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21.04.2017

DIE HARD in Dortmund


Statt Terrorismus krimineller "Fake-Terrorismus": Vermutliche Hintergründe zum Anschlag auf BVB-Teambus erinnert an "Stirb-Langsam"-Hollywood-Szenario - in bezeichnender Weise 


Der Anschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund scheint aufgeklärt – und zum jetzigen Stand weniger Terrorismus als eine Art „Fake-Terrorismus“. Hinter der dreifachen Bombenattacke und den merkwürdigen islamistischen Bekennerschreiben steckt offenbar ein 28-Jähriger, der observiert und bei Tübingen in einer Aktion der GSG-9 nun festgenommen wurde. Sergey W. soll aber nicht aus politisch- oder religiös- extremistischen Gründen gehandelt haben, sondern, ganz „unidealistisch“, aus rein kriminellen bzw. ökonomischen Eigennutz: Mit dem Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus am 11. April 2017 in Dortmund wollte W. für einen Kursverfall der BVB-Aktie an der Börse sorgen. Um davon zu profitieren, hat W. am Tag des Anschlags mit einem Verbraucherkredit sogenannte Put- oder Verkaufsoptionen erstanden. Mit diesen hätte er die Preisdifferenz zwischen der Höhe des Aktienhandelswerts und dem bei Fällig-Werden dieser Option eingestrichen. Tatsächlich sind die Anteile des Fußballklubs nach dem Anschlag gesunken – tiefer noch freilich wäre das sicherlich der Fall gewesen, wenn viele Mitglieder des Teams schwer verletzt oder gar getötet worden wären. So erlitt „lediglich“ Marc Bartra vor der Champions-League-Begegnung gegen AS Monaco u.a. einen Speichenbruch.

Aufsehen erregend ist W.s Plan nun nicht nur, weil es sich um eine überaus perfide, im höchsten Maße skrupellose Tat handelt, eine Kursmanipulation per Sprengstoffanschlag, die mit dem Tod von Menschen kalkuliert. Solche Gewinnaktionen wurden und werden auch bereits im Rahmen der Attacken des 11. September 2001 vermutet, allerdings waren diese, falls es sie gegeben hat, eher quasi-mafiöse Zusatzgeschäfte und nicht das Hauptmotiv. Darüber hinaus erinnert denn auch der BVB-Plan an den der STIRB-LANGSAM- bzw. DIE-HARD-Filme. Deren Held, der sarkastische Polizist John McClane (gespielt von Bruce Willis) kämpft im ersten, im dritten und im vierten Teil der wegweisenden Action-Reihe gegen Verbrecher, die je einen überbordenden Raub als Terrorismus tarnen, ihn gar durch mit solchen Vortäuschung erst ermöglichen.

So besetzen im ersten Teil von 1988, DIE HARD, ein Kommando hochgerüsteter Deutscher (die Nationalität wurde in der deutschen Filmfassung kaschiert) das Bürohochhaus eines japanischen Versicherungskonzerns in Los Angeles am Heiligabend, nehmen die Belegschaft auf ihrer Weihnachtsfeier als Geiseln und fordern die Freilassung diverser „politischer Gefangener“. McClane, barfuß, im Unterhemd und zunächst nur mit Dienstpistole bewaffnet, kann als einziger der Festsetzung entkommen und liefert sich eine Art Guerilla-Kampf gegen die „Terroristen“, die es tatsächlich aber nur auf die Dollar-Multimillion in Form von Schuldverschreibungen abgesehen haben, die im Tresor des Unternehmens lagern. Um diesen zu knacken und ihre Flucht zu tarnen, gerieren sich der feingekleidete Hans Gruber (mit exquisiter britischer Noblesse: Alan Rickman) und seine Gesellen als Politgewalt-Aktivisten. Das FBI-Einsatzprotokoll bei solchen Besetzungen sieht nämlich die externe Trennung des Gebäudes vom Hauptstromnetz vor (was einen Sicherheitsmechanismus des High-Tech-Safes ausschaltet) und das Chaos der finalen Groß-Explosion, die als missglückte Befreiungsaktion daherkommen soll, soll das heimliche Davon-Kommen der Verbrecher garantieren.

Ähnlich sind die Szenarien in den Fortsetzungen: In Teil 3 (DIE HARD WITH A VENGEANCE / STIRB LANGSAM – JETZT ERST RECHT) von 1995 inszeniert der Bruder des Gangsters aus dem ersten Teil (ein ehemaliger Stasi-Oberst) eine explosive Schnitzeljagd und Rache an McClane im sommerlichen Manhattan, um in deren Schatten die Federal Reserve Bank um ihre Goldreserven zu erleichtern; in Teil 4 (LIVE FREE OR DIE HARD / STIRB LANGSAM 4.0) von 2007 dient ein Cyber-Angriff auf die US-Westküste am Unabhängigkeitstag dazu, die gesamten Computertransaktionsdaten des Finanzsektors zu erbeuten.

In Sachen Terrorismus ist DIE HARD nun weniger als Begründer eines eigenen Action-Subgenres relevant, das seine Vorläufer in Katastrophen- und Erpresserfilmen der 1970er-Jahre hatte, sondern viel mehr insofern, als dass der Terrorismus hier explizit keiner ist bzw. nur eine vorgetäuschter. In der Romanvorlage des ersten STIRB-LANGSAM-Teils, in Roderick Thorps „Nothing Lasts Forever“ (erschienen 1979) sind es noch „echte“ europäische Sozialrevolutionäre mit Kalaschnikows und der besetzte Wolkenkratzer ist der eines Öl-Konzerns. Die Umwandlung in „kapitalistische“ Gangster in der Kino-Version ein Jahrzehnt später verweist darauf, wie der internationale palästinensische und der New-Left-Terrorismus der RAF, Roten Brigaden etc. als erzählerisches und alltagsjournalistisches Allgemeingut bekannt und – mehr noch – internationaler Terror zum Alltagsphänomen geworden war (nicht zuletzt dank Iran und Libyen als damals neuen sponsor-states).

Dass die Verbrecher sich diesen Terrorismus quasi selbst zu eigen und zum „Fake-Terrorismus“ machen, um auf die eingeübten (Über-)Reaktionen zu spekulieren (neben dem überheblichen FBI wird auch die Terrorismusberichterstattung vorgeführt inklusive dem tatsächlich auf DIE HARD zurückzuführenden Falschfachbegriff „Helsinki- Syndrome“ statt „Stockholm-Syndrom“) weist sie als Zeit-Zeichen in noch einer weiteren Hinsicht aus: Hans Gruber und Co. sind fast satirische Manifestationen eines als rücksichtslos erlebten, ungehemmten und zynischen Wirtschaftsliberalismus in der Ära Ronald Reagans und Margaret Thatchers, der unregulierten, gewinngeilen Dominanz des Kapitals und der Konzerne, der Banken und Börsen kurz vor dem Ende der Geschichte (sprich: dem Fall des kommunistischen Ost-Systems).

Dass und wie nun im Kleinen, in Dortmund, aber auch: in der Realität derlei kriminelle DIE-HARD-Logik samt ihrem Kalkül und dem Fokus auf die Medien- und Börsenreaktionen nachgespielt worden ist, lässt die BVB-Tat einmal mehr wirken als so etwas wie der Einbruch der Fiktion (oder des Hollywood-Kinos) in die Wirklichkeit, wie man dies angesichts seiner Katastrophen-Bilder auch für den 11. September ausgemacht hat – wenn in Dortmund nun auch eher auf Ebene des „Plots“ oder der „Story“.

Es wirkt aber auch signal- oder symbolhaft, zeigt auf – wenn man es so lesen mag –, wie sehr sich die 2010er-Jahre in gewissen Problemlagen und Mentalitätssituationen den 1980ern ähneln. Neben den Auswüchsen des (Finanz-)Kapitalismus und der sich popularisierenden Kritik daran infolge der Banken- und EU-Krise ist es der Terrorismus, der mittlerweile von Radikalislamisten (v.a. von oder im Namen des sog. „Islamischen Staats“) ausgehend in Westeuropa ebenso „angekommen“ ist wie der internationale Terrorismus als B-Movie-Story- und Figuren-Stereotyp in Hollywood.

Sergey W., als Tatverdächtiger, erscheint so betrachtet als Schmalspur-"Hans Gruber", der nicht nur im Windschatten von Terrorismusbedrohung und Web 2.0-Nachrichtenhochgeschwindigkeit Geld machen möchten, sondern direkt mit und durch sie. Im Fahrwasser "echter" Terroristen wollte er ganz unideologisch – ähnlich der rein kommerziell orientierten, kleinunternehmerischen Fake-News-Profiteure u.a. aus Mazedonien – das Beste aus öffentlicher Unsicherheit und Ängsten bis hin zur Hysterie machen: sein Geld. Eine Entleerung, die parallel läuft zu realen Terrorismuskonflikten, in denen nach einer Phase, in der zunächst im weiteren Sinne idealistisch motivierte und legitimierte Akteure auf allen Seiten mehr und mehr parasitär ergänzt oder gar ersetzt werden von solchen, die lediglich auf den eigenen Vorteil aus sind, in welcher Form auch immer.

