dem Tod von Menschen kalkuliert. Solche Gewinnaktionen wurden und werden auch bereits im Rahmen der Attacken des 11. September 2001 vermutet, allerdings waren diese, falls es sie gegeben hat, eher quasi-mafiöse Zusatzgeschäfte und nicht das Hauptmotiv. Darüber hinaus erinnert denn auch der BVB-Plan an den der STIRB-LANGSAM- bzw. DIE-HARD-Filme. Deren Held, der sarkastische Polizist John McClane (gespielt von Bruce Willis) kämpft im ersten, im dritten und im vierten Teil der wegweisenden Action-Reihe gegen Verbrecher, die je einen überbordenden Raub als Terrorismus tarnen, ihn gar durch mit solchen Vortäuschung erst ermöglichen.

So besetzen im ersten Teil von 1988, DIE HARD, ein Kommando hochgerüsteter Deutscher (die Nationalität wurde in der deutschen Filmfassung kaschiert) das Bürohochhaus eines japanischen Versicherungskonzerns in Los Angeles am Heiligabend, nehmen die Belegschaft auf ihrer Weihnachtsfeier als Geiseln und fordern die Freilassung diverser „politischer Gefangener“. McClane, barfuß, im Unterhemd und zunächst nur mit Dienstpistole bewaffnet, kann als einziger der Festsetzung entkommen und liefert sich eine Art Guerilla-Kampf gegen die „Terroristen“, die es tatsächlich aber nur auf die Dollar-Multimillion in Form von Schuldverschreibungen abgesehen haben, die im Tresor des Unternehmens lagern. Um diesen zu knacken und ihre Flucht zu tarnen, gerieren sich der feingekleidete Hans Gruber (mit exquisiter britischer Noblesse: Alan Rickman) und seine Gesellen als Politgewalt-Aktivisten. Das FBI-Einsatzprotokoll bei solchen Besetzungen sieht nämlich die externe Trennung des Gebäudes vom Hauptstromnetz vor (was einen Sicherheitsmechanismus des High-Tech-Safes ausschaltet) und das Chaos der finalen Groß-Explosion, die als missglückte Befreiungsaktion daherkommen soll, soll das heimliche Davon-Kommen der Verbrecher garantieren.

Ähnlich sind die Szenarien in den Fortsetzungen: In Teil 3 (DIE HARD WITH A VENGEANCE / STIRB LANGSAM – JETZT ERST RECHT) von 1995 inszeniert der Bruder des Gangsters aus dem ersten Teil (ein ehemaliger Stasi-Oberst) eine explosive Schnitzeljagd und Rache an McClane im sommerlichen Manhattan, um in deren Schatten die Federal Reserve Bank um ihre Goldreserven zu erleichtern; in Teil 4 (LIVE FREE OR DIE HARD / STIRB LANGSAM 4.0) von 2007 dient ein Cyber-Angriff auf die US-Westküste am Unabhängigkeitstag dazu, die gesamten Computertransaktionsdaten des Finanzsektors zu erbeuten.

In Sachen Terrorismus ist DIE HARD nun weniger als Begründer eines eigenen Action-Subgenres relevant, das seine Vorläufer in Katastrophen- und Erpresserfilmen der 1970er-Jahre hatte, sondern viel mehr insofern, als dass der Terrorismus hier explizit keiner ist bzw. nur eine vorgetäuschter. In der Romanvorlage des ersten STIRB-LANGSAM-Teils, in Roderick Thorps „Nothing Lasts Forever“ (erschienen 1979) sind es noch „echte“ europäische Sozialrevolutionäre mit Kalaschnikows und der besetzte Wolkenkratzer ist der eines Öl-Konzerns. Die Umwandlung in „kapitalistische“ Gangster in der Kino-Version ein Jahrzehnt später verweist darauf, wie der internationale palästinensische und der New-Left-Terrorismus der RAF, Roten Brigaden etc. als erzählerisches und alltagsjournalistisches Allgemeingut bekannt und – mehr noch – internationaler Terror zum Alltagsphänomen geworden war (nicht zuletzt dank Iran und Libyen als damals neuen sponsor-states).

Dass die Verbrecher sich diesen Terrorismus quasi selbst zu eigen und zum „Fake-Terrorismus“ machen, um auf die eingeübten (Über-)Reaktionen zu spekulieren (neben dem überheblichen FBI wird auch die Terrorismusberichterstattung vorgeführt inklusive dem tatsächlich auf DIE HARD zurückzuführenden Falschfachbegriff „Helsinki- Syndrome“ statt „Stockholm-Syndrom“) weist sie als Zeit-Zeichen in noch einer weiteren Hinsicht aus: Hans Gruber und Co. sind fast satirische Manifestationen eines als rücksichtslos erlebten, ungehemmten und zynischen Wirtschaftsliberalismus in der Ära Ronald Reagans und Margaret Thatchers, der unregulierten, gewinngeilen Dominanz des Kapitals und der Konzerne, der Banken und Börsen kurz vor dem Ende der Geschichte (sprich: dem Fall des kommunistischen Ost-Systems).

Dass und wie nun im Kleinen, in Dortmund, aber auch: in der Realität derlei kriminelle DIE-HARD-Logik samt ihrem Kalkül und dem Fokus auf die Medien- und Börsenreaktionen nachgespielt worden ist, lässt die BVB-Tat einmal mehr wirken als so etwas wie der Einbruch der Fiktion (oder des Hollywood-Kinos) in die Wirklichkeit, wie man dies angesichts seiner Katastrophen-Bilder auch für den 11. September ausgemacht hat – wenn in Dortmund nun auch eher auf Ebene des „Plots“ oder der „Story“.

Es wirkt aber auch signal- oder symbolhaft, zeigt auf – wenn man es so lesen mag –, wie sehr sich die 2010er-Jahre in gewissen Problemlagen und Mentalitätssituationen den 1980ern ähneln. Neben den Auswüchsen des (Finanz-)Kapitalismus und der sich popularisierenden Kritik daran infolge der Banken- und EU-Krise ist es der Terrorismus, der mittlerweile von Radikalislamisten (v.a. von oder im Namen des sog. „Islamischen Staats“) ausgehend in Westeuropa ebenso „angekommen“ ist wie der internationale Terrorismus als B-Movie-Story- und Figuren-Stereotyp in Hollywood.

Sergey W., als Tatverdächtiger, erscheint so betrachtet als Schmalspur-"Hans Gruber", der nicht nur im Windschatten von Terrorismusbedrohung und Web 2.0-Nachrichtenhochgeschwindigkeit Geld machen möchten, sondern direkt mit und durch sie. Im Fahrwasser "echter" Terroristen wollte er ganz unideologisch – ähnlich der rein kommerziell orientierten, kleinunternehmerischen Fake-News-Profiteure u.a. aus Mazedonien – das Beste aus öffentlicher Unsicherheit und Ängsten bis hin zur Hysterie machen: sein Geld. Eine Entleerung, die parallel läuft zu realen Terrorismuskonflikten, in denen nach einer Phase, in der zunächst im weiteren Sinne idealistisch motivierte und legitimierte Akteure auf allen Seiten mehr und mehr parasitär ergänzt oder gar ersetzt werden von solchen, die lediglich auf den eigenen Vorteil aus sind, in welcher Form auch immer.

Dass dieser Post-Idealismus des Scheinterrorismus auch im Gegenwartskino seinen Platz hat, zeigt der James-Bond-Film CASINO ROYALE (2006), der noch mehr vielleicht direktes Vorbild für Sergey W.s BVB-Idee war. Darin will der Terrorfinanzier LeChiffré (Mads Mikkelsen) die Aktienkurse einer Airline durch einen Anschlag auf dessen neues Großraumflieger bei der Einführungspräsentation auf dem Lufthafen von Miami in Keller stürzen, um am Kursverlust zu verdienen. In Dortmund gab es allerdings keinen Geheimagenten 007, der dies im letzten Moment verhindert hat. Geklappt hat es trotzdem nicht.


Mehr zu dem Thema „Fake-Terrorismus“ und den DIE-HARD-Filmen finden Sie in meinem Buch, einen Text zum „Virtuellen Terrorismus“ in STIRBLANGSAM 4.0 HIER.   

24.02.2017

Faktor Bildung und die Rolle des Internets. Zur aktuellen „Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe“


Der Titel ist sperrig: Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind. Doch mit dieser Veröffentlichung, die im Oktober vergangenen Jahres als "Fortschreibung 2016" vorgelegt wurde, präsentieren das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) ein wichtiges Papier. Politiker wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Chefs von Sicherheitsbehörden werden sich wieder in öffentlichen Auftritten auf die darin präsentierten Zahlen stützen, und die Massenmedien sie zu sozialer, kultureller und politischer Realität weiterverarbeiten, zur Beschreibung einer ordnenden Wirklichkeit.

Vor zwei Jahren habe ich mich (HIER) kritisch dazu geäußert. Nicht, was die Arbeit der Verfasser anbelangt, sondern was den Umgang damit betrifft, die Verkürzungen, Übertreibungen oder jene ungedeckten Interpretationen, die fast unweigerlich ein spezifisches Bild deutscher Dschihadismus-Reisender zeichnen, auf deren Basis wiederum Vorstellungen in den Köpfen geformt und Gegenmaßnahmen geplant und finanziert werden. Und man muss Statistiken nicht fälschen, um seine "alternativen Fakten" zu kreieren, es genügt die "richtige" Auslegung.

Die Informationsbasis der Untersuchung ist nun nochmals breiter und feiner geworden. Ausreisende von Januar 2012 bis Juni 2016 wurden erfasst, 784 Personen sind es, zu denen den Innensicherheitsbehörden (also: nicht der Bundesnachrichtendienst) Informationen vorlagen.

Das sind erheblich mehr als 2014 (378 Fälle) und lässt validere Aussagen zu. Nach wie vor muss aber festgehalten werden (was im Bericht auch geschieht), dass es sich lediglich um quasi eine Fragebogenaktion handelt, eine Zusammenführung bestimmter Informationen aus den Polizeibehörden der Länder und des Bundes sowie des BfV, möglichst einfach und unaufwendig – schließlich habe die Beamten im Alltag auch anderes, wichtigeres zu tun.

So ein Vorgehen ist natürlich legitim, nicht nur hinsichtlich Praktikabilität und Forschungsökonomie. Es ist jedoch, wie ebenfalls und fast entschuldigend erwähnt wird, eben keine tiefergehende qualitative Analyse der Lebensläufe. Und es sind vor allem Daten, die von vornherein unter dem Funktionalitätsaspekt der polizeilichen und geheimdienstlichen Arbeit entstanden. Die Analyse ist also vom Material her eine der Versicherheitlichungs- und Aufklärungsperspektive. Das kommt dann – auch explizit – zum Tragen, wenn es um die Radikalisierung geht: Deren Beginn wird informationell erst da angesetzt, wo sie für die entsprechenden Behörden signifikant werden. Das ist natürlich eine handfeste Einschränkung; Radikalisierungsprozesse starten aber meist schon vorher, was dann aber nicht oder nur indirekt ins „Wissens“-Raster fehlt. Auch das wird freilich  eingestanden, fällt aber gleichwohl ins Gewicht.

Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle näher betrachten, weil sie mir nicht nur für meine eigene Arbeit relevant und interessant erscheinen: Die der Bildung und die Rolle des Internets.

Generell gilt: Nicht zu jeder der fast 800 Personen liegen Informationen zu allen Aspekten vor, selbst wenn nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Infodichte zugenommen hat. So gibt es etwa nur von zwei Dritteln polizeiliche Vorkenntnisse (s. S. 18). Je ein Viertel dieser Personen (26 %) sind mit Gewaltdelikten „vorbelastet“. Das heißt aber eben nicht automatisch, dass ein Viertel ALLER Ausreisenden Gewalttäter waren bzw. sind. Nun liegt diese allerdings nahe – schließlich stammen die Angaben von den entsprechenden Behörden. Doch bei anderen Merkmalen kann und darf nicht so einfach auf die Gesamtzahl geschlossen werden.

Aufgrund dieser und weiterer, unten näher ausgeführter Bedingungen entlarvt denn auch diese Fortschreibung der „Radikalisierungsauswertung“ die Erzählung vom Dschihad-Reisenden, der zum Extremisten wird aufgrund sozialer und ökonomischer Ausgrenzung (oder eines entsprechenden „Versagens“ – als weniger freundliche Version dieses Deutungsmusters), zwar nicht als Mär. Sie liefert aber auch keine sonderliche Grundlage, die die hohe Präsenz eines solchen erklärenden (und bisweilen entschuldigenden) Narrativs rechtfertigen würde.