Dass dieser Post-Idealismus des Scheinterrorismus auch im Gegenwartskino seinen Platz hat, zeigt der James-Bond-Film CASINO ROYALE (2006), der noch mehr vielleicht direktes Vorbild für Sergey W.s BVB-Idee war. Darin will der Terrorfinanzier LeChiffré (Mads Mikkelsen) die Aktienkurse einer Airline durch einen Anschlag auf dessen neues Großraumflieger bei der Einführungspräsentation auf dem Lufthafen von Miami in Keller stürzen, um am Kursverlust zu verdienen. In Dortmund gab es allerdings keinen Geheimagenten 007, der dies im letzten Moment verhindert hat. Geklappt hat es trotzdem nicht.


Mehr zu dem Thema „Fake-Terrorismus“ und den DIE-HARD-Filmen finden Sie in meinem Buch, einen Text zum „Virtuellen Terrorismus“ in STIRBLANGSAM 4.0 HIER.   

16.10.2016

"Terror" der Mehrheit: TV-Event mit Volksabstimmung über Moraldilemma


Am Montag, dem 17.10.2016, läuft im Ersten das „multimediale und interaktive TV-EventTerror – Ihr Urteil. Zunächst ist die von Lars Kraume inszenierte TV-Filmadaption von Ferdinand von Schirachs Theaterstück Terror zu sehen, ehe im Anschluss Frank Plasberg in Hart aber fair eine Art Nachbereitung liefern wird. Denn das besondere an Terror ist – neben der bemerkenswerten Besetzung (Florian David Fitz, Burghart Klaußner, Martina Gedeck und Lars Eidinger) –, dass das Publikum nicht nur sich seine eigene Meinung machen soll, sondern diese den Ausgang des Films diktiert.

In Terror geht es nämlich um eines der moralischen Dilemmata, die der Terrorismus aufzwingen kann. Dieses wird verhandelt, im direkten juristischen Sinne: Im Gerichtssaal soll über den Kampfpiloten Koch (Fitz) geurteilt werden, der sich der Entscheidung der Vorgesetzten widersetzend eine von Terroristen entführte Passagiermaschine abgeschossen hat. Das Flugzeug sollte in ein vollbesetztes Fußballstadion gelenkt werden. Pilot Koch hat also eine Abwägung getroffen, den sicheren Tod von 164 Menschen verursacht, um den wahrscheinlichen von 70.000 zu verhindern.

F. David Fitz in Terror (Quelle: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Terjung)

Das ethisch-moralische Gedankenexperiment verweist natürlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz von 2006, das ein solches Gegenrechnen von Menschenleben und die damit die Relativierung der Menschenwürde untersagte.

Nach der kategorischen Bewertung des BVG nun also der Publikumsentscheid. Per Stimmkarte haben in den Theatern bereits Menschen über das Handeln des Piloten Koch abgestimmt, auch in Kinos, wo Kraumes Film vorab lief – so etwa in München, wo im Anschluss ähnlich wie bei Plasberg im TV hinterher hochkarätig podiumsdiskutiert wurde (u.a. mit Günther Beckstein und Julian Nida-Rümelin sowie Darsteller Fitz).

Nicht per Karte, sondern eben per TED oder Internet-Click ist nun Deutschland auf der Couch gefragt. Volker Herres, Programmdirekter des Ersten, freut sich schon vorab:

Der Zuschauer entscheidet! Das ist das ganz Besondere an diesem Abend. Der Zuschauer entscheidet nicht nur über den Ausgang eines Fernsehfilms, sondern über das Schicksal eines Menschen: schuldig oder nicht schuldig. Der Film involviert ihn, spricht ihn an, macht ihn zur letzten richterlichen Instanz und nimmt ihn in die Verantwortung.“

Aber Terror bietet nicht nur einen problematischen Fall, der an Grundsätzen rührt (dem der deontologischen vs. der teleologischen – hier utilitaristischen – Ziel- oder Bemessungsgrundlage eines richtigen Handelns). Als Multimedia- und Interaktions-„Event“ ist Terror – Ihr Urteil selbst diskussionswürdig.

Sicher ist es von allerlei Interesse, wie die Zuschauer entscheiden, auch wenn das natürlich nicht wirklich das Schicksal eines (zumindest nicht realen) Menschen betrifft. Auf der Seite terror.theater werden die Ausgänge der Theatervorstellungen aufgelistet. In Deutschland kam es 429-mal zum Freispruch, bei 459 Aufführungen. Circa 60 % der Zuschauer votierten für „unschuldig.“ Auch in Ungarn, der Schweiz, Österreich oder Venezuela stimmten die meisten gegen eine Verurteilung, in Japan hingegen wurde in vier von vier Vorstellungen der Pilot schuldig gesprochen. Das besagt wenig bis nichts, die Fallzahlen sind zu klein, Kontexte der Aufführungen, die Zusammensetzung des Publikums müsste berücksichtigt werden. Aber es wäre schon interessant, zu überlegen und zu prüfen, ob und wie die Ergebnisse hier als kollektive kulturelle, politische oder historische Symptome interpretierbar sind.

Andererseits kann man wie Marie Schmidt in der ZEIT Bedenken haben, die auf die Zeichenhaftigkeit zumindest des Fernsehereignisses abstellen:

Uns, dem Volksfernsehzuschauersouverän, wird die Entscheidung über den Ausgang einer Gerichtsverhandlung übertragen, in der es übrigens im Kern darum geht, ob die Verfassung der Bundesrepublik auf jeden Fall gilt. Unter dem Brennglas künstlerischer Erfindung und des Massenmediums Fernsehen wird ausprobiert, was populistische Parteien fordern: den ‚gesunden Menschenverstand‘ bestimmen zu lassen, wenn ‚elementare politische Weichenstellungen‘ vorzunehmen seien (so die AfD).

Und:  

„Ein Einzelner, wie der fiktive Major Koch, hat selbstverständlich die Freiheit (sogar die moralische Pflicht), über sein Verhältnis zu den Gesetzen nach Wissen und Gewissen zu entscheiden – auf die Gefahr hin, bestraft zu werden. Aber ein ‚Volk‘ als Kollektiv, das ständig mit etwas Vagem wie dem ‚gesunden Menschenverstand‘ (was soll das sein bei über 80 Millionen Bürgern?) Entscheidungen über ‚elementare‘ Normen fällt, schwebt in gefährlicher Ungewissheit ‚über‘ dem Gesetz. Das ist die fatale Wirkung solcher Volksabstimmungen, ob darin nun fiktiv oder realpolitisch entschieden wird. Zumal wenn nur zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen: schuldig oder unschuldig? Raus aus der EU oder bleiben? Dieses Hopp-oder-topp-Prinzip schwächt um eines dramatischen Effekts willen zentrale Werte, anders gesagt, Sicherheiten – mehr als es Terroristen vermögen.

Schmidt kritisiert, dass die Möglichkeit, das Strafmaß gering zu halten, oder andere Praxislösungen eines Ausgleichs den Zuschauern nicht zur Verfügung stehen. Die rechtliche und moralische wird nicht nur zur bloßen Mehrheitsentscheidung, sondern auch zur binären.
Es ist nun nichts dagegen einzuwenden, brisante Grundsatzfragen jedem Zuschauer auch und gerade im Gewand des Dramas vorzulegen, ihn zu involvieren und zum Nachdenken anzuregen. Doch die anonyme Abstimmung daheim vor dem Bildschirm ist etwas anderes ist als im (Lichtspiel-)Theater, wo es zu direkten Diskussionen kommen kann (wie es Thomas Jordan in der SZ beschreibt).

Bei allem guten Ansinnen ist Terror als „Event“ doch auch, zwangsweise, ein bisschen Populismusübung zum Spaß und – für manchen – auf Probe. Wieso nicht mehr echte direkte Demokratie auf diese Weise? 

Was umso bedenklicher oder aber widersprüchlich ist, als es a) es nicht umsonst unabhängige Instanzen und Institutionen wie Richter und Gerichte gibt und b) wir in einer Zeit leben, in der hinter Begriffen wie dem „Postfaktischen“ die berechtige oder ungerechte Sorge vor der dumpfen „Masse“ wieder aufscheint, der Brexit-Schock noch in den Europaknochen sitzt sowie Hass und Hetze in den einst so demokratiefördernd geltenden Sozialen Netzwerken zum gravierenden Gesellschafts- und Rechtsthema geworden ist.

Ex-Innenminister Otto Schily selbst hat einen Beitrag im Spiegel (42/2016) anlässlich des Terror-Ereignisses verfasst, wobei er vor allem nochmal das Luftsicherheitsgesetz und die grundrechtliche Problematik rekapituliert. Dieser Umstand allein ist schon bemerkenswert, aber auch, wie Schily indirekt (zugleich Schmidt nicht unähnlich) die Konstruktion des fiktionalen Falls als einem solchen in Frage stellt:

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch mit Recht darauf hingewiesen, dass die staatlichen Institutionen bei der Entführung eines mit Passagieren besetzten Flugzeugs mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert sind, die allenfalls eine Entscheidung dieser schwerwiegenden Art auf Verdacht, nicht aber auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse ermöglichen. Zu erinnern ist auch an die Geschehnisse im vierten entführten Flugzeug des 11. September, in dem Passagiere versucht haben, die Terroristen zu überwältigen und an der Ausführung ihres verbrecherischen Planes zu hindern.

Genau genommen haben wir es also mit einem Scheinproblem zu tun, das die Gemüter aufgescheucht hat.

Das ist freilich nur ein dürftiger Ausweg. Solchen fundamentalen Widersprüchen und Spannungen der Fall-, aber eben auch der Linienentscheidung, die ja schließlich nicht nur in Gesetze gegossen werden, sondern auch dazu taugen, Handlungsmaximen im Kleinen mitzubestimmen, lassen sich nicht einfach mit dem Verweis darauf, dass der geschilderte Fall lediglich ein unrealistisches Gedankenkonstrukt sei, vom Tisch wischen. Tatsächlich hat und schafft jedes konkrete Ereignis seine eigene Realität. Doch dass auch allzu konstruierte Gedankenspiele nicht ohne Belang sind, zeigt sich allein an den ticking-time-bomb-Szenarien, die im (Anti-)Terrorismusdiskurs herhalten müssen, um zu klären (und oftmals: zu bejahen), ob (bzw. dass) man einen echten oder eben nur vermeintlichen Terroristen foltern darf, um die Leben Unschuldiger zu retten.

Ein Film, der sich mit diesem Dilemma befasst, ist der HIER wie in meinem Buch behandelte Unthinkable. Ein Film, der weniger spannend wäre, wäre die Beurteilung des Foltereinsatzes und der Ausgang des Films der Zuschauermehrheit überlassen. Einfach, weil dann das Bauchgefühl siegreicher sein dürfte als die anstrengende, auch unbequeme ethische Abwägung, auf die sich einzulassen freilich auch niemand gezwungen werden kann. So mag Florian David Fitz‘ Soldat ja einen Freispruch verdienen, weil er (um es mit Schmidt zu sagen) so hübsch ist. So wenig echte Gedankenexperimente in ihrer Abstraktion so recht taugen für die Exemplifikation, so wenig tun es die überkonkreten Fiktionen eines Filmes, in denen allerdings immerhin sach- und fachfremde Faktoren wie Sympathien für Personen ebenso eine Rolle spielen wie im echten Leben. 

Das führt aber zu einem weiteren Problem des Interaktionskonzepts von Terror – Ihr Urteil: Das Erste Programm wird den Film eben nur mit dem Ende ausstrahlen (ich wage die Prognose: Freispruch), das sich aus der Zuschauerabstimmung ergibt. Wenn Klaußner als Richter die Entscheidung verließt, werden also nur die Entscheidungsgründe und -argumente verlesen, die ohnehin jenen der Majorität entspricht. Wäre es nicht – ironisch gesagt: utilitaristisch bemessen – gewinnbringender, gerade den Film gemäß der Minderheitsentscheidung schließen zu lassen, um eine maximale gedanklichen Konfrontation zu befördern?

Vielleicht ist das aber auch gar nicht so sehr gewollt. Und so aufregend und ergiebig das Szenario von Terror natürlich ist, ist es doch auch ziemlich bequem. Sicher, die Wahl ist herrlich verzwickt und schrecklich oder wenigstens gruselig obendrein. 

Sie ist aber eben auch sehr weit weg, bei aller Aktualität der Terrorismusgefahr, die wiederum durch solche Szenarien allerdings mitbedingt wird. Schily in seinem Spiegel-Beitrag verweist auf verschiedene andere Situationen, in denen es immer wieder um Fragen des Abwägens von Leben gegen Leben geht: bei Spendenorganen etwa oder bei Schwangerschaftsabbrüchen. Erinnert sei auch an die Veranlassung der Folterandrohung gegen den Entführer des Jacob von Metzlers durch den damaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner.

Man stelle sich ein Voting-TV-Event zu einem dieser Themen vor. Oder vielleicht gar eines zur Frage, ob in einem echten oder erdachten Ort Flüchtlinge heute untergebracht werden sollen. Elyas M. Barek könnte einen Syrer spielen, von dem wir nicht wissen, ob er arm dran oder mit IS-Mordplänen im Kopf daherkommt. Opfer oder Täter? Reinlassen oder nicht? Ja oder nein   stimmen Sie ab, telefonisch oder online (natürlich aber ohne Kommentierungsmöglichkeit, wegen Hetzgefahr)!

Im Jahr 2000 veranstaltete Christoph Schlingensief zur Wiener Festwoche sein Projekt „Ausländer raus! Schlingensiefs Container“: Am Big-Brother-Konzept orientiert konnte das Publikum abstimmen und täglich einen Asylbewerber aus der Unterkunft und damit aus dem Land werfen lassen. Das war natürlich eine gewollte künstlerische Provokation, nicht nur angesichts der Unsitten des Privatfernsehens, sondern auch mit Blick auf den damaligen Erfolg der FPÖ Jörg Haiders. (Den Trailer zum Doku-Film zum Projekt gibt es HIER.) 

In diesen Dimensionen des Involvements und der moralischen Konfrontation spielt das ARD-Event natürlich nicht. Multimedial und vor allem interaktiv ist ja aber Terror – Ihre Entscheidung auch und wird von Frank Plasberg samt Gästen im Anschluss diskutiert.   

zyw
 

29.04.2016

F. von Schirachs Ethik-Drama "Terror" - demnächst als Fernsehfilm


ARD/ RBB/ Julia Terjung - Quelle: Spiegel-Online

Moralische Zwickmühle des Terrorismus: Darf ich ein (vermeintlich) von Selbstmordattentätern gekapertes Passagierflugzeug abschießen - und damit den Tod der Geiseln an Bord in Kauf nehmen, gar bewusst herbeiführen?

Mitte der 2000er Jahre, angesichts der Anschläge des 11. September 2001 wurden Recht und Richtigkeit, Unzulässigkeit und Sich-Verbieten in Deutschland grundsätzlich wie konkret (was die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes betraf) diskutiert. 2006 verwarf das Bundesverfassungsgericht die entsprechende neue Vorschrift (der Bund habe hier nicht die Gesetzgebungskompetenz), ohne allerdings prinzipiell dagegen zu sein:

"Der Grundrechtseingriff wiegt allerdings schwer, weil der Vollzug der Einsatzmaßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Tod der Flugzeuginsassen führt. Doch sind es diese in der hier angenommenen Fallkonstellation selbst, die als Täter die Notwendigkeit des staatlichen Eingreifens herbeigeführt haben und dieses Eingreifen jederzeit dadurch wieder abwenden können, dass sie von der Verwirklichung ihres verbrecherischen Plans Abstand nehmen. Diejenigen, die das Luftfahrzeug in ihrer Gewalt haben, sind es, die maßgeblich den Geschehensablauf an Bord, aber auch am Boden bestimmen. Zu ihrer Tötung kann es nur kommen, wenn sicher erkennbar ist, dass sie das von ihnen beherrschte Luftfahrzeug zur Tötung von Menschen einsetzen werden, und wenn sie an diesem Vorhaben festhalten, obwohl ihnen die damit für sie selbst verbundene Lebensgefahr bewusst ist. Das mindert das Gewicht des gegen sie gerichteten Grundrechtseingriffs." (Abs. 150)

Und:

"Im Hinblick auf die außergewöhnliche Ausnahmesituation, von der § 14 Abs. 3 LuftSiG ausgeht, bleibt der Wesensgehalt des Grundrechts auf Leben im hier vorausgesetzten Fall durch den mit dieser Vorschrift verbundenen Grundrechtseingriff so lange unangetastet, wie gewichtige Schutzinteressen Dritter den Eingriff legitimieren und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist." (Abs. 154)

2013 entschied das Verfassungsgericht: Nur die Bundesregierung dürfe im Einzelfall einen solchen Abschuss beschließen (und nicht etwa nur der Verteidigungsminister), gleichwohl: "Die §§ 13 und 14 LuftSiG sind materiell verfassungsgemäß".

Was aber, wenn die Entscheidung in einem solchen Extrem- und Ausnahmefall nicht von den befugten und verantwortlichen Staatslenkern zu treffen ist - und entsprechend von einem Einzelnen wahlweise geschultert oder sich angeeignet wird?

Das moralische Dilemma eines solchen Gedankenspiels hat der Strafverteidiger und Schriftsteller Ferdinand von Schirach (Schuld) zum Theater(lehr)stück Terror geformt, eine fiktionale Gerichtsverhandlung nach einer solchen Entscheidung. Ein Kampfpilot hat eigenmächtig einen solchen präventiven Abschuss vorgenommen, der Flieger sollte in eine Fußballstadion gelenkt werden. Nun ist er  angeklagt, und über das Urteil in der Fiktion kann und soll (gar: muss) das Publikum abstimmen. Wie sich die Zuschauerinnen und Zuschauer je entscheiden, dokumentiert der Kiepenheuer Bühnenvertriebs-GmbH im Internet (als Buch ist Terror als "ein Theaterstück und eine Rede" bei Piper 2015 erschienen). Bis heute haben 59,4 % der Besucher vor der Bühne auf Freispruch plädiert. 