Unter dem Punkt 3.4 („Schule, Ausbildung, Studium und Beruf“) erfahren wir nämlich zunächst, dass lediglich zu 289 der Ausreisenden Informationen über ihren höchsten Hochschulabschluss vorliegen. Das sind ca. 37 % aller bekannten Fälle.

Von diesem 289 Personen hatten dabei (s. S. 16):
36 % das Abitur
23 % mittlere Reife (Realschulabschluss)
27 % Haupt- oder Volkshochschulabschluss. 

Vergleicht man gewagt diese Zahlen mit denen des Statistischen Bundesamtes, kann man also zur (freilich ebenfalls überzogenen oder gar haltlosen) Aussage kommen, dass diejenigen, die sich dem „Islamischen Staat“ anschließen, die Schnitt eher Bessergebildete sind.

Das ist wie gesagt ziemlich fragwürdig, ebenso aber (zumindest auf Basis der „Analyse der Radikalisierungshintergründe- u. Wege“) die Behauptung auf dieser Datengrundlage, der IS und andere Gruppen in Syrien und im Irak würden nur oder vor allem Bildungsverlierer anziehen.

Ähnlich verhält es sich mit Blick auf Studium und Ausbildung. Hier sind die Zahlen teils noch a) weniger belastbar und b) ebenfalls nicht für die „Loser“-Erklärung tauglich.

Informationen zur Ausbildung liegen zu 116 Personen vor (also nur knapp 15 % aller erfassten Personen), und von diesen haben 42 % eine Ausbildung abgeschlossen und 26 % eine vor der Reise begonnen. Nur ein Drittel (32 %) hat die Ausbildung abgebrochen – vermutlich ist bei so manchem davon eben die Ausreise bzw. die Radikalisierung der Grund dafür (und nicht die Folge).

Was auch nicht ins Bild des "Abgehängten" passt: Von 94 Personen ist bekannt (was also nicht heißt, dass es nicht doch mehr wären), dass sie vor der Reise ein Studium aufgenommen haben, 10 % davon (also 9,4 Personen?) haben es sogar abgeschlossen, 63 % kurz vor der Reise damit begonnen, 28 % abgebrochen (vermutlich auch wieder hauptsächlich wegen der Ausreise?). 

Zu 111 Personen liegen Erkenntnisse vor, dass sie berufstätig waren, von 166 ist bekannt, dass sie arbeitslos waren.

Weil die Darlegungen in der Untersuchung unübersichtlich geraten mit den unterschiedlichen Grundgesamtheiten, auf die sich die Prozentwerte beziehen, hier übersichtlich (nochmals: soweit bekannt! Oder aber: „mindestens“):

arbeitslos: 166 Personen (= 21,2 % aller Erfassten)
berufstätig: 111 Personen (= 14,2 % aller Erfassten)
Schüler (zur Zeit der Ausreise): 74 Personen (= 9,4 % aller Erfassten)
(ehem.) studierend / studiert: 99 Personen (= 13 % aller Erfassten)

Und statt: „Zwar Drittel aller Ausreisenden waren polizeibekannt“ kann es ebenso berechtigt heißen: „Zwei Drittel aller Ausreisenden waren in einer Berufsausbildung oder haben diese sogar abgeschlossen“. Ca. 60 Personen waren an einer Hochschule eingeschrieben (63 % der 94 Personen). Mit den 74 Schülern und den 30 Azubis lässt sich sagen, dass fast ebensoviele (formal) Arbeitslose nach Syrien und in den Irak ausgereist sind wie Menschen, die sich (formal) in einer schulischen, beruflichen oder akademischen Ausbildung befanden. Nochmals: Jedenfalls soweit dazu natürlich Zahlen überhaupt vorliegen.

Übrigens: 57 der Ausgereisten waren minderjährig (7 %).

Kommen wir zum Punkt der Radikalisierungsfaktoren und dabei speziell dem Internet. Hier liegen Informationen zu 572 Personen vor. Die Verfasser sind sehr vorsichtig bzw. relativierend in ihren Aussagen. Es ist die Rede von „Hinweisen“ auf Faktoren, die „mutmaßlich“ zu Beginn der Radikalisierung „relevant“ sind (S. 20). Dabei erfolgt keine Gewichtung, was bei Querlesen schnell zu einer Fehldeutung führen kann. Folgende Radikalisierungsfaktoren mit Prozentzahlen werden nämlich genannt:

An erster Stelle stehen Freunde (54 %), (einschlägige) Moscheen (48%), dann schon das Internet (44 %). Es folgen: sog. Islamseminare (27 %), Koran-Verteilungsaktionen wie die „Lies!“-Einsätze (24%), die Familie (21 %), sog. Benefiz-Veranstaltungen (6 %), Schulkontakte (3 %) und Kontakte im Gefängnis (2 %).

Diese Prozentangaben bedeuten nun nicht, dass „Freunde“ für 54 % der Radikalisierung verantwortlich seien o.Ä. Es bedeutet "nur", dass bei 54 % der 572 Fälle „Freunde“ ein „relevanter“ Radikalisierungsfaktor war. Gewichtungen bzw. Aussagen über die (anteilige) Relevanz der Faktoren im Radikalisierungsprozess sind also nicht gegeben – und darüber hinaus bleibt offen, wie „Relevanz“ hier definiert wurde, ob dafür überhaupt Kriterien formuliert sind und inwiefern zum Tragen kamen.

Unabhängig davon sind die Zahlen interessant, zumal wenn man davon ausgeht, dass es eine große Schnittmenge gibt zwischen einerseits „Freunden“ und andererseits „Koranverteilungsaktionen“, „Islamseminaren“ oder „Moscheen“ (die ich schließlich alle mit Freunden besuchen kann).

Teilt man zwischen Off- und Online-Faktoren auf, ergibt sich auf den flüchtigen Blick ein enormer Stellen- (oder zumindest: Zahlen-) Wert für das Internet. Hier die direkte Real-World-Erfahrung und Interaktion, dort die Digitale Welt, die fast in der Hälfte der bekannten Fälle eine bedeutende Rolle spielte. Tatsächlich heißt es gar: „Bei 17 Prozent dieser Gruppe [= die 249 Personen, bei denen das Internet eben relevanter Faktor war; B.Z.] ist ausschließlich das Internet als entscheidender Faktor bei Radikalisierungsbeginn bekannt geworden“ (S. 22). Das ist beachtlich.

Doch zum einen ist nicht klar, wie relevant das Internet ist (im Verhältnis zu den „Offline“-Erlebnissen und Interaktionen), zum anderen, was mit „Internet“ überhaupt gemeint ist. Zumindest werden hier verschiedene Dienste, Angebote, Funktionen und Nutzungsweisen auf problematische Weise vermengt und unter einen Begriff gezwängt, der nicht erst, aber spätestens seit dem Aufkommen des Sozialen Medien für solche Analysezwecke nicht mehr sonderlich taugt.

Während denn auch kleinteilig zwischen „Islamseminaren“, „Moscheen“, „Benefiz-Veranstaltungen“ und „Koranverteilungsaktionen“ etc. differenziert wird, wäre es mindestens ebenso sinnig (und ebenso politisch), auch auf der Seite des „Internets“ zu trennen: Einerseits die der Nutzung von E-Mails und Chat-Foren, von Skype, Facebook und Twitter als Techniken und Räume des kommunikativen Austauschs, der Selbstpräsentation und der Kontaktanbahnung einerseits. Und andererseits der Gebrauch des Netzes als Informationsquelle für Texte und Videos.

Natürlich sind die Grenzen fließend: das Social Web teilt sich vom Microblogging und -messenger bis zum Videodienst eine Menge überlappender, artverwandter und ergänzender Features, die zudem in unterschiedlicher Art und Bedeutung je unterschiedlich integriert, aufeinander abgestimmt und miteinander verschränkt sind. Wer will entscheiden, ob Facebook primär als Infoquelle oder als Medium der direkten Austauschs gilt, als Plattform oder Kanal?

Aber es ist eben doch ein Unterschied, ob bei Spiegel-Online oder einschlägigen, spezielleren Websites die neuesten Missetaten des Assad-Regimes rezipiert werden oder ob mittels Telegram und WhatsApp persönlich kontaktiert, später die Hidschra initiiert, geplant und organisiert wird. Entsprechend ist die einfache Abgrenzung zu „Freunden“ und „Islamseminar“ hinfällig, wenn ich mich mit meinen Freunden über das „Internet“ austausche oder das „Islamseminar“ in Online-Foren, in Videos und Kommentarspalten von YouTube stattfinden. Hier ist das „Internet“ virtuelles, zumindest digitales Pendant oder Verlängerung der „analogen“, der „Kohlenstoff“-Räume, dort eine ganz eigene Welt oder zumindest ein ganz eigenes Angebot. Dazwischen ist es oder kann es sein: ein Ersatz.

Dies impliziert der Befund der vorgelegten Analyse: die „Abnahme“ der Bedeutung des Internets im Radikalisierungsverlauf (auch wenn es zu diskutieren gälte, inwiefern hier konkret ein Bedeutungsrückgang zu konzipieren ist). „Offenbar ist in den meisten Fällen ein direkter persönlicher Austausch mit Gleichgesinnten für die weitere Radikalisierung bedeutsamer als der Konsum von extremistischer Internetpropaganda oder digitaler Kommunikation“ (S. 22).

Kurzum: Das „Internet“ ist vor allem in Sachen Radikalisierungsauftakt oder -einstieg ein Ort oder Werkzeug, den es genauer und differenzierter im Blick zu behalten lohnt.

Dass nun die "Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe" auch in ihrer Fortschreibung das nicht leisten kann, ist verständlich, weil schlicht eine solche genauere Erfassung bei den Behörden wohl nicht erfolgt und somit nicht weitergeleitet werden kann. Die "Internet"-Pauschalisierung, die sich auch in jüngerer Medienforschung noch findet und vielleicht akzeptabel (siehe etwa HIER, wo eingangs allerdings gar von der "Nutzung von Onlinemedien wie Computer, Internet, Handy und Social Media" die Rede ist), kann und muss aber gerade im Bereich der Radikalisierungsuntersuchung überwunden werden, insbesondere was statistische Daten anbelangt.

Bis dahin wäre allerdings schon viel gewonnen, wenn mit den bestehenden Informationen vernünftig und besonnen umgegangen wird.



zyw 

30.07.2016

Keine visuelle Terror- und Amokwerbung in Zeitungen: Selbstbeschränkung, "Werther-Effekt" und mediale "Ansteckung"


Arthur Rutishauser, Chefredakteur der Tages-Anzeiger, verkündete Sache am Freitag, dem 29. Juli 2016: Ab sofort werden keine Bilder mehr von Attentätern und Amokläufern in seinem Blatt präsentiert, weder in den Print-Ausgaben, noch online. Die überregionale Tageszeitung aus Zürich habe, so Rutishauser, intern ihre ohnehin bereits zurückhaltende Praxis angesichts der Anschläge und Attacken von Nizza, Würzburg, München und Ansbach auf den Prüfstand gestellt und entschieden, dass diese nicht mehr genüge.

Die Medien tragen [...] eine spezielle Verantwortung. Wir haben einen Informationsauftrag und müssen auch über schwere Gewalttaten berichten, die Hintergründe ausleuchten und Zusammenhänge aufzeigen. Gleichzeitig müssen wir uns mit den möglichen Folgen der Berichterstattung auseinandersetzen. Wir müssen aufpassen, den Attentätern und deren Propaganda keine Bühne zu geben und damit womöglich Nachahmer zu animieren.
Untersuchungen zeigen, dass Nachahmungseffekte bei Massentötungen wie Selbstmordanschlägen, Amokläufen und Terroranschlägen tatsächlich existieren. Psychologen bestätigen die Befunde“
so Rutishauser in der Erklärung.

Die französische Zeitung Le Monde, auf die er verwies, hatte einige Tage zuvor schon in einem Leitartikel ihres Chefredakteurs Jérôme Fenoglio mit dem Titel „Résister à la stratégie de la haine“ („Der Strategie des Hasses widerstehen“) gleiches für sich beschlossen. Zudem wird die als linksliberal geltende überregionale Tageszeitung aus Paris darauf verzichten, Bilder aus Propagandamaterialien des „Islamischen Staats“ zu präsentieren. Keine Selbstverständlichkeit.

In einer Meldung über diesen Schritt schrieb am 27. Juli die Süddeutsche Zeitung (auf SZ.de):
In Frankreich und in anderen Ländern wird derzeit intensiv darüber debattiert, wie sich Medien angesichts der häufigen Terroranschläge verhalten sollen. [...] Die Kernfrage ist, ob Medien mit intensiver Berichterstattung zu derartigen Taten beitragen. In Bezug auf den Amoklauf von München wird einigen Medien außerdem vorgeworfen, zur Verbreitung von Gerüchten beigetragen zu haben.
 