Terror gemahnt an ähnlich ethisch provokante Gedanken- und fiktionale Fallbeispiele, in denen Terrorismus eben nicht nur als besondere sicherheitspolitische oder ideologische, sondern vor allem auch als ethisch-moralische Herausforderung deutlich wird. Zu nennen ist das klassische "ticking time-bomb"-Szenario und die Frage, wie weit man beim Verhör mit einem gefangenen Terroristen gehen darf, um Menschenleben zu schützen. Bis hin zur Folter? Ein Film, den ich dahingehend HIER schon wie in meinem Buch behandelt habe, ist UNTHINKABLE, ein ähnlich gelagerter Fall die Entführung des jungen Jakob von Metzler und die Folterandrohung des Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner gegen den (damals mutmaßlichen) Kidnapper samt anschließenden Prozess gegen den Beamten 2004.

Unter der Regie von Lars Kraume (Der Staat gegen Fritz Bauer) ist nun Terror als Fernsehfilm für das Erste (ARD) abgedreht worden. Burkhart Klaußner spielt den Richter, Florian David Fitz den angeklagten Piloten. Mit dabei auch Martina Gedeck und Lars Eidinger. Auch das Fernsehpublikum ist wie die Theaterbesucher gefordert: per Telefon und Soziale Medien wird abgestimmt. (Mehr dazu HIER.) Was ein interessantes Fernsehexperiment verspricht - eines freilich, das in Sachen Publikumseinbezug an ähnliche TV-Experimente im letzten Jahrhundert anschließt. Und eines, das in Zeiten von Facebook-Populismus und schein-enagiertem, wohlfeilem "Click-" und "Slacktivism" in Verbindung mit einem solchen Thema schon wieder ein mulmiges Gefühl erzeugen kann. Aber die Vorstellung, dass in absehbarer Zukunft per Hotline- und Twitter-Volksvotum über den Abschuss eines entführten Terroristen-Lufthansaflugs beschlossen wird, ist wohl allzu dystopisch.
Hoffentlich.

14.04.2016

ZDF-Film zum Rohwedder-Attentat 1991


Hier die Pressemeldung des ZDF:

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"Der Mordanschlag" – ZDF verfilmt Rohwedder-Attentat / Koproduktion von Network Movie und Senator Film 

Vor 25 Jahren wurde Detlev Rohwedder, der damalige Chef der Treuhandanstalt, von der RAF in seinem Wohnhaus erschossen. Die Frage nach dem Hintergrund der Tat stellt sich bis heute – erst recht nach den jüngsten ungeklärten Raubüberfällen der dritten RAF-Generation.

Für das ZDF greift Network Movie, Jutta Lieck-Klenke, dieses Thema nun auf und entwickelt derzeit in Zusammenarbeit mit Senator Film Produktion einen Event-Zweiteiler mit dem Arbeitstitel "Der Mordanschlag" nach dem Buch von André Georgi.

Wer steckt wirklich hinter diesem Mord? 1991 ist Rohwedder einer der meistgefährdeten Männer des wiedervereinigten Deutschland: Zielscheibe der RAF, verhasst bei Teilen der DDR-Bevölkerung und im Konflikt mit westdeutschen Unternehmen, die alles dafür tun, dass ihnen im Osten keine Konkurrenz erwächst. An Rohwedders Seite: seine junge Assistentin Sandra Wellmann, die – plötzlich im Zentrum der Macht – an dem zu zweifeln beginnt, wofür sie eigentlich steht.

Für das Fernsehen inszeniert wird der brisante Stoff von dem Regie-Duo Cyrill Boss und Philipp Stennert, die für Network Movie bereits bei den Start-Filmen der ZDF-Krimireihe "Neben der Spur" erfolgreich Regie führten. Produzenten sind Jutta Lieck-Klenke, Dietrich Kluge und Ulf Israel. Die Redaktion im ZDF hat Wolfgang Feindt. Die Dreharbeiten finden voraussichtlich im Herbst 2016 statt.

22.01.2016

IS nutzt Historienfilm für Propaganda


An dieser Stelle habe ich 2013 schon, im Kontext des online-verbreiteten "Hetz"-Films (bzw. Pseudo-Trailers) "The Innocence of Muslims", über den Kino-Epos THE MESSAGE von Moustapha Akkad geschrieben. 1977 in die Kinos gekommen behandelte dieses die Gründerzeit des Islam und führte seinerzeit zu einigen, teils gewalttätigen, Kontroversen.

Einige Jahre später brachte Akkad LION OF THE DESERT (dt.: "Omar Mukhtar – Löwe der Wüste", 1979 / 1981) als zweite und letzte Regiearbeit in die Kinos. Finanziert durch Muammar al-Gaddafi erzählt die US-libysche Produktion vom Widerstand des Omar Mukhtar gegen die Italiener im Jahr 1929. Anthony Quinn (der in THE MESSAGE schon des Propheten Onkel Hamsa darstellte) spielt iW THE DESERT den Freiheitshelden, Rod Steiger den italienischen Diktator und Oliver Reed dessen General Graziani. Weitere Stars und Schauspielgrößen: Irene Papas, John Gielgud und, in einer Nebenrolle, Sky Dumont. Ein weiterer Fall geschichtlich-nationalistischer Vereinnahmung des Kinos (oder des Versuchs), die, wie im Falle Gillo Pontecorvos LA BATTAGLIA DI ALGERI, freilich in eigenständigen, künstlerischen Werken resultieren kann (s. dazu etwa Kapitel 11.2 in meinem Buch).


Ausschnitte aus LION OF THE DESERT hat der sog. "Islamische Staat" nun in einem Video verwendet, mit dem Italien gedroht wird (Expansion bis dass das Banner des "Kalifats" über Rom flattert, siehe HIER). Dieser "aneignende" Rückgriff auf den den Film ist in seiner verdeckten Symbolik und Verweisdichte nicht nur unglücklich glücklich, sondern auch auf bitterste Weise ironisch: Regisseur Moustapha Akkad, der vor allem als Produzent später Erfolg hatte, kam im jordanischen Amman mit seiner Tochter 2005 bei bzw. in Folge eines Bombenanschlags auf das Grand Hyatt-Hotel ums Leben - verantwortet von "al-Qaida im Irak", der Vorgängerorganisation des "Islamischen Staats".

13.01.2016

Zum Buch: Bilderan- und -enteignung


Wie im letzten Beitrag erwähnt stelle ich hier unter dem Label "Zum Buch" Zusatzmaterial, Ergänzungen, Korrekturen u. Ä. zu meinem Buch Terrorismus im Spielfilm: Eine filmwissenschaftliche Untersuchung über Konflikte, Genres und Figuren (Springer VS, 2016) ein.

Im Kapitel zum Nordirlandkonflikt und zur IRA im Film (Unterkapitel 3.2.3.1: "Historisierungen, Zeitgeschichte(n) und Aufarbeitung") gehe ich darin auf Terry Georges SOME MOTHER'S SON (MUTTER UND SÖHNE, Irland/USA 1996) ein. Der Film handelt von zwei Müttern (Helen Mirren, Fionnula Flanagan), deren Söhne nach einer Guerilla-Aktion gegen das britische Militär zu langen Haftstrafen verurteilt werden und mit in den 1981er-Hungerstreik treten.

Obwohl Regisseur und Drehbuchautor George, selbst mit republikanischer Vergangenheit, sich in dem Film klar gegen die Hardliner-Politik der Thatcher-Regierung (die den politischen Status der Inhaftierten aufhob) wendet, ist SOME MOTHER'S SON geprägt vom Bemühen, beiden Seiten, der britischen und der irischen, Gerechtigkeit zukommen zu lassen bzw. die humanitäre Seite des Konflikts als menschliches Drama "entpolitisierend" in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei wird auch die Vereinnahmung der Streikenden durch IRA und Sinn Féin kritisiert - derweil von deren Seite wiederum dem Film eine allzu weiche, liberale Haltung vorgeworfen wurde.

Es hinderte freilich Sinn Féin und Co. nicht, sich Bildern aus dem Film als Motivvorlagen zu bedienen, um auf Flugblättern (eines davon ist einzusehen in der Northern Ireland Political Collection der Linen Hall Library in Belfast) oder - wie hier zu sehen - auf Wänden für Gedenkveranstaltungen zum "opfermythischen" Hungerstreik zu werben.


Some Mother's Son, Screenshot / Videoaufzeichnung der ZDF-Fernsehausstrahlung

Quelle: Flickr, CC BY-NC-SA 2.0, Nutzer PPCC Antifa; aufgenommen am 10. August 2008)

Dieses Beispiel zeigt zum einen, wie Bildmaterial aus populären Filmen geeignet ist, erinnerungsfunktional an die Stelle von "authentischen" Aufnahmen zu treten, diese zu überlagern, vielleicht gar zu verdrängen. Und sei es nur, weil sie in ihrer Komposition besonders a-/effektiv sind und eine besondere "innere Wahrheit" jenseits bloßer Abbild- bzw. Beleghaftigkeit zum Ausdruck bringen

Zum anderen demonstriert das Beispiel, dass vielleicht um Repräsentationen, Handlungen und Bedeutungen von Filmen und ihre politische Linie gestritten werden mag, Filme aber doch immer ein so quasi indifferentes, gleichwohl attraktives Verfügungsmaterial liefern, dass man sich dessen für die eigenen Zwecke einfach und gerne bedienen kann, man es sich aneignen mag - unabhängig von der Intentionen der Filmemacher oder der Gesamt-Tendenz des "Films" (i.S.d. filmischen Erzählung mit all ihren weiteren gestalterischen Verfahren, der Story, Dramaturgie und Paratextualität) selbst.  

Zwischen bloßer Reinszenierung und blanker Stellvertreterschaft ist der erinnerungskulturelle und -politische Gebrauchs- und Bedeutungszusammenhang also bisweilen kein einfacher, weil nicht zuletzt ein mehrstufiger und dynamischer.


10.01.2016

Jetzt erschienen: TERRORISMUS IM SPIELFILM




Terrorismus im Spielfilm: Eine filmwissenschaftliche Untersuchung über Konflikte, Genres und Figuren ist nun im Januar 2016 bei Springer VS in Wiesbaden erschienen. Grundlage ist meine Dissertation, die 2013 an der Universität Tübingen (Institut für Medienwissenschaft) angenommen und verteidigt wurde.

Auf rund 600 Seiten befasst sich die Doktorarbeit, die für die Veröffentlichung stark bearbeitet und aktualisiert wurde, zentral mit
- der IRA und dem Nordirlandkonflikt im Film,
- dem Linksterrorismus im (west-)deutschen Kino,
- dem "Evil-Arab"-Stereotyp Hollywoods sowie
- politischen Konflikten Indiens v.a. in Bollywood-Filmen (v.a. Hindu-Muslim-Spannungen u. dem Kaschmir-Konflikt).

Dabei wurden jeweils auch geschichtliche, politische und mediale Kontexte berücksichtigt - sowohl die Konflikte wie die Spielfilme betreffend. So werden die Filme primär im Zusammenhang der jeweiligen gesellschaftlichen Terrorismus-"Stimmung" diskutiert.

Eine kleine Genre-Systematik, die erzählerische, dramaturgische und emotional-affektive Ansätze sowie Figuren-Typen herausarbeitet, baut auf diesen Einzelkonflikt- u. -kinematografie-Übersichten auf. Als theoretische Grundlage sind die Begriffe "Narrative" bzw. "Erzählungen" und "Frames" zentral. Allerdings verstehe ich bewusst diese Arbeit nicht in erster Linie als Terrorismusfilm-Theorie, sondern als explorative Studie, in die eine große Menge nicht nur eigener Filmbetrachtungen, sondern auch bestehender Texte eingeflossen ist, die in der Form noch nicht zusammengeführt und (auch kritisch) ausgewertet wurden.

Das Buch ist trotzdem (oder gerade deshalb) gedacht als Grundlagenwerk nicht zuletzt auch für Nicht-Film- u. -Medienwissenschaftler, die sich nur für einzelne Aspekte und Themen interessieren. Zudem entwirft es einen Ansatz, der für die Einordnung und Untersuchung weiterer Werke und (auch nicht-filmfiktionaler) Erzählungen zu den genannten sowie zu anderen Terrorismuskrisen und -konflikten dienen, der durchaus kritisiert, ergänzt bzw. weiterentwickelt werden kann.

Leider, aber naturgemäß konnte ich trotz des erheblichen Umfangs nicht alle relevanten und interessanten Filme sowie Gedanken, Beobachtungen und Schlüsse berücksichtigen und angemessen ausführen. Dementsprechend dient dieser Blog mit dazu, Ergänzungen, Korrekturen, Fortführungen und Hinweise zu Terrorismus im Spielfilm zu präsentieren. Beiträge diesbezüglich werde ich künftig unter der Rubrik "Zum Buch" hier veröffentlichen.

Terrorismus im Spielfilm: Eine filmwissenschaftliche Untersuchung über Konflikte, Genres und Figuren ist als gedrucktes Buch (etwa direkt HIER oder bei Amazon HIER) und als eBook zu beziehen. Über diverse Universitäts-Bibliothekssystem steht es als PDF für Studierende und Mitarbeiter kostenlos (v.a. auch zum Download) zur Verfügung - an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz etwa über diesen Link.

31.08.2015

ZDF vermeldet: TV-Film über Beate Zschäpe abgedreht


Während die Constantin Film und Oliver Berben an einer Verfilmung des Buches Heimatschutz - Der Staat und die Mordserie des NSU von Stefan Aust und Dirk Laabs fürs Kino arbeiten und die ARD einen TV-Dreiteiler mit Anna Maria Mühe, Albrecht Schuch und Sebastian Urzendowsky als dem Terror-Trio des selbsternannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" für 2016 in der Pipeline haben, gibt jetzt auch das ZDF bekannt: "Dreharbeiten für ZDF-Dokudrama über Beate Zschäpe sind abgeschlossen".



Die Pressemitteilung dazu:

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"Letzte Ausfahrt Jena" mit Lisa Wagner, Joachim Król und Axel Milberg
 
Kein Gerichtsverfahren bewegt die Öffentlichkeit derzeit mehr als der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Für ein ZDF-Dokudrama über die aus Jena stammende Rechtsextremistin Beate Zschäpe, Arbeitstitel "Letzte Ausfahrt Jena", wurde am vergangenen Wochenende die letzte Einstellung gedreht. 
 
Neben Joachim Król als ermittelnder Kriminalhauptkommissar standen Axel Milberg in der Rolle des Richters Götzl, Christina Große als Kriminaloberkommissarin und Lisa Wagner als Beate Zschäpe vor der Kamera. Das Drehbuch stammt von Hannah und Raymond Ley. Grimme-Preisträger Ley führte auch Regie. 
 
Seit dem 6. Mai 2013 muss sich Zschäpe wegen mutmaßlicher Mittäterschaft an den grausamen Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds vor Gericht verantworten. "Letzte Ausfahrt Jena" erzählt ihre Reise im Polizeikonvoi noch vor Prozessbeginn – von der Haftanstalt Köln nach Thüringen und zurück. Die Angeklagte sollte ihre kranke Großmutter und Mutter noch einmal besuchen können.  "Die Form des Dokudramas bietet die Möglichkeit, die von Ermittlern begleitete Reise der rätselhaften Person Beate Zschäpe von Köln nach Thüringen in szenischen Bildern zu erzählen und sie mit Momenten des späteren Prozesses zu kontrastieren", so Peter Arens, ZDF-Hauptredaktionsleiter Kultur, Geschichte und Wissenschaft. 

Die Dreharbeiten fanden an Originalmotiven entlang der Route Köln, Jena, Gera sowie in Berlin und Umgebung statt. Die Spielszenen des 90-minütigen Dokudramas stützen sich auf die Ergebnisse eines Teams von Rechercheuren, auf dokumentarisches Material sowie auf Protokolle von Prozessbeobachtern. Originalaufnahmen aus Archiven und Gespräche mit Angehörigen der Opfer in der Türkei ergänzen die szenischen Passagen. 
 
"Letzte Ausfahrt Jena" ist eine Produktion der AVE Gesellschaft für Fernsehproduktion in Koproduktion mit UFA FICTION im Auftrag des ZDF. Produzenten sind M. Walid Nakschbandi und Nico Hofmann. Die Redaktion haben Stefan Brauburger und Stefan Mausbach, ZDF-Zeitgeschichte. Ein Sendetermin steht noch nicht fest. 

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Der Titel LETZTE AUSFAHRT JENA assoziiert natürlich Letzte Ausfahrt Brooklyn (Last Exit to Brookly), Hubert Shelbys episodischen Skandal- und Kultroman von 1964 über die brutale Tristesse im desolaten Teil des New Yorker Stadtbezirks. Inwiefern mit der Anspielung allerdings eine Aussage über Jena impliziert ist, sei dahingehstellt.

Shelbys Buch verfilmte 1989 übrigens Uli Edel. Jener Regisseur, der mit Bernd Eichinger ein anderes deutsches Terrorismusthema (allerdings ein linkes) für die Constantin und nach einem Buch von Stephan Aust inszenierte: DER BAADER MEINHOF KOMPLEX.


zyw 

06.07.2015

Ferne Ohnmacht des Gott-Soldaten: GOOD KILL - Andrew Niccols postheroistischer Anti-Kriegsfilm über den Drohnenkrieg





GOOD KILL (USA 2014) ist ein hochaktueller Film, und das auf mehreren, verbundenen Ebenen. Am 27. Juli zeigt ihn das ZDF zusammen mit einer Dokumentation zum Thema Drohnenkrieg – bei aller berechtigter Schelte ein Beleg mehr für die Güte des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland. Nur wäre die repräsentative Hauptsendezeit noch besser gewesen als der relativ späte Termin um/ab 22.15 Uhr, allein um die Bedeutung des Themas herauszuheben.