Die Zeit setzte ihrer aktuellen Ausgabe (Nr. 32 / 2016 vom 28. Juli) dahingehend ebenfalls ein Zeichen. Die Hamburger Wochenzeitung verzichtete zwar nicht auf Fotos von Tätern, Tatorten und Opfern, bildete diese aber demonstrativ in extremer Unschärfe ab (s. Abbildung).

Ausschnitt aus Die Zeit (32/2016, S. 13)


Die Begründung dazu lautete:
Wir haben uns dazu entschlossen, die Bilder der Täter, der Waffen und der Tatorte unkenntlich zu machen. Wir wollen nicht dazu beitragen, dass Mörder zu Helden stilisiert werden – und dass ihr Kalkül aufgeht: durch Grausamkeit berühmt zu werden. Dass Medien blutige Bilder verbreiten, gehört zum Plan der Täter. Ihm wollen wir nicht folgen.“ (S. 13)

Inwiefern allerdings diese Verfremdung selbst wiederum eine Stilisierung und zumindest ästhetisch (und ästhetisierend) mit der Bedeutung der Täter und ihrer Fotografien spielt, ist eine andere Frage und Diskussion wert. Eine interessante Idee ist es allemal.

Im Zeit-Beitrag „Warum es nicht aufhört?“ ist jedenfalls vom „Werther-Effekt“ die Rede. Diesen Aspekt der Medienwirkung, speziell der Imitation, führt ja auch Rutishauser ins Feld (s.o.). Die Bezeichnung „Werther-Effekt“ geht auf Johann Wolfgang Goethes berühmten und seinerzeit sehr populären Briefroman „Die Leiden des jungen Werthers“ (erstveröffentlicht 1774 noch mit Genitiv-"S") zurück, in dem sich der Titelheld aus unglücklicher Liebe selbst tötet. Vor allem aber verweist der Terminus auf die Nachahmungstaten in Folge der Romanlektüre. Wie Micheal Kunczik und Astrid Zipfel in ihrem Buch „Gewalt und Medien“ [1] schreiben, folgte tatsächlich ein Verbot des Buches in einigen Ländern (vgl. Kunczik/Zipfel 2005, S. 30). Dies ganz im Sinne u.a. des Göttinger Medizinprofessors Friedrich Benjamin Osiander (1759-1822), denn im „Werther“ sah Osiander Selbstmord „als eine Heldenthat oder eine Handlung eines großen Genies dargestellt“ (zit. n. ebd., S. 31). Im Sinne dieser Suggestionsthese wurden auch in verschiedenen Studien in den letzten vierzig Jahren Belege für solche Imitationseffekte nach Berichten über sowie (u.a. fiktionalen) Darstellungen von Selbstmorden gefunden (vgl. ebd., S. 94 ff.). Als Faktoren für Nachahmungswirkungen gelten – wenn auch von Kunczik und Zipfel nicht unkritisch betrachtet – u.a.:
        
- der Publizitätsgrad (die Berichterstattungsintensität)
- die Eigenschaften der Rezipienten (Jüngere sind mehr gefährdet als Ältere) sowie
- die Ähnlichkeit zwischen Vorbild und Nachahmer
- die Art des dargestellten Verhaltens (reales Handeln wird wohl eher nachgeahmt als fiktives)
- die Darstellung der Konsequenzen (etwa als positiv u. heroisierend)
(vgl. ebd., S. 101)

Was den letzten Punkt, die Präsentation der Folgen, betrifft kann allerdings von einem Unterschied zwischen einem Selbstmord, der sich nur gegen das eigene Leben wendet, und der Selbsttötung am Ende eines Amoklaufs oder einem gezielt bzw. potenziell suizidalen Terrorakt angenommen werden. Bei den beiden letztgenannten Gewaltaktionen spielen weniger die Werthaltungen und Reaktionen in der Öffentlichkeit und in den Massenmedien eine Rolle, weil es alternative konträre Sichtweisen und entsprechende Abrgenzungsgemeinschaften gibt, mit denen sich die Täter identifizieren: die teils fast kultische Verehrung von Amoktätern im Internet [2] oder die Welt- oder zumindest Konfliktwahrnehmung von Terroristen samt demonstrativer Märtyer-Verehrung, die einen gewissen Ruhm auch „lone actors“ verheißt. Insofern es um Rache, Schrecken und Verstörung geht, können negative Reaktionen in Presse und Rundfunk also eher ganz im Sinne potenzieller anti- (oder alternativ-)sozialer Nachahmer sein.
  
Was denn auch Terrorismus selbst betrifft, ist weniger der „Werther-Effekt“ als Begriff geläufig, sondern jener der „contagion“. Auch wenn die Vorstellung von massenmedialer „Ansteckung“ sich nicht auf das Feld politischer Gewalt beschränkt und für manche eher behauptet denn belegt erscheint, ist die Annahme eines solchen Effekts scheinbar „commonsensical and [...] indeed supported by anecdotal accounts as well as more systematic research“ (Nacos 2009, S. 4 [3]). Zu letzterer gehört die schon in den 1980er Jahren beginnende Forschung Gabriel Weimanns [4], Professor der Kommunikationswissenschaft an der Universität Haifa.

Brigitte L. Nacos, Politologin an der Columbia Universität, macht in ihrem Übersichtsbeitrag in Perspectives on Terrorism dahingehend eine wichtige Unterscheidung: die zwischen taktischer und inspiratorischer Ansteckung.

Ersteres zielt auf konkretes terroristisches Vorgehen ab, das v.a. bei Erfolg als Vorbild dient, beispielsweise die Botschaftsbesetzungen in den 1970er-Jahren (vgl. ebd., S. 7 – mit Bezug auf Brian Jenkins). „Inspirational contagion“, sei, so Nacos, allerdings, für die „Ziele“ der Terroristen alarmierender, denn „it is the stuff that makes terrorists tick“ und führe zur Bildung von neuen Organisationen und Zellen (ebd., S. 9). Der Schockwert der Bilder der Enthauptung Nicholas Bergs 2004 oder die Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh im selben Jahr finden freilich ihren inspirativen Wut- und Empörungs-Gegenpart in der gelben und orangefarbenen Kluft der IS-Hinrichtungsopfer, die der der Guantanamo-Häftlinge nachempfunden ist, wie sie eben über die Massenmedien ebenso weltweit zirkulierten.
      
Nacos schloss 2009 jedenfalls:
In conclusion, when it comes to international and domestic terrorism, various kinds of media figure quite prominently in both tactical and inspirational contagion. While the Internet has moved center-stage in this respect during the last decade, the targets of terrorism have not been able to effectively counter the mass-mediated virus of this form of political violence“ (ebd., S. 11).

Für die aktuelle Welle der Einzeltäterattentate dürfte dies auch gelten.

Können Zeitungen wie Le Monde und der Tages-Anzeiger mit ihrer Verweigerung oder die Zeit mit ihrer selbstreflexiven performativen Verfremdung tatsächlich dagegenwirken?

Rutishauser:
Wir sind uns bewusst, dass unser Einfluss hier sehr begrenzt ist. Wenn der «Tages-Anzeiger» auf Bilder und Videos von Tätern verzichtet, verschwinden diese nicht einfach. Sie werden weiterhin tausendfach im Netz zu sehen sein. Wo es uns aber möglich ist, wollen wir unsere publizistische Verantwortung wahrnehmen.

Mehr als um die Medienwirkungsprävention geht es also um ethisches Verhalten, das weniger nach „außen“, an die Täter, als nach „innen“, an die eigene Wertegemeinschaft zwecks Selbstverständigung gerichtet ist. Es ist ein begrüßenswerter und hoffentlich nicht nur zum Nachdenken und nicht nur in Branchenkreisen anregender Zug. Einer, der nicht nur auf der visuellen Ebene verbleiben darf, sondern die Berichterstattung gernell einbeziehen sollte: Wie detailliert, eilige und auch in welchen Umfang überhaupt Terrorismus und Amok thematisiert werden. Und dies ist ein weit schwieriger Punkt, weil der das Informations- und manchmal auch Sensationsinteresse von LeserInnen und ZuschauerInnen betrifft, gegen den im Aktualitätsdruck sich Massenmedien nur schwerlich verweigern können oder möchten. Dem Zwang zur Bebilderung - vor allem dem im Fernsehen vorherrschenden des Illustrierens - etwas entgegenzusetzen, ist gleichwohl bereits ein starker symbolischer Akt.


zyw


[1] Kunczik, Michael / Zipfel, Astrid (2006): Gewalt und Medien. Ein Studienhandbuch. 5., überarb. Aufl. Köln u.a.O.: Böhlau.

[2] siehe dazu u.a.: Paton, Nathalie (2012): Media Participation of School Shooters and their Fans: Navigating between Imitation and Distinction to Achieve Individuation. In: Glenn W. Muschert / Johanna Sumiala (Hg.): School Shootings: Mediatized Violence in a Global Age. Bingley: Emerald Publishing House, S. 81-103.

[3] Nacos, L. Brigitte (2009): Revisiting the Contagion Hypothesis: Terrorism, News Coverage, and Copycat Attacks. In: Perspectives on Terrorism, 3. Jg., Nr. 3, S. 3-13. Online unter: http://terrorismanalysts.com/pt/index.php/pot/article/view/73/150

[4] siehe z.B.: Weimann, Gabriel (1983): The Theater of Terror: The Effects of Press Coverage. In: Journal of Communication, 1. Jg., Nr. 1, S. 38-45;
Brosius, Hans-Bernd / Weimann, Gabriel (1991): The Contagiousness of Mass-Mediated Terrorism. In: European Journal of Communication, 6. Jg., Nr. 1, S. 67-75.

25.06.2015

Tipp: "Perspectives on Terrorism" (10. Jg., Nr. 3)




Die neue, besonders spannende Ausgabe von "Perspectives on Terrorism" (10. Jg., Nr. 3) ist erschienen. Beiträge zu aktuellen Themen befassen Online-Präsenz von Jihadisten-Netzwerken, der Anziehungskraft des Islamischen Staat (IS / ISIS) auf Muslima und den Dronenkrieg. Auch Gabriel Weimanns neuestes Buch zum Jihad im Cyberspace wird besprochen.
sich u.a. mit der

Die Texte (als HTML od. PDF) finden Sie kostenlos HIER auf der Website von "Perspectives on Terrorism" - oder als Koplett-PDF der Ausgabe HIER.


Die komplette Inhalthaltsübersicht:

I. Articles
Swarmcast: How Jihadist Networks Maintain a Persistant Online Presence
by Ali Fisher

Fatal Attraction: Western Muslimas and ISIS
by Anita Peresin

At What Cost?  United States' Counter-Terrorism Strategy, Reputation, and Public Opinion
by Scott H. Englund

II. Policy Briefs

Four Questions on ISIS: A "Trend" Analysis of the Islamic State
by Boaz Ganor

The Drone Campaign against Al Qaeda and ISIS
Interview with Lt. General David Deptula USAF (Ret.)
by Brian Glyn Williams

III. Book Reviews


Gabriel Weimann, Terrorism in Cyberspace: The Next Generation                     
New York: Columbia University Press, 2015.
Reviewed by Joshua Sinai

Counterterrorism Bookshelf:
20 Books on Terrorism & Counter-Terrorism-Related Subjects
Reviewed by Joshua Sinai

IV. Resources

Bibliography: Conflict in Syria (Part 2)
Compiled and selected by Judith Tinnes

Bibliography: Lone Wolves/Actors of Terrorism
Compiled by Eric Price

29.04.2015

Macht und Grenzen der „Minority Reports“

Paranoia, Opportunitätsprinzip und die Fälle Mohammed Hamzah Khan und Sami Osmakac


Spielfilme spiegeln und diskutieren nicht nur das Verhältnis einer Gesellschaft zum Terrorismus samt den vielfältigen Problemen, die mit ihm einhergehen. Sie können auch als fiktionale Fallbeispiele – z.B. im Sinne einer Parabel – oder erzählerisch veranschaulichende Gedankenspiele (etwa als zukunftsgerichtete Extrapolation) fungieren. Ein Film oft zurückgegriffen, auf den wenn es um die Folgen der Terrorismusprävention und -bekämpfung geht, ist Steven Spielbergs Adaption der Kurzgeschichte von Philip K. Dick MINORITY REPORT (USA 2002) mit Tom Cruise in der Hauptrolle. Dessen Science-Fiction-Szenario sieht eine „Gedankenpolizei“ voraus: Hellseherisch begabte „Precogs“ prognostizieren konkrete Verbrechen, die eine „Precrime“-Einheit der Polizei dann rechtzeitig zu verhindern sucht. Die Täter in spe werden auf Basis dieser unfehlbaren Vorhersagen verurteilt.