I.
GOOD KILL ist ein Film, der zunächst natürlich über sein Thema und dessen politische Tagesagenda Relevanz besitzt: das Drohnen-Programm der USA v.a. in Wasiristan, der pakistanischen Grenz- oder Stammesgebiet, bei dem nicht nur Aufklärung betrieben wird, sondern Menschen gezielt oder als „Kollateralschäden“ getötet werden. Auch die Bundeswehr hat bzw. will sich diese Waffentechnik (s. HIER u. HIER) zulegen, das E-Journal „Ethik und Militär“ des Zentrums für Ethik in den Streitkräften (zebis) widmete dem Thema seine erste Ausgabe im Jahr 2014. „Anonymes Töten durch neue Technologien? Der Soldat zwischen Gewissen und Maschine“ ist das Editorial von Dr. Veronika Bock darin betietlt, und diese wie weitere Aspekte verhandelt GOOD KILL.

Von dem gebürtigen Neuseeländer Andrew Niccol geschrieben und inszeniert (zu ihm und seinem Gesamtwerk weiter unten mehr) geht es in GOOD KILL um den US-Luftwaffenpiloten Major Thomas Egan (Ethan Hawke), der zusammen mit Kameraden über Monitore auf staubige Straßen und Häuser und Afghanistan (später Jemen) hinunterschaut, Personen beobachtet – und ggf. Raketen abfeuert, auf dass sich die ferne Kulisse in stummem Lichtblitz und Staubwolke auflöst. So geschieht es gleich zum Anfang des Films; ein sich nähernder Reisebus wird zum Glück verschont, die Terroristenversammlung am Straßenrand jedoch ausradiert. Hernach verlässt Egan den Container im Wüstensand; man mag (oder soll) ihn selbst in Pakistan, im Irak oder sonst wo in der Region wähnen, doch als er mit seinem Mustang von der Luftwaffenbasis rollt, sich das so glamouröse wie futuristische Panorama zur Rockmusik im Wagen auftut, wird klar: wir sind Tausende von Kilometern entfernt, in Las Vegas. Dort hat in einem Retorten-Vorort Egan eine Ehefrau Molly (Mad-Men-Star January Jones) und zwei Kinder, doch trotz „9 to 5“-Job läuft es nicht rund in der Familie des schweigsamen Militärs. Zuvor schon wurde klar: Egan will zurück in eine echte Maschine, doch – wie sein jovialer Chef (Bruce Greenwood) im bescheidet, ist unwahrscheinlich: Wurden wie Egan einst gestandene Piloten zum Einsatz am Joystick abkommandiert, stellt man nun immer mehr Unerfahrene ab, denn Drohnflüge „boomen“, sind effektiv, verhältnismäßig günstig, brauchen keine (mithin: gefährdeten) Männer an Bord wie „echte“ Jets. Gegenüber dem „virtuellen“ oder zumindest ferngelenkten Krieg ist der alte, klassische ein Auslaufmodell.

Sechs Taliban habe er heute getötet, so Egan, auf seine Uniform angesprochen in dem Laden, in dem er auf dem Weg nach Hause hält und seinen harten Alkohol kauft. Jetzt fahre er heim, um zu grillen.


„Sie verlassen die USA“ steht es sarkastisch au einem Zettel an der Tür der „Cockpit“-Container in Nevada. Oder einem zynischem. Denn Egans Entfremdung – die von seiner Familie, seinem Job – ist die eine thematische Linie des Films, tatsächlich auch die interessanteste, weil allgemeinere, ambivalente und tiefreichende, eine psychologische und (nicht nur technik- und kriegs-) kulturelle. Eine, zu der u.a. allgemeiner Herfried Münkler („Held und Mythos in der Moderne“) und spezieller Ulrich Bröckling („Die Politik der gezielten Tötung und das Ende des militärischen Heroismus: Drohnen“) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in verschiedenen, aber verwandten Ringvorlesungen vorgetragen haben (Veranstaltung des Sonderforschungsbereichs „Helden – Heroisierung – Heroismen“). GOOD KILL wirkt oft wie eine Verfilmung dieser angesprochenen Probleme, Thesen, Positionen. Es geht um die „Feigheit“ des Überwachens, des Tötens aus der Ferne mit „unbe-“/ „ent“mannten Fluggeräten, den Charakter eines in mehrfacher Hinsicht entgrenzten, entgrenzenden „Playstation“-Krieges, die Rolle des Soldaten und seine Eigenwahrnehmung, seine Heldenposition sich und der Gesellschaft gegenüber, die Asymmetrie und Übermacht dank Science-Fiction-hafter, irrealer oder irrealisierender Verlängerung von Auge und Arm, die die Körper anderer ihm und seinem Handeln ausliefert, seinen eigenen aber unerreichbar und in einem „Globalen Krieg gegen den Terror“ daheim, im „Homeland“ belässt.

GOOD KILL ist, indirekt, denn auch ein Film über die Attraktivität und Faszinationskraft des „Islamischen Staates“ oder anderer jihadistischer Gruppen, nicht nur für seine Anhänger oder Sympathisanten, sondern auch, freilich negativ besetzt, für uns, die wir sie als Barbaren ablehnen. In einem Video des IS (oder seiner „Fanboys“), das ironischer Weise sich die populäre Games-Reihe GTA – Grand Theft Auto zu eigen macht, heißt es gem. einleitender Texttafel sinngemäß: „Die Computerspiele, die ihr euch ausgedacht habt, die leben wir aus auf dem realen Schlachtfeld“. In schönster kontrastiver Ergänzung hat wiederum das Pentagon die Idee eines hochrangigen Ordens für Drohnenpiloten nach zwei Monaten, viel Protest und Häme zurückgezogen. Von einer „Nintendo Medal“ (in Anspielung auf die populäre Spielekonsole) war die Rede. Entsprechend ist GOOD KILL ein Film, der zwischen Authentizitätsversprechen und Kriegs-Virtuality den Finger in eine Wunde legt, die durch mehr geschlagen wurde und wird als bloß durch die ethisch herausforderungsreiche geo- und ideopolitischen Konfrontation oder zumindest Gegeneinander-Setzung zwischen „Islamismus“ und „Westen“. Es ist ein Film über eine generelle Welterfahrungs- und -wahrnehmungsdissonanz, die eine grundlegende, primär mediale bzw. technosoziale und -kulturelle ist. Eine, die nicht nur Räume und Orte ineinanderschiebt, ineinander aufhebt und auflöst, sondern auch den modernen Menschen in seiner medialen Verfasstheit als krisenhaftes Konstrukt begreift.  

Hier ist man schnell bei den großen spezifischen Text-Kalibern – vor allem Michel Foucaults berühmtes Buch „Überwachen und Strafen“ mit der Kontrolle des Blickes (dem „Panoptikum“ nach Jeremy Bentham), und in diesem Sinne ist GOOD KILL bemerkenswert in seiner abstrakteren Sinnhaftigkeit. Die Drohnen sind hier unsichtbarer, unentgehbarer Blick und Faust eines zornigen (allzu menschlichen) „Gottes“, der aus buchstäblich „heiteren Himmel“ zuschlagen kann (bei allzu dichter, tiefer Wolkendecke sind die Drohnen nutzlos – was wiederum die Debatte Geospezifik der Konflikte aufmacht). Im Verlauf des Filmes und mit dem Verfall des Menschen Egan wird die Vogelperspektive des Films immer mehr auf Egans eigene „Heimat“ und sein Leben angewendet. Doch dieser militärische Prothesen-Gott ist kein absoluter weil eben doch nur allzu menschlicher und mithin selbst kontrolliert, „gesehen“, dirigiert. Da ist das Kruzifix an der Wand, entsprechend über oder hinter Egan bildgestalterisch positioniert, das auf eine noch höhere  Macht verweist (die des eigenen Gewissens, religiöser wie zivilisatorischer Gebote – „Du sollst nicht töten“).

Diese überwachenden, vernichtenden Halbgötter sind vor allem nicht nur fehlbar, sondern auch nicht allmächtig. Hilflos müssen sie vom Himmel aus zusehen, wie in einem Hinterhof eine Muslima von einem niederen Taliban-Chargen wiederholt vergewaltigt wird, ohne einschreiten zu können oder zu dürfen, weil das bei allen hehren Worten von Schutz und Verteidigung nicht ihrem Einsatzbefehl entspricht. Was einmal mehr die große Geo-, Macht- und Sicherheitspolitik als abstraktes Spiel ausweist, das mit dem realen direkten Leben des Einzelnen kaum mehr oder schlimmer noch: in einem Widerspruchsverhältnis zu tun hat.

Wenn zuletzt – Achtung, Spoiler! – der von der Familie verlassene, seine Dienstpflicht-Kriegsmorde nicht verwindende Egan rein aus „moralischer“ Selbstermächtigung den Schänder im Alleingang und zur Beendigung seiner Karriere tötet, wird dem Publikum eindringlich die Unkontrollierbarkeit und Begrenztheit vor Augen geführt: für zähe, lange Momente bleibt unklar, ob der zerbrochene Militär-Heroe nicht auch die umgebracht hat, die er zu rächen und vor den Übergriffen zu bewahren trachtete.


II.
Hinzu kommt nämlich – und dahingehend übernimmt sich Niccol engagiert, aber kontraproduktiv –, dass neben dem Kruzifix (und mithin der persönlichen Moral) noch eine weltliche Befehlsgewalt installiert wird. Die Crew wird (auf der zweiten, parallelen Themen-Linie) an die CIA abkommandiert, die nun allein auf fragwürdiger Basis Anschläge aus der Ferne anordnet. Reduziert auf eine lautgestellte Stimme im Telefon bzw. (bildlich) den entsprechende Freisprechknopf müssen die Dronenpiloten, nun selbst ferngelenkt, samt ihren Navigatoren nun auch bewusst Zivilisten in die Luft jagen, Helfende nach einer Attacke („Nachfassen“). Nur Taliban, so die krude Logik, wären nach einem Raketenangriff als erste vor Ort. Tote Frauen und Kinder nimmt man hin, Kriegsfähigkeit und Verhaltensprofile sind exekutionsentscheidend genug. Terrorismus wird, daran lässt GOOD KILL keinen Zweifel, mit Terror beantwortet.

Der Film verliert hierin etwas an seiner Wucht, weil er „gutes“ Militär gegen skrupellose Geheimdienste setzt. Dies ist vereinfacht oder relativiert zumindest die Verantwortung der Streitkräfte, indem es einen relativ wohlfeilen Ersatzmissetäter anbietet, der erzählfunktional die selbst entwickelte Ambivalenz und Ambiguität wieder relativiert oder konterkariert, insofern das Militär zum unwilligen Befehlsempfänger gerät, einer weiteren, zwischengeschalteten „Drohne“. Mit Blick auf den Folter-Report des US-Kongresses und die Zuständigkeitsstreitigkeiten das Drohnen-Programm betreffend ist das nicht falsch, aber doch billig insoweit hier „gute“ gegen „böse“ Verteidigungsinstitution gegeneinander gesetzt werden, deren Auseinanderdividierenden zum einen nur eine ethische Ersatzentscheidung darstellt, zum anderen die Dilemmas zu überdecken droht, die diese Form des Militäreinsatz prinzipiell bedeutet.

Es wäre von einem solchen Spielfilm dahingehend aber wohl zu viel verlangt, eine politisch (wie auch immer definierte) weiter- und tieferführende Analyse und Debatte einzufordern, schlicht weil Spielfilme auch und besonders ganz eigenen Gesetzen der (Unterhaltungs-)Erzählens, immanenten Grenzen der Komplexität – mithin „Einsatzbefehlen“ und „Rules of Engagement“ – gehorchen müssen.

Dies verweist zurück auf den Film als solchen bzw. den Vorbehalten oder gar der Ignoranz von allerlei Sicherheits-„Praktikern“, Politikern sowie Sozial- und PolitikwissenschaftlerInnen gegenüber dem (dezidiert:) Medium „Spielfilm“ als fiktionale Erzählung und Kunstform als ernst zu nehmenden Gegenstand. Spielfilme entstehen nicht im luftleeren Raum, sind Imaginationsbühnen und geistige, moralische und emotionale Spielplätze und dabei geeignet, all jene Diskursbestandteile zu offenbaren, die bei rein faktualen Modi und Textformen der Debatte und Verständigung auch und gerade in Sachen Krieg und Terrorismus schnell verloren gehen, weil zu abstrakt (oder nicht abstrakt genug).


II.
In diesem Sinne ist GOOD KILL dann auch wieder kein wirklich guter Film, weil über die Figuren, die bestimmte (auch Zwischen-)Positionen repräsentieren (Zoë Kravitz als „moralisches Gewissen“ Airman Zuarez, mit der Egan geneigt ist, eine Affäre einzugehen; als Vertreter der volkstümlichen falkenhaft-konfrontativen „George W. Bush“-, der „Die-gegen-Wir“-Linie u.a. der von Jake Abel gespielte M.I.C. Zimmer im Team), über ihre Dialoge und Monologe allzu deutlich und schematisch Standpunkte, Argumente und Sichtweisen und ihre Konflikte referiert sind. GOOD KILL ist dementsprechend ein, wenn auch vielschichtiger, Thesenfilm. Darüber hinaus aber ist er aufschlussreich ausgehend von zwei klassische Konzepten filmwissenschaftlicher Betrachtung: der Autoren- und der Genre-Theorie.

THE HURT LOCKER

Was letzteres betrifft ist GOOD KILL zu betrachten als zeitgenössische Kriegsfilm, dabei aber Gegenentwurf wie Ergänzung zu v.a. Kathryn Bigelows prägendem Film THE HURT LOCKER (USA 2008). Der handelt von einem einen militärischen US-Bombenentschärfer (Jeremy Renner) im Irak. reüssierte bei der Kritik, wurde „Oscar“-prämiert und nimmt mit seinem, enorm körperlichen, viszeralen Unmittelbarkeitsstil die IS-Propaganda-Ästhetik mit vorweg. Wenn auch freilich Hand- und Wackelkameras, kalt-triste Farben und andere Stilismen das Kriegskino seit den 2000ern mit ihren staubigen „Schauplätzen“ ohnehin das Genre dominierten.

Ganz dicht dran ist man in THE HURT LOCKER an Sergeant First Class William James in seinem lebensgefährlichen, nervenaufreibenden und auch moralisch fordernden, weil unter höchstem Zeitdruck Entscheidungen über Leben und Tod erzwingenden Job. Einem Adrenalin-Junkie ist James, der im Einsatz zwischen „rotem“ und „blauem“ Draht entscheiden muss, daheim bei Frau und Kind von der absurden wie banalen Riesenauswahl an Frühstücksmüslis im ordinären Supermarkt zugleich unter- und überfordert ist. Niccols Egan in GOOD KILL ist dahingehend ein Geistes-, Seelen- und entsprechend Leidensverwandter, den der Computer-Spiel-Krieg (allzu sehr:) daheim auf sich selbst zurückwirft, was generell Krieg als Metier und Betätigungsfeld wie auch als „Heimat“ eines spezifischen Typen Menschen – mehr noch: Mann – skizziert.

Die kriegerischen Heroen in ihrer Modellierung als nicht zuletzt Verlorene qua militärtechnologischem "Degradierung" wie moderner Gender-Grenzauflösung werden hierbei entlarvt, in Schutz genommen und zugleich dekonstruiert – mithin Krieg als solcher selbst. Heim und Herd wird dabei erkennbar, als etwas, das für die Krieger wie Politiker als zu verteidigendes Gut und ideologische Projektionsfläche wichtig ist, zugleich aber nur in Imagination und Möglichkeitsform Sinn ergibt, ansonsten, real, einengt, abschreckt, sich in seiner Dekadenz als unwürdig erweist wie in GOOD KILL Las Vegas als Sinnbild eines (US-)westlichen dekadenten Lasterlebens der Strip-Clubs. Das ist das Provokant-Irritierende und ver- wie entschlüsselte Situation, die sich darin ausdrückt: Während frühere Filme – etwa die Action-Streifen der Reagan-Ära (mithin: des Kalten Krieges) – noch bei aller oberflächlichen Amivalenz klar „Freund“ und „Feind“ unterschieden, sind die Helden-Soldaten der Gegenwart verblüffend in die Nähe der terroristischen Gegner gerückt, allerdings mit der verunsicherten Ahnung eines noch pessimistischeren Sinnverlusts neben der ethischen Verunsicherungs als unerreichbarer Techno-Warrior. Unklar bleibt, ob der religiöse Eifer und weltanschauliche Furor der Islamisten dem thetisch oder antithetisch gegenübersteht.

Entsprechend verdammt GOOD KILL zwar die Vergewaltigung der Frau am fernen Hindukusch; Egans eigene Gattin jedoch wird parallel dazu auf die Rolle der Mutter und Ehefrau als angestammte festgeschrieben, eine, die sie in ihrem artifziellen, aber allzu trockenen Vorort-Idyll abhäng davon ist, dass ihr Mann das Auto repariert (seine Aufgabe!), um mobil zu sein. In einer Szene beklagt Molly, dass ihr Thomas nie wirklich wütend würde. Die Distanzierung, die zum Bruch führt, ist nicht bloß die psychologische eines Mannes- und Ehedramas, eine der Verheerungswirkung von Krieg und Gewalt im Privaten, sondern ein geschlechterpolitische in einem weit größeren Rahmen.

Der Unterschied zwischen diese Frauenbildern in Las Vegas und Wasiristan, wo die namenlose Muslime nur Sex-Objekt ist und der Vergewaltigung sofort wieder stumm ihren „Pflichten“ nachgeht, ist auf der Oberfläche ein eklatanter, gegensätzlicher, strukturell, mithin weltanschaulich, jedoch nur ein erschreckend geringer. (Achtung, Spoiler!) Egans Rache am (individuellen) Vergwaltiger ist denn auch ein Akt des Selbstexorzismus und der Selbstvernichtung (oder zumindest -loslösung).