Tom Cruise in MINORITY REPORT (DVD-Screenshot)

Neben der Debatte um „Predictive Policing“ wird dieses – je nach Standpunkt und Profession – utopische oder dystopische Vision in letzter Zeit erneut bemüht, wenn es um den Komplex Terrorismus, staatliche Überwachung und Big Data geht. In seiner Amtsantrittsrede am 8. Oktober 2013 verkündete etwa der MI5-Director General Andrew Parker in der Übersetzung eines Berichts der Heinrich-Böll-Stiftung:

In einem gewissen Sinne ist Terrorismusbekämpfung eine außergewöhnliche Angelegenheit. Lassen Sie mich sagen, was ich meine. Terrorismus ist, aufgrund seiner Natur und der Folgen, der einzige Bereich der Kriminalität, wo die Erwartung manchmal zu sein scheint, dass die Statistik Null sein sollte. Null. Stellen sie sich vor, das selbe Ziel würde auf Mord im Allgemeinen oder organisierten Drogenhandel angewendet werden. Das kennt man nur von ‚Precrime‘ aus dem Tom Cruise Film ‚Minority Report‘. Das Leben ist nicht wie im Film. In einer freien Gesellschaft ist Null, angesichts der anhaltenden und ernsthaften Bedrohungen, natürlich unmöglich zu erreichen – jedoch werden wir weiterhin danach streben.

Jan-Peter Kleinhans zitiert Parker auf netzpolitik.org (im Original-Englisch) weiter:

We do not want all-pervasive, oppressive security apparatus… The reality of intelligence work in practice is that we only focus the most intense intrusive attention on a small number of cases at any one time.

Allerdings:

The MI5 will still need the ability to read or listen to terrorists‘ communications if we are to have any prospect of knowing their intentions and stopping them. The converse to this would be to accept that terrorists should have means of communication that they can be confident are beyond the sight of MI5 or GCHQ acting with proper legal warrant. Does anyone actually believe that?

Kleinhans selbst dazu:

Das kann man auch als offizielle Begründung sehen, warum man in Großbritannien Passwörter der Polizei und Staatsanwaltschaft übergeben muss: Es darf keinen Kommunikationskanal geben, der nicht der staatlichen Überwachung unterliegt, denn dieser könnte durch Terroristen ausgenutzt werden.


Statt der Möglichkeit, wie Precogs in die Köpfe bzw. in die Zukunft direkt zu schauen, muss man sich mit der Interaktion und Kommunikation beschäftigen. Nun ist das Problem, zwischen Sicherheit und Freiheit abzuwägen, die Debatten und Diskurse um Förderungen der Sicherheitsbehörden nach effizienten Überwachungsmaßnahmen für ihre Arbeit im Namen der Sicherheit und Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber eben diesen Behörden so alt wie vertrackt, hat – durch die Enthüllungen Edward Snowdens hier, den Anschlägen vor allen in Paris da – aber neue Brisanz und Dringlichkeit erfahren, die dazu durch die Entwicklungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung konkret wird.

Ein anderer fundamentale Aspekt gerät bei in diesem Gefecht um Recht und Werte allerdings ein wenig ins Hintertreffen (ist zugleich relativ unbemerkt, aber zumindest am Rande assoziiert mit einer scheinbar ganz anderen aktuellen Problematik, die jüngst vor allem um Nicht-Verurteilung Sebastian Edathys und der Debatte um seine Schuld in den Sozialen Medien Thema wurde): die der Vorverurteilung.

In seinem noch immer und heute wieder lesenswerten Buch von 2008 mit dem etwas reißerischen und etwas irreführenden Titel „Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Politik Angst macht“ befasst sich Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, ehemaliger Staatsanwalt und Richter grundsätzlich mit den negativen Auswüchsen im Kampf gegen den Terrorismus – und dies vor allem unter rechtsstaatlicher und rechtsethischer Perspektive. Auch er zieht bei seiner Beschäftigung mit der „Präventionseuphorie“ MINORITY REPORT mit dessen Thema der „repressiven Prävention“ als illustratives Beispiel heran [1]. Die „stärkste Waffe“ der „Präventivdikatur“ sei darin das Wissen, aufgrund dessen die „Gefahrenpersonen“ weggesperrt (oder im Film in eine Koma als neuartige Form der Haftstrafe versetzt) werden. Prantl gibt dabei allerdings zu bedenken:

Ist es aber nicht so, dass ein potentieller Täter bis zum Augenblick der Tat noch die Wahl hat, sie nicht auszuführen? Ist es nicht auch so, dass Menschen mit ganz vielen bösen Gedanken nur spielen, dass dieses Spiel eine Methode sein kann, mit Leid und Leidenschaft innerlich fertig zu werden? Sind Gewaltphantasien oft nicht eine Art Selbsttherapie?“ [2]

Bei Prantl läuft es auf eine Kritik an der Vorbeugehaft und Sicherheitsverwahrung mit ihren (falschen) Prämissen hinaus; weiterdenken lässt sich das bis zur Terrorverdächtigung, zu Folterverhören und Inhaftierungen in Guantanamo Bay und sonst wo auf der Welt, zur Einschränkung oder gar Versagung elementarer Bürger-, Grund- und Menschenrechte, deren Prinzipien und Rechtsnormen (neben der Aushöhlung des maßgeblichen „in dubio pro reo“ thematisiert Prantl, in Kapitel 4 seines Buches, unsägliche Überlegungen anderer zu einem „Feindstrafrecht“).

Überwachung, Vorhersage von Straftaten und der Beginn des Schuldigwerdens, der Sich-Schuldig-Machens verweisen aber auch in eine andere Richtung, die selbst wiederum leicht ins Reich der Verschwörungstheorie führt (wo denn auch der Kernplot von MINORITY REPORT ansiedelt, so wenn der von Tom Cruise gespielte Polizist im Zuge einer Intrige selbst eines kommenden Verbrechens bezichtigt wird).

Erinnert sei an den zunächst unproblematischen scheinenden Fall der „Sauerland-Gruppe“. Die deutsche Zelle der Islamischen Jihad-Union (IJU), Fritz Gelowicz, Daniel Schneider, Adem Yilmaz und Atilla S., planten einen Anschlag hierzulande, wurden jedoch dabei von den Sicherheitsbehörden auf Basis von NSA-Informationen aus dem „PRISM“-Programms überwacht (von 500 involvierten Beamten ist die Rede). Das Wasserstoffperoxid zum Bombenbau wurde vorab gegen eine geringer potente, mit Mehl versetzte und damit harmlose Mischung ersetzt. 2007 kam es zum Zugriff, es folgten Anklagen u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung von Sprengstoffverbrechen und Verabredung zum Mord. Vier Verurteilungen erfolgten zu zwischen fünf und zwölf Jahren Haft.

Immer wieder wird der Fall von politischer und behördlicher Seite als (Erfolgs-)Beispiel für die Relevanz der Arbeit von BKA, Verfassungsschutz, gar BND, sowie der Kooperation mit ausländischen Diensten herangezogen. Diese soll hier auch nicht in Abrede gestellt werden.
Ein anderes, in mehrfacher Hinsicht aktuelleres und nicht ganz so eindrückliches, gerade deswegen aber aufschlussreicheres Beispiel ist der Fall Mohammed Hamzah Khan. Am 4. Oktober 2014 betritt der 19-jährige mit seinem 16 Jahre alten Bruder und seiner 17-jährigen Schwester den O’Hare International Airport in Chicago. Reist man dort aus dem Ausland ein, muss man durch die Kontrolle der Grenzbeamten. Von ihren erhöhten Pulten schauen sie misstrauisch, einschüchternd auf einen herab, fragen nach dem Besuchsgrund, lassen sich über den elektronische Leseapparat Fingerabdrücke geben. Beim Abflug ist das nicht der Fall. Und so stellen sich die drei Geschwister an in die Schlage für einen Flug nach Wien. Von dort soll der Anschluss weitergehen nach Istanbul. Ein Rückflug über Zürich nach Chicago ist für den 9. Oktober gebucht. 2.600 US-Dollars sind die Tickets insgesamt wert.

Beim Passieren der Sicherheitskontrolle von Gate M14 und M15 wird Mohammed Hamzah Khan von Beamten der Customs and Border Protection (CBP) gegen 14.30 Uhr abgefangen und befragt. Er erklärt, keine Verwandten in Istanbul zu haben, dort zwei oder drei Nächte in einem Hotel unterkommen und anschließend wieder heimfliegen zu wollen. Nach der CBP verhören ihn FBI-Agenten für drei Stunden. Am Abend wird er festgenommen. Derweil durchsucht die Bundespolizei sein Zuhause in Bolingbroke, einem Vorort von Chicago, 74.000 Einwohner auf ca. 62 Quadratkilometern, Durchschnittseinkommen rund 80.000 US-Dollar pro Jahr. Die Eltern, indische Immigranten, haben von dem Verschwinden der Kinder nichts mitbekommen. Heimlich hatte Mohammed die neuausgestellten Pässe der drei genommen und mit ihnen ein Taxi Richtung Flughafen bestiegen.

Mohammed Hamzah Khna

Im Haus der Khans finden die Polizeibeamten belastendes Material: Ein dreiseitiger, bis dahin unentdeckter Abschiedsbrief, in dem die Eltern angewiesen werden, nicht die Behörden zu informieren. Ein Notizbuch, in dem die Reiseroute von Istanbul über „Esekir“, „Koyar“ und „Adana“ (vier aufgelistete, mögliche Kontaktpersonen können dort als Ansprechpartner dienen), dann wahrscheinlich nach Urfa. Von dort weiter nach Syrien oder in den Irak, jedenfalls: ins „Kalifat“ des „Islamischen Staats“. Weitere Notizen eröffnen Gedankensplitter: „Islamic State in Iraq and Levant. Here to stay. [...] My nation, the dawn has emerged“. Handzeichnungen des IS-Flagge und anderer Terrororganisationen, außerdem die eines IS-Kämpfers. „Come to Jihad“. Ähnliche Notizen und Kritzeleien finden sich u.a. in einem Spiralblock in einem von Mohammed genutzten Auto.

Khan, im Verhör auf dem Flughafen, verzichtet auf seine Miranda-Rechte – dem Recht zu Schweigen, das Recht auf einen Anwalt etc. Er gibt Auskunft darüber, wie er online Kontakt fand zu einem Radikalen, der ihm eine Telefonnummer gab. Diese sollte Mohammed anrufen, sobald der in Istanbul sei. Die Kontaktperson würde ihn weiter in / zum Islamischen Staat schleusen. Er habe dort bleiben wollen; dass er bei der Rückkehr in die USA hätte verhaftet werden können, sei ihm bewusst gewesen. Was er beim IS vorgehabt habe? Eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, als Polizist, humanitäre Hilfe leisten. Oder Dienst an der Waffe. „An Islamic State has been established and it is thus obligatory upon every able-bodied male and female to migrate there“, so hat Mohammed in seinem Abschiedsbrief an die Eltern geschrieben.

Das Bezirksgerichts von Nord-Illinois, zuständig für den Fall „die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Mohammed Hamzah Kahn“, klagt im Januar 2015 den jungen Mann an wegen

knowingly attempted to provide material support and resources, namely, personnel, to a foreign terrorist organization, namely, the Islamic State of Iraq and the Levant, knowing that it was a designated foreign terrorist organization and that the organization had engaged and was engaging in terrorist activity and terrorism.“

Als designated foreign terrorist organization gilt ISIS bzw. IS als Nachfolgegruppierung von al-Qaida im Irak dem US-Außenministerium seit dem 15. Mai 2014.

Ist Mohammed Hamzah Khan ein Terrorist oder ein verwirrter, verirrter Teenager? Fragt etwa NBC Chicago.

Es ist eine Frage, die sich so und ähnlich auch bisweilen in Deutschland stellt, etwa wenn es um die 16-jährige Eilif Ö. aus Neuried bei München geht, die sich Ende Februar 2015 über die Türkei in das „Kalifat“ von Abu Bakr al-Baghdadi abgesetzt hat. Und auch die deutsch-türkische Schülerin ist über Online-Propaganda und v.a. -Bekanntschaften „gelockt“ oder „verführt“ worden (s. HIER od. HIER).

Was Mohammed Hamzah Khan anbelangt, gewährt der Jihad and Terrorism Threat Monitor des MEMRI (The Middle East Media Research Institute) Einblicke des Angeklagten YouTube- und GooglePlus-Profile. Ein Befund, die Videoplattform betreffend, lautet:

Earlier liked videos by Khan include videos from the NBA and of martial arts, but also videos related to Islam and Muslims such as a France 24 report on Gaza. He also has liked several comedic videos related to Islam and several videos featuring nasheeds (Islamic songs) related to Syria, and clips of Sheikh Muhammad Al-Yogoubi. He is also a fan of Vice News, and has liked videos related to Bedouins, Ukraine, and Afghanistan.“

Bei allem berechtigten Interesse an dem Persönlichkeitsprofil, an der wie auch immer definierten „Inneren“, der geistigen, psychologischen und emotionalen Verfasstheit des Angeklagten, allem Aufschluss über die Radikalisierungskarriere, dem Verständnis für Mentalität und Motivationen – und sei es zu Präventionszwecken – doch zumindest angebracht, innezuhalten und sich die Frage zu stellen: Ist es wirklich so ohne weiteres in Ordnung, derlei Privatinformationen, analoge wie digitale öffentlich zu machen? Zumal MEMRI auch die Profile von mit Mohammeds Account verlinkten Personen aufführt und sie damit potenziell unter Verdacht stellt?

Generell verdeutlicht der Fall Mohammed Hamzah Khan die Mehrdimensionalität der Sozialen Medien und des Web 2.0 allgemein in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus.

So gilt das Netz zunächst als Hort der Indoktrinierung und Radikalisierung

a) indem es propagandistische oder propagandistisch gebrauchte Inhalte in Form von Berichten, von Bildern, Tonaufzeichnungen oder Videos einfach verfügbar macht und verbreiten hilft und

b) den Austausch mit Gleichgesinnten sowie – der vielleicht gravierendste Aspekt – den anonymen Kontakt mit „Menschenfängern“ ermöglicht, der auf nicht unmittelbarer Face-to-Face-Ebene, aber doch auf persönliche Bekanntschaft und Vertrauensschluss hinauslaufen kann sowie schließlich auf Überzeugungsarbeit und konkrete Vorbereitung und Hilfestellung zum Handeln, eben der Ausreise in den „Jihad“ (wenn nicht gar heimischen Anschlägen). Auch bei Eilif Ö. war die allgemeine Beschäftigung mit ideologischen Inhalten nur der Anfang, der die individuelle Beziehung mit einer vom Leben im IS schwärmenden Cyber-Vertrauten folgte. Finanzielle Unterstützung sei hierüber dafür angeboten worden.

c) Das Web dient der Selbstpräsentation, der Identitäts- und Weltsichtstärkung – eine Präsenz, die auch ausgewertet werden kann, um ein digitale Persona zu (re-)konstruieren, durch Gleichgesinnte, die einander so erkennen, aber auch durch die berichterstattenden Medien, die Öffentlichkeit, durch Polizeibehörden und Geheimdienste, schließlich Staatsanwaltschaft, die Äußerungen jedweder Form, Postings und bildporträthafte Eigendarstellungen bzw. -inszenierungen, Galerie-Bildwelten etc. verwenden, um auf Einstellungen, Absichten und Charakter zu schließen.

d) Dies schließt an die Vorstufe an, die uns zurückführt zur technischen Überwachung und dem daraus resultierenden, womöglich gar nicht so minoritären „Report“: Der klandestinen Beobachtung von Verdächtigen on- und offline und der Vorausschau im Spannungsfeld zwischen bloßem Registrieren und eingreifendem Handeln.

Während FBI-Special Agent Dana C. McNeal in ihrer eidesstattlichen Aussage Einblick in die Umstände der Verhaftung Khans und die Ergebnisse der Hausdurchsuchung gibt, dabei immer wieder die bemerkenswerte Formel „based on my training and experience“ verwendet, während sich viele Medien fragen, wie es mit einem braven jungen Mann aus Illinois hat soweit kommen können und sich seine muslimische Glaubensgemeinde bemüht, nicht als Hort des islamistischen Extremismus dazustehen, bleibt eine spannende Frage ungestellt: Woher wusste das FBI eigentlich von Khans Plänen, sodass er mit seinen Geschwistern vor dem Abflug festgesetzt werden konnte?

Am oder um den 26. September 2014 erhielt man, so die FBI-Beamtin, von Austrian Airlines Informationen darüber, dass die entsprechenden Flugtickets gekauft worden seien. Ein Fall von Fluggastdatenabgleich. Doch wieso sprangen die Alarmglocken daraufhin an? Es liegt der Verdacht nahe, dass Mohammed Hamzah Khan vielleicht nicht gezielt überwacht, so sich doch aber im automatisierten Überwachungsnetz der Behörden verfing – ein Platz auf der Liste der zu Beobachtenden, eine Name unter vielen, der plötzlich rot aufleuchtete, als dieser mit den Daten der Ticketbestellung verknüft wurde. Wie aber kam Khan überhaupt auf diese Liste? Abermals Spekulation: Über seine Internetaktivitäten hat er sich verdächtig gemacht, sei es über das Surfen auf registrierten Seiten, sei es über Äußerungen und geteilte Inhalte in den sozialen Netzwerken.

Verschwörungstheoretiker (und leider nicht nur solche) mögen auf die Idee oder wenigstens Überlegung verfallen, dass Khan als Möchtegern-Terrorist bewusst im Web von agents provocateurs geködert wurde, dass sich einer oder mehrere Staatsbedienstete sich als Islamisten ausgegeben haben, um ihn zu testen, vielleicht auch zu verführen, mit Ziel, einen weiteren (potenziellen) Jihadisten hervorgelockt und vor allem am Ende dingfest gemacht zu haben.

Das klingt überzogen. Doch der Fall Sami Osmakacs, ein Kosovo-Amerikaner, liefert dazu leider einen Anlass: Der geistig kranke Mann mit Geldsorgen wurde nach Ermittlungen von The Intercept – jener Nachrichten-Website, die von den Snowden-Enthüllern Laura Poitras, Glenn Greenwald sowie Jeremy Scahill betrieben wird – von FBI-Beamten Anfang 2012 im Stil einer tragischen Hollywood-Satire über einen Informanten zum gefährlichen Terroristen gezielt aufgebaut, inklusive Bezahlung und Waffenlieferung für sein „Märtyrervideo“. [3] Publicity-wirksam wurde Osmakac vor seinem „Anschlag“ auf eine Bar im Tampa Bay festgenommen.

The bureau also gave Osmakac the car bomb he allegedly planned to detonate, and even money for a taxi so he could get to where the FBI needed him to go. Osmakac was a deeply disturbed young man, according to several of the psychiatrists and psychologists who examined him before trial. He became a ‘terrorist’ only after the FBI provided the means, opportunity and final prodding necessary to make him one“ (zit. HIER).

Dumm nur, dass die orchestrierte Aktion nicht zuletzt durch die Recherchen von Trevor Aaronson, Autor des Buches The Terror Factory: Inside the FBI’s Manufactured War on Terrorism auf unbequeme Weise aufgedeckt wurde – und weil vor Gericht für die US-Bundespolizei unschmeichelhafte Abhöraufnahmen öffentlich wurden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann ein solches Szenario, vielleicht von George Clooney, verfilmt wird.

Sami Osmakac, heimlich aufgenommen vom FBI

Das Dilemma der Verführbarkeit ist eben auch eines der Terroristenjäger, die zu gerne derartige Monster fangen. Man kann sich Karriereschub für Beamte dank der „Vereitelung“ eines Bombenanschlags in den USA vorstellen. Ein weiterer Fall der Übereifrigkeit ist der des SITE-Institutes, dass sich auf das rechtsradikale und jihadistische Treiben im Internet verlegt und als einer der ersten Lieferanten für aufsehenerregende IS-Videos fungiert. Bei der Überwachung des deutschen Ablegers der Global Islamic Media Front (GIMF), des „PR“-Arms von al-Qaida und anderen, ähnlichen Gruppen sorgte ein SITE-Mitarbeiter unter falscher Szene-Identität nach der Festnahme des Betreibers Mohamed Mahmoud (der spätere Chef vom Millatu Ibrahim) und der Schließung von Online-Foren für Ersatz, mietete einen eigenen Server an und stellte Software zur Verfügung [4]. In MINORITY REPORT geht es übrigens letztlich auch um einen nur scheinbaren "Mörder", der der Hauptfigur, dem Polizisten Anderton, für ein Komplott "angeboten" oder untergeschoben wird - sowie um ein Verbrechen, das unter dem Precog-Deckmantel eines anderen begangen wurde.

Von ähnlichen Grenzfällen und Dubiositäten (gelinde gesagt) im Bereich von V-Leuten und Neo-Nazis soll hier gar nicht die Rede sein. Aber auch wenn um die Konstruktion anderer weltlicher Ungeheuer geht, ist die Verlockung groß, diese für sich – auch auf andere Weise – zu nutzen, so was das Phänomen des Serienmörders anbelangt: Die Polizei bediente sich dieser, um sich ungeklärter Mordfälle bequem zu entledigen. [5] Die teilweise exorbitanten Opferzahlen Henry Lee Lucas‘ lassen sich damit erklären (zusammen mit medialen Übertreibungen).

Weit unbequemer, weil komplizierter ist allerdings eine weiterführende Frage. Denn keineswegs soll behauptet werden, dass Mohammed Hamzah Khan (oder gar die Sauerland-Gruppe) Popanze von Geheimdiensten wäre! Es muss auch nicht gleich, selbst in der Causa Osmakac gleiche eine politische Linie, geschweige denn Order vermutet werden, eher ein strukturell bedingtes Verschulden Einzelner auf unterer Ebene, freilich aufgrund entsprechender System-Dispositionen (und eben das würde ja erst den rechten Stoff für eine aufklärerische Satire und Groteske über die conditio humana ausmachen, wie sie mustergültig Barry Levinsons WAG THE DOG von 1997 jenseits von Parteipolitik darstellt).

Doch ist es, und sei es „nur“ in moralischer Hinsicht, durchaus überlegens- und diskussionswürdig, ob die primäre, die essenzielle Aufgabe von Geheimdiensten hier und sonst nicht stärker, im Einzelfall und alltagstauglich wieder und immer wieder fokussiert würde, gerade wenn es um die Terrorismusprophylaxe geht.

Wie weit sollen Überwachende im Einzelfall gehen dürfen – oder eben dezidiert nicht? Dies ist ein Punkt, der bei in den Überwachungsdiskursen als ein ethischer eklatant unterbeleuchtet bleibt. Spielbergs MINORITY REPORT macht es sich dahingehend einfach: Spannung wird erzeugt (wo genau findet die die Tat statt?), indem der Mord am Anfang unmittelbar bevorsteht, somit an der Verwerflichkeit und Entschiedenheit des Täters kein Zweifel besteht.

Es hat mit Misstrauen ob skrupelloser Handlungen von Sicherheits- und Polizeibehörden zunächst wenig zu tun, doch wird leider von solchen „false flag“-Szenarien wie den oben genannten die Überlegung an den diskursiven Rand gedrängt: Wann und inwiefern sind vor allem Geheimdienste verpflichtet, einzuschreiten, wenn sich erst eine Radikalisierung oder entsprechende Handlungen ankündigen?

Hier greift u.a. der rechtliche Begriff des Opportunitätsprinzips. Zu dem heißt es auf der Website des Bundesamts für Verfassungsschutz:

Während die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) nach der Strafprozessordnung grundsätzlich verpflichtet sind, bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen einzuschreiten (Legalitätsprinzip), gilt für die Verfassungsschutzbehörden das Opportunitätsprinzip. Hiernach steht die Entscheidung, ob wegen einer Straftat eingeschritten werden soll, im Ermessen. So kann der Verfassungsschutz wegen einer zu erwartenden relevanten Erkenntnissteigerung auf ein unmittelbares Einschreiten verzichten.

Verwiesen wird dabei auf den Wert von Vertrauensverhältnissen (lies: die Relevanz von V-Leuten), was – Stichwort: NSU – wie erwähnt ein eigenes missliebiges Feld ist. Unbenommen des Umstands, dass zwischen deutschen, britischen oder US-amerikanischen Behörden hinsichtlich ihrer rechtlichen Konstitution, Aufgaben und Befugnisse maßgebliche Unterschiede bestehen, ist angesichts von Fällen wie (dem dahingehend aufgrund des vorhandenen Faktenwissens natürlich nur gedankenspielerisch herangezogenen) Mohammed Hamzah Khans (und weniger Sami Osmakacs) zu überlegen, wann es dem Polizei- und Überwachungsapparat obliegt, einzuschreiten.

Freilich macht es (taktisch) Sinn, zunächst nur zu beobachten, Kontaktpersonen zu identifizieren und ein konkretes Netzwerk an Sympathisanten nachzuzeichnen, um darüber an Verbindungsleute und schließlich extremistische, auch: gewalttätige Hintermänner heranzukommen – die Kommunikationstruktur aufzuklären und letztlich sogar Gewalttaten zu verhindern. Ebenso gut allerdings lässt sich, eingedenk der Broken-Window-Theorie, darüber nachdenken, ob es gebotenere wäre, potenziellen Gewalttätern vorab und relativ früh ein abschreckendes Zeichen zu setzen und sie damit vom falschen Weg abzubringen? Schließlich gibt es so etwas wie die Gefährderansprache als „verhaltensbeeinflussendes Instrument“.

Das ist natürlich eine überaus heikle Idee, schließlich gälte es, verschiedene Faktoren und Güter gegeneinander abzuwägen: die Freiheit von Bürgern (bzw. ihr Recht darauf), auch, was „verbotene“ Phantasien anbelangt, die Mittel und Verfahren von Überwachungsinstitutionen und deren Handlungs- oder Eingriffsabwägung hinsichtlich der Ziele (individuelle „geistige“ Vorbeugung oder spezifische „Handlungs“-Prävention; Intelligence oder individuelle Ermahnung). Befördert derartiges nicht den Überwachungsstaat, legitimiert ihn nicht sogar? Auch das ist schließlich ein Thema in MINORITY REPORT: die individualisierte allgegenwärtige Beobachtung und Kontrolle.

Mag sein. Vielleicht richtet aber die Sorge um eine potenziell permanente und allgegenwärtige klandestine Überwachung im Netz erheblich mehr Schaden an als eine offene, automatisierte, die in Extremfällen einen unverbindlichen Warnhinweis ausspricht und Mohammed Hamzah Khan vielleicht noch einmal zum Nachdenken, gar Einhalten bewogen hätte. Wenn qua Profiling und Algorithmen es ohnehin Alarm gibt, ist dieser nicht auch so zu programmieren, dass er beim Eintritt des Delinquenten in die Grenzzone deutlich für diesen hörbar wird und mithin mahnend wirkt, ohne dass der oder die Nutzerin mit Namen, Adresse, YouTube- und GooglePlus-Profil in den Extremisten-Sieb und auf die Beobachtungsliste und schließlich unterm öffentlich-medialen Brennglas geriete?

Sicher spricht vieles gegen eine solche Idee. Aber allein, dass sie ebensowenig Datenschützern und Netzaktivisten wie – auf der anderen Seite – Geheimdiensten, die sich in ihrer Arbeit eingeschränkt sehen, gefallen dürfte, ist ein Zeichen, dass es lohnt, zumindest in diese Richtung weiterzudenken, selbst wenn letztlich nichts Konkretes dabei herauskäme. Manchmal ist gerecht ja womöglich wirklich nur, was alle gleich unzufrieden belässt.

Bei einer solchen Vor- oder Zwischenstufe müssten sich Beamte und V-Leute jedenfalls fragen lassen, ob und ggf. weshalb nicht (ja nicht unbedingt durch „menschliche“ Überwacher) schon eingegriffen wurde, ehe der Öffentlichkeit einmal mehr ein erfolgreicher oder erfolgloser Ausreisender als Beleg für die Relevanz und Effektivität ihrer Arbeit präsentiert werden kann. Und ein Überwachungsapparat, der zumindest in Teilen öffentlich „spielt“, ist immer noch besser als einer, der rein im Dunkeln agiert. Vor allem würde die Tätigkeit eines agent provocateur oder anderer „autoimmuner“ Entgleisungen erheblich an Reiz verlieren. Es würden Maßnahmen und Prozesse der Überwachungsarbeit einer kritischen Debatte – und seien es die einer geschlossener Kontrollgremien – zugänglicher weil handfester.

Zugegeben, die Idee ist hanebüchen und in vielerlei Hinsicht undurchdacht. Es bleiben hier auch unberücksichtigt die vielen Kontrollmechanismen und diffizilen Handlungsabwägungen, die jetzt schon bei Aufklärung-, Polizei- und Justizbehörden in Einzelfall vorgenommen werden. Zumindest jedoch entlarvt es den Film MINORITY REPORT als in sich selbst mangelhaftes, gar gefährliches gedankenspielerisches Illustrationsparabel des Diskurse – im Sinne Prantls. Allein schon, weil man nicht in Köpfe und Zukunft sehen kann (bzw. letzteres sich durch gegenwärtiges Handeln mitbestimmt wird) und auch nicht so tun sollten, als sei das Netz mitsamt der Interaktionen, dem Verhalten und den Perfomanzen darin ein hinreichender Ersatz dafür.


zyw


[1] Vgl. Prantl, Heribert (2008): Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Politik Angst macht. München: Droemer, S. 122 f.

[2] Ebd., S. 123.

[3] Näheres zu dem Fall HIER, HIER oder HIER.

[4] Vgl. Schmidt, Wolf (2012): Jung, deutsch, Taliban. Berlin: Christoph Links Verlag, S. 114.

[5] Siehe dazu die entsprechenden Passagen in Jenkins, Philip (1994): Using Murder. The Social Construction of Serial Homicide. Hawthorne, NY: Walter de Gruyter.


07.01.2015

Lesetipp: Sebastian Baden zum "Bild als Terrorwaffe"


Sebastian Baden lehrt als Mitarbeiter an der HFG Karlsruhe, ist Vorstandsmitglied im Netzwerk Terrorismusforschung e.V. (NTF) und hat zum Thema Image des Terrorismus im Kunstsystem promoviert.

In der Zeitschrift Chrismon (12/2014) fand sich jüngst mit ihm ein Interview über das terroristische Bild bzw. die Bildwirkung und -wesenheit von Extremistenpropaganda.

Sie finden das Gespräch als pdf-Datei HIER auf der NTF-Website.

21.11.2014

Kriterienkatalog: Was kennzeichnet (Hass- u. Hetz-)Propagandavideos?


Das Neue Potsdamer Toleranzedikt e.V. hat die Kampagne "Die Erben der Rose"(unter dem Motto: Stoppt Hass-Propaganda! Erst prüfen, dann teilen") gestartet - die bundesweit erste Kampagne gegen die Verbreitung von Hass-Propaganda in den sozialen Netzwerken. Unterstütz von einer Vielzahl an PolitikerInnen und gefördert u.a. durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, möchte sie Nutzer von Facebook & Co. auffordern, "sich nicht zum Handlanger viraler Hetze im Netz machen zu lassen."

Für den Webauftritt, der auch Fallbeispiele bietet, habe ich einen kommentierten Merkmalskatalog erstellt, der in entsprechend redaktionell bearbeiteter Form unter der Rubrik "Was ist Hass-Propaganda?" zu finden ist. Relevant ist dieser natürlich auch für jegliche Form der filmischen Propganda, auch die außerhalb des Netzes.

Den ausführlichen kommentierten Text dazu, der einen Überblick wie auch eine Handreichung für eine systematische Untersuchung darstellen soll, finden Sie mit freundlicher Erlaubnis des Neuen Potsdamer Toleranzedikts e.V. HIER als pdf-Datei zum Herunterladen. Der Text darf unter Nennung der Quelle und des Autors sowie mit Hinweis auf die Kampagne „Die Erben der Rose“ (www.stoppt-hasspropagand.de) ohne Änderung für nichtkommerzielle Zwecke ganz oder in Auszügen weiterverbreitet werden.

(zyw)

03.06.2014

TIPP: Y. Musharbash im ZEIT-MAGAZIN

Ein toller, inhaltlicher spannender, nachdenkendmachender, fast besinnlicher und stilistisch einfach-schöner Beitrag im Zeit-Magazin (Nr. 28/2014) von Yassin Musharbash, bis 2012 bei SPIEGEL-Online ("Logbuch al-Qaida"), Autor von Die neue al-Qaida: Innenansichten eines lernenden Terrornetzwerks und des Terrorismus-Romanthrillers Radikal (ein Interview mit ihm zu letzterem HIER).

"Ich will nicht pathetisch sein, aber: Wenn ein Ex-Taliban-Berater und eine Ex-Terrorfahnderin miteinander lachen können, wieso nicht wir alle?"

Auch zur Erfolgsserie Homeland äußert sich Musharbash in seinem persönlichen Text kurz:

"Ein Mensch aus dem Umfeld Al-Kaidas, ein zweiter aus dem Umfeld der Sicherheitsbehörden: Die US-Fernsehserie Homeland, in der eine CIA-Agentin und ein US-Marine, der von Al-Kaida umgedreht wurde (oder auch nicht), die Hauptcharaktere sind, wird oft dafür gelobt, dass sie angeblich die Grautöne im "Great War on Terror" auslotet. In Wahrheit stimmt das gar nicht. Natürlich ist Homeland anspruchsvoll, alles ist ein Spiel mit den Erwartungen der Zuschauer, nie soll man sicher sein, wer auf welcher Seite steht. Aber es gibt Seiten. Es gibt Schwarz und Weiß, und die Frage ist bloß: Wer ist, hinter aller Fassade, gut – und wer ist, hinter seiner letzten Maske, böse? Daraus bezieht Homeland seine Spannung."

Um dann festzuhalten: "Grautöne bedeuten aber nicht, dass man zu wenig weiß. Sondern dass es Widersprüche gibt, die sich nicht auflösen lassen. Dass ein Rest Ratlosigkeit bleibt."

Den Beitrag
Der Terror und ich. Der 11. September 2001 veränderte das Leben unseres Autors: Der Terrorismus wurde sein Thema. Vor Kurzem traf er einen Weggefährten von Osama bin Laden – danach sah er manches anders
finden Sie online HIER.


zyw

30.03.2013

"Telepolis"-Bericht zum NTF-Workshop in Berlin

 





Auf Telepolis hat Stefan Höltgen einen schönen Bericht über den jüngsten Workshop des Netzwerk Terrorismusforschung veröffentlich.

Es freut mich natürlich natürlich, dass auch mein Vortrag darin Erwähnung findet - wenn ich auch nochmals klarstellen möchte, dass ich nicht davon ausgehe, dass THE INNOCENCE OF MUSLIMS von den Machern ironisch gemeint war und ist. Sondern dass man diesen "Schein"-Film aus verschiedenen Gründen in der Art auffassen und (auch demonstrativ) lesen kann. (Aus welchen Grund, zu welchem Ziel und Zweck ist ein anderes Thema.)

Sie finden den Bericht "Die Hermeutik des Terrors. das Netzwerk für Terrorismusforschung untersucht analogen und digitalen Terrorismus" HIER.

02.02.2013

VON DER KUNST, DEN PROPHETEN MOHAMMED NICHT ZU ZEIGEN

THE INNOCENCE OF MUSLIMS – Zwischen Hetze und Satire, Medium und Botschaft (II)

(Teil I: Einleitung HIER)

In Washington D.C. stürmten Anhänger einer obskuren radikalislamistischen Sekte unter Führung von Khalifa Hamaas Abdul Khaalis, geboren als Ernest McGhee im Bundesstaat Indiana, drei Gebäude. Im District Building nahe des Weißen Hauses, im Islamic Center of Washington sowie im Hauptquartier der jüdischen Organisation B’nai Brith nahmen die Bewaffneten 134 Menschen als Geisel und erschossen den 24-jährigen Radioreporter Maurice Williams. Nicht zuletzt durch die Intervention des ägyptischen, des pakistanischen und des iranischen Botschafters, gaben die Geiselnehmer nach 39 Stunden schließlich auf.

Einer der vorgeblichen Anlässe zu dieser terroristischen Aktion war ein Spielfilm, der sich mit dem Leben und Wirken des Propheten Mohammed befasst – ein Film, den sich jeder von uns frei im Internet herunterladen oder als Stream anschauen kann. Der Film wurde von Khaalis und seinen Gefolgsleuten als blasphemisch betrachtet; eine ihrer Hauptforderungen war seine Vernichtung.

Falls Ihnen dieses spektakuläre wie tragische Ereignis entgangen sein sollte, liegt das womöglich daran, dass besagte Geiselnahme Anfang März stattfand – im Jahr 1977. Der Film, um den es, zumindest teilweise, ging, war auch kein relativ günstig, in einem undurchsichtigen Umfeld produzierter Streifen, der seinen Weg via YouTube in die weite Welt fand wie THE INNOCENCE OF MUSLIMS, sondern um mit zehn Million US-Dollar Produktionskosten damals recht teures Kino-Epos mit dem (anfänglichen) Titel MOHAMMED, MESSENGER OF GOD (dt. MOHAMMED, DER GESANDT GOTTES) – zu finden heute nicht nur als DVD etwa bei Amazon, sondern auch in der Moving image collection des gemeinnützigen „Internet Archive“ (www.archive.org).


Produziert und inszeniert hat den dreistündigen Kostümfilm über die Anfangszeit des Islam Moustapha Akkad der 1930 im syrischen Aleppo geboren wurde. In den USA arbeitete Akkad als Assistent des Regisseurs Sam Packinpah, später beim Fernsehen, um schließlich ein Herzensprojekt zu verwirklichen: die Geburtsgeschichte des Islams nicht zuletzt aus Gründen der interreligiösen Verständigung mit Mitteln des Hollywoodkinos auf hohem technischen Niveau zu erzählen. Gerade die Qualitätsfrage war insofern von Belang, da Kino (wie später das Fernsehen) in Ländern des Nahen Osten von zweifelhaftem Ruf war (sei es der Inhalte wegen, sei es aufgrund der Lage der Filmtheater in anrüchigen Vierteln der Städte) und damit nicht zuletzt ästhetisch ungeeignet für die Behandlung religiöser Themen.

Akkads Filmprojekt förderte die arabischen Liga, Geldgeber waren neben dem Libanon und Kuwait vor allem Gaddafis Libyen, das mit Ägypten 1977 einen kurzen Grenzkrieg führte; insbesondere die libysche Partizipation sorgte für Spannungen, doch war das Geld aus Tripolis die Rettung, das während des Drehs die Finanzierung eingebrochen war. Gedreht wurde MOHAMMED, THE MESSENGER OF GOD in Libyen und Marokko, in einer englischsprachigen Fassung mit den Stars Irene Papas und Anthony Quinn (als Mohammeds Onkel Hamsa) sowie eine mit arabischen Darstellern in als entsprechende Sprachversion. Die – später Oscar-nominierte – Musik komponierte Maurice Jarre, der schon zuvor für die Untermalung von groß angelegten Historienfilmen zuständig gewesen war, etwa David Leans berühmte Pasternak-Adaption DOKTOR ZHIVAGO (1965) – und natürlich sein monumentaler LAWRENCE OF ARABIA (1962).

Viel Interessantes gibt es über den Film zu erzählen, nur zwei Punkte seien hier herausgegriffen. Zunächst den der Reaktion: Beim westlichen Publikum stieß der Film eher auf Desinteresse, während er für Muslime, sowohl im Westen wie im Osten, zu einer Cause célèbre wurde. Zwar hatte sich Akkad um möglichsten Respekt gegenüber dem Stoff und um Rückhalt bemüht, was im Vorspann des Films mit einer entsprechenden Einblendung, quasi als Zertifizierung der Unbedenklichkeit oder wenigstens Statthaftigkeit, ausgewiesen werden sollte:



Doch in Ägypten selbst war der Film nicht zu sehen, und ob die Azhar-Universität tatsächlich ihr „Okay“ gab, ist mehr als zweifelhaft. Als MOHAMMED, THE MESSENGER OF GOD schließlich aufgeführte wurde (nur in wenigen Ländern im Nahen Osten; oftmals in kleinem Kreis; später erfolgte die Verbreitung über Videokassetten), kam es zu Protesten –  auch in Deutschland, wo der Film zeitweilig oder ganz aus dem Kinoprogramm genommen wurde. In London fanden nach Bombendrohung weitere Aufführungen unter verstärkten Polizeischutz und -kontrollen statt.

In diversen arabischen Staaten wurde der Film zum Streitfall auf den unterschiedlichsten Ebenen, und ebenfalls die Titeländerung führt auf die Kontroversen zurück: So heißt der Film heute nicht mehr MOHAMMED, MESSENGER OF GOD, sondern schlicht: THE MESSAGE. Auf weitere Details zur Debatte für und gegen den in der arabischen Welt braucht hier nicht weiter eingegangen werden; der Islamwissenschaftler Werner Ende hat dies in einem von Hans R. Roemer herausgegebenen Sammelband ( Studien zur Geschichte und Kultur des Vorderen Orients. Festschrift für Bertold Spuler zum siebzigsten Geburtstag. Leiden: Brill, 1981) mit dem Aufsatz „Mustafa Aqqads ‚Muhammad‘-Film und seine Kritiker“ (online abrufbar HIER) eindrucksvoll und überaus informativ getan. Interessant ist beispielsweise Endes Rekonstruktion der Argumentation des marokkanischen Religionsgelehrten Scheich Mohammed Muntasir al-Kattani. Die Beleidigung des Propheten ergebe sich aus Spott, der wiederum als gegeben anzunehmen sei (oder zumindest konstatiert werden könnte), sobald ein Mensch einen anderen darstelle – was folglich generell auf die Schauspielerei bzw. schauspielerische Repräsentationen anwendbar sei (wobei sich al-Kattani besonders auf die Verse 65 und 66 der 9. Sure des Korans stützte) (vgl. Ende 1981, S. 41 f.).

So heißt es etwa im 65. Vers: „Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiß sagen: „Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.“ Sag: Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht?“ (zit. n. Islam.de). Es geht dabei um Heuchler (munaafiquun), die – laut Vers 66 – ungläubig in und durch ihrer Spötterei geworden sind.

Al-Kattanis Schlussfolge von der Darstellung als Nachahmung und der Nachahmung als Verspottung gemahnt in ihrer Prämisse und Logik an Platons Bilder- und Mimesiskritik – und verurteilte nicht nur die Schauspieler als Imitatoren, sondern erstreckte sich auch auf alle an der Filmproduktion Beteiligten und Anwesenden (al-Kattani bezog sich nicht explizit auf Akkads Film, dass es ihm – auch – um diesen ging lag freilich auf der Hand) – und auch die „Herstellung von Bildern“ der Kaba, des Grabes oder der Gefährten des Propheten, oder Mekkas und Medinas (vgl. ebd., S. 42 f.).

Neben der Entstehungsgeschichte von MOHAMMED, MESSENGER OF GOD / THE MESSAGE und den Reaktionen, ist der Film aber auch formalästhetisch interessant. Zwar wurde er als eine Art typischen „Historienschinken“ abgetan. Doch was ihn von solchen deutlich unterscheidet, ist die durchaus illusionsbrechende Darstellung des Propheten Mohammed. Oder genauer gesagt: die betonte NICHT-Darstellung. Tatsächlich ist Mohammed im Film nicht zu sehen: In den meisten Szenen tritt er nicht auf, und in jenen, in denen er tatsächlich im filmischen Raum anwesend ist, nimmt die Kamera meist des Propheten visuellen Standpunkt ein, repräsentiert seinen Blick als Point-of-View-Shot, sprich: versetzt den Zuschauer an die Position und imitiert die optische Perspektive des Gesandten.

Dabei wird der Blick der mit ihm interagierenden Personen dicht an der Kamera vorbeigeführt oder direkt in diese gerichtet (und damit die sogenannte „vierte Wand“ zum Publikum hin) durchbrochen, was diesem seine Position als Zuschauerposition besonders bewusst macht. In einer Szene, in der es seinen Onkel Hamsa in den Krieg drängt, erheben „wir“ uns gar, bewegen „uns“ also mit (oder „als“) Mohammed. Zugleich hören zwar seine Gesprächspartner (die entsprechend darauf reagieren, beispielsweise, indem sie antworten), nicht aber wir als Zuschauer Mohammeds Worte. Untermalt werden die Szenen mit ihm durch sphärische Klänge – die eine Art göttliche Präsenz oder zumindest spirituelle Aura impliziert.
Unabhängig davon, ob tatsächlich von einem Abbildungsverbot im Islam ausgegangen werden kann, wie weit und wie streng dieses in den einzelnen Glaubensrichtungen und ihren Schulen ausgelegt und verfolgt wird, ist es ein bildtheoretisch und -philosophisch spannende Frage, ob die zeitgleiche An- und Abwesenheit des Propheten (im Kunstwerk und im Off) Kritikern wie al-Kattani Grund zur Klage geben würde. Wie ist es zu bewerten, dass zwar der Prophet zwar nicht gezeigt wird, dafür aber die Kamera und letztlich das Publikum selbst sozusagen an dessen Stelle tritt? Ist dies letztlich nicht gar frevelhafter? Klar wird hier jedenfalls, dass qua formal- und rezeptionsästhetischer Konstruktion des filmischen und diegetischen Raums und, zugleich, seiner immersiven Auflösung die Kunst- und Ausdrucksform Film anders zu denken und zu behandeln ist als die klassische der Malerei (zumindest, wie sie hier historisch-stilistisch und konventionell-symbolisch von Belang ist). Wie ließe sich dieses Blick-, Positions- und Adressierungsverhältnis auf traditionellen Gemälden, Wandteppichen etc. in vergleichbarer Weise denn auch nachbilden?

Moustapha Akkad drehte übrigens mit Anthony Quinn und weiteren Stars noch LION OF THE DESERT (1981) über den libyschen Befreiungskampf des Umar al-Muchtar gegen die Kolonialherrschaft des faschistischen Italiens. Bekannt wurde er zudem durch den Erfolg des von ihm Produzierten wegweisenden Horrorfilms HALLOWEEN von John Carpenter (sowie den Fortsetzungen). Am 11. November 2005 war er zusammen mit seiner erwachsenen Tochter Rima Akkad Monia im jordanischen Amman, um an einer Hochzeit teilzunehmen, als – vermutlich al Qaida im Irak – einen Bombenanschlag auf das Hyatt-Hotel verübten, in dem die beiden weilten. Akkads Tochter war sofort tot, er selbst erlag drei Tage später seinen Verletzungen. Er wurde 75 Jahre alt; bis zuletzt plante er noch einen Monumentalfilm über das Leben Saladins und die Kreuzzüge.  

Was THE MESSAGE betrifft: Im September 2012 zeigte ihn im indischen Teil Kaschmirs das Militär für die – in der Mehrheit muslimischen – Bevölkerung. Prompt kam es zu Protesten und Ausschreitungen: Angesteckt durch die aufgeheizte Stimmung im nahen Pakistan, wohl aber auch gezielt provoziert hatten viele geglaubt, es handele sich um den skandalösen THE INNOCENCE OF MUSLIMS, der international so viel Aufsehen erregte.

Bernd Zywietz

Weitere Literatur:

- 'The Message': The Movie About Islam That Sparked a Hostage Crisis in D.C. In: The Atlantic. (HIER)

- Mohammed oder Von Mekka nach Hollywood. Der Spiegel, 31/1977 (HIER

26.12.2012

THE INNOCENCE OF MUSLIMS – Zwischen Hetze und Satire, Medium und Botschaft (I)


Einleitung

Leider ist „Terrorismus & Film“ in letzter Zeit etwas eingeschlafen, was mit anderen Verpflichtungen zu tun hat – u.a. der Arbeit an einem Sammelband zum aktuellen deutschen Film, den Harald Mühlbeyer und ich herausgeben, und der im Februar 2013 erscheint. Eine andere angenehme Aufgabe war Anfang Dezember die Teilnahme an der Tagung „Religion als Kunst? Spiegelungen in Film und Literatur“, die vom 6. bis zum 8. Dezember 2012 im Rahmen des Projekts Wertewelten an der Eberhard Karls Universität Tübingen stattfand.

Mein Vortrag auf der Veranstaltung befasste sich unter dem Titel „The Innocence of Muslims zwischen Hetze, Satire und Kunst“ mit dem im vergangenen Herbst für internationales Aufsehen und Aufruhr sorgenden, also berühmt-berüchtigten YouTube-Video, das den Propheten Mohammed und den Glauben des Islams verunglimpft und vor allem in der arabischen Welt für Proteste und Ausschreitungen sorgte – oder für deren Anstiftung instrumentalisiert wurde, wie auch, medial, diese Video samt den Protesten dagegen gerne aufgegriffen und skandalisiert wurden.

Der Tod des US-Botschafters John Chris Stevens und drei weiterer Konsulatsangestellter im libyschen Bengasi wurde beispielsweise offenbar allzu eilfertigeinzig einem wütenden, durch das „Schmähvideo“ in Rage gebrachten Mobzugeschrieben. Wahrscheinlicher aber handelte es sich vor allem um einen gezielten Anschlag am Mahndatum 11. September, eine Vergeltungsaktion für den im Juni per Drohnenangriff in Pakistan getöteten al-Qaida-Vize Abu Jahja al-Libi. Al-Libi, der insbesondere für die ideologischen Ansprachen zuständig war, stammte aus Libyen; dort sollte er, gemäß dem Aufruf von Bin-Laden-Nachfolger Aiman al-Sawahiri auch gerächt werden. Das taktische, vorbereitete Vorgehen der Attentäter sowie ihre Bewaffnung lassen darüber hinaus vermuten, dass es sich bei dem Sturm auf die Botschaft der Vereinigten Staaten um keine spontane Aktion handelte, die von schierem Volkszorn ausging. Vielmehr wurden die Proteste als Deckmantel genutzt, um den Angriff auf das – freilich nicht ausreichend gesicherte – Konsulat durchzuführen.

Doch zurück zum „Film“ THE INNOCENCE OF MUSLIMS oder, auf Deutsch, DIE UNSCHUL DER MUSLIME. Unabhängig von der tatsächlichen, vermeintlichen oder inszenierten bzw. behaupteten Erregung und Empörung über den Film (samt den sich daran anschließenden Reaktionen) sind es doch gerade die in ihrer Form vielfältigen Vereinnahmungen und (z.B. diskursiven) Einordnungen und Nutzungen, die das 13-Minuten-Video, seine Zirkulation und die (in hohem Maße: symbolische wie performative) Aufmerksamkeit (und Aufmerksamkeitspraxis) ihn betreffend, die ihn hochgradig interessant machen. Der Begriff der Erregungsspirale erfasst das zu beobachtende kommunikative Interaktionsschema dabei nur ungenügend, lassen sich doch auch Seiten- und Gegenbewegungen ausmachen, die ein weit komplexeres „ökonomisch“ beschreibbares System ergeben.

So gibt es nicht nur die direkten Profiteure der Provokation wie den pakistanischen Eisenbahnminister Ghulam Ahmad Bilour, von dessen Existenz manhierzulande wohl kaum je Notiz genommen hätte, hätte er nicht öffentlich ein100.000-Dollar-Kopfgeld auf die dubiosen Produzenten von THE INNOCENCE OF MUSLIMS ausgelobt (und gar die Taliban und al-Qaida um Unterstützung gebeten). Eine freilich so durchsichtige, zugleich erstzunehmende und bedenkliche Geste, selbst man nicht um Menschenleben fürchtet. Allzuschnell nutzen nämlich nicht nur Einheizer und Demagogen alles, was ihnen an „Respektlosigkeit“ gegenüber dem Islam von Seiten des Westens aus zweckdienlich ist – auch die hiesigen Medien sind, siehe Bengasi, siehe den Eisenbahnminister (der es daraufhin bis in die Tagesschau schaffte), schnell bei der Hand, eine wohlgefügte, welt- und (wenigstens in ihrem Handeln) menscherklärende Story zu konstruieren, die eine simple Kausalität, eine emotionale wie politische Wirksamkeit und Relevanz von medialen und künstlerischen Äußerungen und Ausdrücken behauptet und letztlich „belegt“. Welche wiederum zwangsläufig und unvermeidbar zur grand narrative eines „Kampfes der Kulturen“ beiträgt – und einem Antiislamismus oder eine Islamophobie zuarbeitet, die sich selbst prächtig formelhaft einsetzen lässt.

Es ist dann wahlweise zynisch, ignorant oder hilflos, parallel zu oder im Anschluss an solchen dominanten narrativen Mustern in den Rundfunk-, Online- oder Printkommentaren zu mahnen und beteuern, die Vorstellung von Clash of Cultures sei ja irrig, zu vereinfacht (oder vereinfachend); dass es hier wie da (vor allem: „da“) opportunistische Einpeitscher und Aufhetzer gäbe, dass Huntingtons Modellierung in diesem (oder: solchen) Fällen ungeeignet sei, etc. Zumindest, wenn Mohammed-Karrikaturen in Tageszeitungen bis hin zu fragwürdigen (Mach-)Werken auf Internetvideoportalen mit den Bildern von aufgebrachten skandierenden Menschenmengen mit brennenden Landesflaggen in staubigen Straßen zusammenmontiert wird, kann man nämlich von der – vielleicht gar automatisch sich aufdrängenden – Etablierung oder Verstärkung eines „Reiz-Reaktions-Schema“-Schemas (also eines Meta-Schemas) sprechen, oder, einer Assoziationsmontage (wenn auch nicht ganz im Sinne Sergej Eisensteins). In beiden Fällen geht es aber um den Ausdruck einer Logik, die in hohem Maße ideologisch, sprich: nicht natürlich (oder zwangsläufig) ist. Und wie lässt es sich auch nicht von einem „Kampf der Kulturen“ sprechen (freilich: welcher Art von Kultur? Zumindest der medialen im engeren und weiteren Sinne), wenn in der Tagesschau am 21.09.2012  ein Bericht von Gabor Halsz aus Pakistan zum einen einen Mob zeigt, der in Peschawar ein Kino stürmt und es in Brand steckt (wobei die zentralen Informationen, Kino, Sturm, Brandstiftung auf der Ebene der Kommentierung nachgereicht werden). Ein Fernsehteam, so heißt es weiter, sei „zwischen die Fronten“ geraten, der Fahrer erschossen worden. Und im Anschluss der Hinweis auf die bezahlten TV-Spots der Obama Regierung („A message from the President of the United States Barack Obama and Secretary of State Hillary Clinton“. Auf Englisch und in „muslimischer“ Kaligrafie), die beteuern, die USA hätte mit dem Video INNOCENCE OF MUSLIMS nichts zu tun (bemerkenswert dabei, wie straff Clintons Haar zurückgebunden ist – um sie weniger weiblich wirken zu lassen? Man weiß ja, was Frauen in solchen Gemeinschaften und Milieus gelten…).     

Eine Kino wird zerstört, ein Kamerateam attackierte und staatliche Fernsehpropaganda in fernen Staaten, mit dem sich die mächtigste Nation der Erde von einem ominösen YouTube-Video zu distanzieren sucht: Es mutet nicht nur auf den ersten Blick bizarr, absurd oder stupide an. Was hat das Kino mit einem Film im Internet zu tun? Glauben Obama und Clinton allen Ernstes, das Protestklima würde sich im Nahen und Mittleren Osten auflockern und ihre Botschaften und Konsulate, ihre Bediensteten und US-Bürger sicherer sein, würde man die USA nicht dem Film in Verbindung bringen – wenn ansonsten zwar auch mit dauernden Drohnenangriffen in der Region, mit Waffenlieferungen an das saudische Königshaus, den Zuständen im Irak und der Solidarität mit Israel.

Beide Reaktionen sind allerdings nicht auf ein unmittelbares Wirkungsergebnis hin gedacht, sondern, in Peschawar, hochgradig affektgeleitet und symbolisch (das Internet selbst lässt sich schlecht stürmen und in Brand setzen; und auch, wenn THE INNOCENCE OF MUSLIMS wenig mehr als nur vorgibt, ein „echter Spielfilm“ zu sein – bzw. darauf zu verweisen; dazu später mehr – ist das Kino und vor alle die Leinwand für viele Fundamentalisten ein Hort der Sünde und Sittenlosigkeit, zugleich Teil eines umfassender zu denkenden, „westlichen“ Medien- und Unterhaltungsangebots). Demonstrativ und politisch wiederum ist die Reaktion aus Washington, etwa als Signal an die pakistanische Regierung, mit der man sich spätestens nach dem unabgesprochenen Kommandoeinsatz im vergangenen Jahr, mit dem man nicht nur den Erzfeind und Teufel des 11. September triumphal und vergeltend eliminiert, sondern auch den Staat Pakistan düpierte.

Aus dieser Perspektive war und ist den Protestlern also THE INNOCENCE OF MUSLIMS vor allem und nicht ganz unlogisch eine weitere, wenn auch andere Art von „Drohne“, eine, die direkt von den USA aus, aus Kalifornien – zwar nicht durch die Luft, aber durch das globale Datennetz – auf den Weg gebracht wurde. Mit einem anderen Sprengkopf und vielleicht einem anderen Ziel, nichtsdestotrotz in puncto Respektlosigkeit und Erniedrigung von ähnlicher oder gar noch größerer kollateralschädlicher "Sprengkraft".

Der Clash of Cultures ist hier einmal mehr und im Besonderen einer, der den Austausch von Botschaften betrifft. Den Sturm auf das Kino oder die Weißglut, die ein Kamerateam erfasst, gar Menschenleben kostet, „verstehen“ wir nicht (weil es uns abstößt, aber auch, insofern sie Ausdruck einer weit größeren Beschwerde von Muslimen sind). Derweil die Fernseh-Erklärung aus dem Weißen Haus niemanden von jenen erreicht hat, an die sie formal adressiert war – und selbst wenn, wurde sie wohl höchstens mit Ungläubigkeit und eher noch mit Hohn und Verachtung quittiert. Auf der anderen Seite wiederum: ein missverstandener – weil im Westen nicht als solcher registrierter – terroristischer Anschlag in Begansi. Und zentral ist doch für Terrorismus das Element der Message ... 

Das einzig geglückte Kommunikationsverhältnis dieses Herbstes im Jahre 2012 war, und das ist die Ironie des Ganzen, jenes zwischen den verfeindeten Radikalen – zwischen den antiislamischen Machern von THE INNOCENCE OF MUSLIMS und jenen, die sich davon provoziert fühlten. Beziehungsweise denen, die den Film eben zur angedachten Provokation weiterverwendeten – wie ein vielleicht nicht mit genauen Spezifikationen in Auftrag gegebenes, gleichwohl passgenau für den eigenen Zweck hergestelltes Instrument.

Man bedenke: Erst, als die untertitelte Fassung des Videos im ägyptischen Fernsehen ausgestrahlt wurde, war der Funke gelegt. Was sagt das über die Chancen und Risiken von völker-, staats-, religions- und kulturübergreifender Verständigung aus?  

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist, wie geschmacklos und so belanglos er an und für sich ist, der Film THE INNOCENCE OF MUSLIMS als Phänomen und Zeichen höchst spannend in seinem Einbettung in einem Problemkomplex, der sich um ihn herum anordnen lässt. Unseligerweise ist das Video folglich nicht nur ein aktuelles, sondern auch ein besonders spektakuläres Beispiel weil vorzügliches Anschauungsobjekt, in dem sich mehrere Diskurs- und Perspektivlinien kreuzen, verstärken und denn auch: auf den Punkt gebracht sind. Das ist das Erschreckende an THE INNOCENCE OF MULISM – dass diese Video voller angeklebter Bärte, nachsynchronisierter Dialogpassagen und Green-Screen-Wüstenbilder so übermäßig eindeutig, uncachiert, erscheint.


Angesprochen hat man mich schon – ob ich nicht etwas hier dazu schreiben möchte, schließlich befasse ich mich ja mit Film und politischer Gewalt sowie mit dem, was sich daran anschließt. Dass ich es bislang nicht getan habe, liegt daran, dass ich weniger einen weiteren Wortbeitrag zu den vielen anderen im September und Oktober beisteuern wollte. Nicht, weil schon alles gesagt wurde (eher im Gegenteil). Sondern weil ich mit dem Gedanken spiele, mich auf welche Weise auch immer (vielleicht mit einem Sammelband?) mit der Causa THE INNOCENCE OF MUSLIMS bzw. den von dem Fall ausgehend Folgen, den damit verbundene Aspekte, die assoziierten und assoziativen Herausforderungen und Grundfragen in einem größer angelegten Rahmen zu behandeln. Wie schon die Mohammed-Karrikaturen, jedoch in bestimmten, wichtigen Elementen noch weiterreichender und unbequemer als diese (so scheint es mir), konfrontiert uns THE INNOCENCE OF MUSLIMS, wenn teilweise auch indirekt, mit Themen wie dem des religiösen Bilderverbots in Zeiten einer durchpiktoralisierten (Post-)Moderne, der Realität medienkonvergenter und multimedialer Verbreitungs- und Kommunikationswege, des Rechts und des Ethik von Kunst- und Meinungsfreiheit oder den Praxen, Folge und Bedingungen kultureller Übersetzungs- und Austauschprozesse im Internetzeitalter. Gegenüber den Mohammed-Karrikaturen und der versuchten Ermordung Kurt Westergaards, dem Film und der Ermordung von Theo van Gogh oder Salman Rushdies „Satanischen Versen“ und der darauffolgenden Fatwa mag THE INNOCENCE OF MUSLIMS die Aufmerksamkeit nicht wert sein. Doch hieße das zum einen, eminente Gesichtspunkte des Falles ignorieren, die gerade auf kommende Entwicklungen verweisen, die Gesellschaften in West und Ost noch gehöriges und zunehmendes Kopfzerbrechen bereiten werden. Zum anderen ist eine Betrachtungsweise, die eine ernsthafte Beschäftigung mit THE INNOCENCE OF MUSLIMS leugnet, weil der Gegenstand – ein abstruses Video auf einer populären, an abstrusen Videos reichen Plattform im Internet – quasi unwürdige ist, selbst schon ein Phänomen, das man in puncto Ursache, Motivation und Ziel und Folgen ernst nehmen muss.

Die folgenden Texte, die ich hier in der nächsten Zeit einstelle, sind ein erster Streifzug durch das skizzierte Untersuchungs-, Konflikt- und Problemfeld. Dieses Feld ist nicht auf THE INNOCENCE OF MUSLIMS begrenzbar, auch andere Artefakte, Ereignisse und Facetten aus dem Bereich Film, Kunst und Medien werden betrachtet.

Die Beiträge basieren maßgeblich auf dem eingangs erwähnten Vortrag bzw. dem entsprechenden Skript, erweitern und vertiefen diesen bzw. dieses jedoch.