Im Vergleich zu THE HURT LOCKER macht denn auch in diesem Kontext die sinnhafte „langweilige“ Ästhetik einen epistemologischen Unterschied aus. Statt der affektiv-direkten Bildgestaltung, der schmutzigen Physis der Kamerabewegungen, der ausgeblichenen Farben und staubigen Oberflächen bei Bigelow (zuständiger Director of Photography Barry Ackroyds was vormals BBC-Doku-Kameramann und macht er sich v.a. durch die Mitwirkung bei den Filmen Paul Greengrass einen Namen) ist GOOD KILL eingedenk der stillgestellten Dienst- und Heimkehrer-Situation statisch, in relativ warmem, fast pastellartigem, damit „indifferentem“ Bild- und Farbklima gehalten, was das „Aseptische“ von Egans Arbeitsstätte wie Familienheim ebenso unterstreicht wie die Irrealität der Wüstenstadt Las Vegas hervorhebt (Bildgestaltung: Amir Mokri – MAN OF STEELE, LORD OF WAR, TRANFORMERS 2 u. 3). GOOD KILL ist somit allein schon auf der visuellen Ebene ein – auf die Haupt- und Kriegerheldenfigur bezogener – Alptraumentwurf zu THE HURT LOCKER, in dem sich Bombenexperte James am Schluss in eine weitere Einsatzrunde zurück ins Kriegsgebiet rettet, um sich wieder zu spüren. Egan hingegen kehrt der Air Force den Rücken, fährt schließlich weg, zu seiner Familie, immerhin. Optimistisch ist das auch nicht.


III.
Diese sauberen, schön-ästhetisierten visuelle Vorstellung von THE GOOD KILL führt als Handschrift schließlich dezidiert zu Andrew Niccol als auteur, insofern dieser sich nicht nur als ehemaliger Musikvideo-Regisseur, sondern auch als (dahingehend) unterschätzter Sozialkonstruktivist des populären Hollywood-Kinos betätigte und die sterile Ästhetik seiner Filme deren Inhalt wirklichkeitsentlarvend oder zumindest ‑bezweifelnd untermauern, ihm gar einen doppelten Boden unterlegen.

Es ist denn überaus sinnfällig, GOOD KILL in eine Reihe zu stellen und in einer Reihe zu sehen mit THE TRUMAN SHOW (USA 1998, Regier: Peter Weir) und THE TERMINAL (USA 2004, Regie: Steven Spielberg), zu denen Niccol Idee, Drehbuch bzw. Story lieferte, aber auch mit dem von ihm selbst geschriebenen und inszenierten, teils Star-besetzten GATTACA (USA 1997 – bereits hier GOOD-KILL-Hauptdarsteller Ethan Hawke als main character), mit S1M0NE (USA 2002, m. Al Pacino), LORD OF WAR (USA 2005 – m. Nicolas Cage und Hawke in einer Nebenrolle als „moralisch guter“ Ermittler), IN TIME (USA 2011, m. Justin Timberlake) und THE HOST (dt.: SEELEN, USA/Schweiz 2013, nach dem Roman der Twilight-Autorin Stephenie Meyer).

All diese Filme hinterfragen die (oder stellen die Brüchigkeit aus der) „Natürlichkeit“ von Menschen, seinen Konstituenten und „Ich“-Verständnissen (die des Individuellen in Spannungsrelation zum Sozialen), des Menschen Medien im weiteren (v.a. technologischen) Sinne und seine Räume als anthropologische, zugleich politische, ideologische Orte und Geografien.  

Weniger an der großen Story interessiert als daran, die verschiedenen Facetten in den Blick zu nehmen und die verschiedenen Aspekte durchzudeklinieren bietet Niccols Œuvre folgende Szenarien und Visionen:

- TRUMAN SHOW (inszeniert von Peter Weir): Ein Mann (Jim Carrey), aufgewachsen in einer ideal-nostalgischen Küstenstadt, kommt dahinter, dass seine ganze kleine Welt, gottgleich beobachtet und gesteuert von dem Produzenten der Show, nur Kulisse ist und er „Star“ einer „Reality-Show“, beobachtet von abertausend versteckten Kameras (ein vom blauen Himmel fallender Scheinwerfer bildet den Auftakt). Wobei sich bei allen vordergründiger Feier der persönlichen Freiheit gegenüber der medialen Unterhaltungsausbeutung und Manipulation die unterschwellige Frage stellt, inwiefern ein Mensch für die ;illionen von globalen TV-Zuschauern überhaupt in einem solchen (und gestellten) „echten“  Setting und Leben überhaupt „authentisch“ sein kann.
- GATTACA: In einer Zukunftswelt, in der alle Nachkommen genetisch perfektioniert sind oder ausgesondert werden, kauft sich ein junger „natürlich“ geborener, folglich physisch „minderwertiger“ Mann von einem qua Erbgut vorbildlichen, aber durch einen Unfall querschnittsgelähmten depressiven „Helden“ dessen Identität (eine symbiotische Abhängigkeit), um seinen Traum – die Reise zum Mars – zu verwirklichen. Und damit seinem „normalen“ Leben wie dem seiner (Leih-)Existenz einen Sinn zu geben und nachgerade physische „über sich hinaus zu wachsen“.

- S1M0NE: Ein alternder Hollywood-Regisseur und -Produzent entwirft am Computer eine „idealen“ Schauspielerin, der dank digitaler Medienrealität in Filme wie der Celebrity-Realität der Boulevardblätter, Partys und Festivals „wirklich“ und zum Star wird, bis er merkt, dass er selbst von diesem Star bei der Oscar-Verleihung „vergessen“ wird und, nachdem er sie daraufhin „gelöscht“ hat, des Mordes an ihm verdächtigt wird. Die zauberlehrlingshaften "Geister, die ich rief" treffen in dieser Satire auf die Glamour-Welt der Schein- und Retorten-Stars auf den Frankenstein-Mythos der Virtualität, auch der der sozialen Medien.

 - THE TERMINAL (gedreht von Steven Spielberg): Ein Flugreisender (Tom Hanks) aus einem fiktiven Staat verliert aufgrund einer Revolution in seiner Heimat seine Staatsangehörigkeit, während er im Transitbereich des New Yorker Flughafens wartet, weshalb er sich dort über Monate einrichten muss, eine Parallel-Welt begründet und zum (identitätsstiftenden) Feind-Objekt des ihn qua Überwachungskameras beobachtenden Sicherheits-Chefs des Airports wird.

- LORD OF WAR: Die Geschichte eines Waffenhändler (Nicholas Cage) aus kleinen Kreisen, der aufgrund seiner (ex-)sowjetischen Herkunft in Zeiten der noch relativ jungen Globalisierung zum Konfliktzulieferer v.a. in Afrika wird und damit quer zu allen (oder außerhalb aller) Gut-Böse-Linien politischer und moralischer Standards und Autoritäten wird, insofern seine „wertneutrale“ Handelsware (Waffen, Munition, Transportwege und ‑verfahren) Ressource, Zahlungsmittel und generell: realpolitisches Medium sind, was ihn schließlich unantastbar macht, ihn aber auch das Familienglück kostet.

- IN TIME: In einer fiktionalen Zukunft ist (Lebens-)Zeit – bemessen an einem Implantat-Display am Handgelenk – als neue „kapitalistische“ Währung, die entsprechend „verdient“ oder „eingetauscht“ oder freimütig „übertragen“ wird. Als seine Mutter darob stirbt, wird ein Arbeiter (Timberlake) zum Revolutionär und entführt die (sympathisierende) Tochter des Systempatriarchen, der dafür steht, dass die Ressource „(Lebens-)Zeit“ zugunsten der herrschenden Klasse ungerecht verteilt bleibt.

- THE HOST: In einer Zukunftswelt haben (körperlose) außerirdische Existenzen fast die komplette Menschheit übernommen und „befriedet“. Im Konflikt zwischen den letzten rein „humanen“ Rebellen und dem dominanten Alien-System teilt sich nach einer unterbrochenen Implantation die Heldin Körper und Geist mit einer dieser „Seelen“.    
             
GOOD KILL mit seinen Motiven u.a. des übermächtigen, beobachtenden, aber letztlich einflusslosen Gottesblicks (THE TRUMAN SHOW; THE TERMINAL), dem Unglück säenden kapitalistisch-industriellen Herrschafts- und Kommunikationsmittel Waffen und Munition (LORD OF WAR) und der distanzierenden Virtualität (S1M0NE; THE TRUMAN SHOW) sowie der technischen (Möglichkeits-)Bedingtheit von Mensch und condition humana (GATTACA; IN TIME) ist denn ideal beheimatet in der Weltsicht Andrew Niccols. Neben den – eben nicht bloß auf vordergründige Fakes, sondern Denken, Wissen und Sein abstellenden – Simulationsthesen Jean Baudrillards ist GOOD KILL allgemein und grundlegend zu fassen mit den russischen Sci-Fi-Autorenbrüdern Arkadi und Boris Strugazki, zumindest mit dem Titel eines ihrer Hauptwerke: „Es ist nicht leicht, ein Gott zu sein“. Umso mehr als es nur ein Prothesengott ist.
   

GOOD KILL – Montag, 27. Juli, 22.15 Uhr, ZDF.
Anschließend, um 23.50 Uhr: „Drohnenkrieg – Tod aus der Luft“ (Dokumentation von Mona Botros).   


Literatur zum Thema Drohnenkrieg:

- O’Donnell, Mary Ellen (2011): Seductive Drones: Learning from a Decade of Lethal Operations. In: Journal of Law Information and Science. Als PDF HIER.

- Bashir, Shahzad / Crews, Robert D. (Hg.) (2012): Under the Drones. Modern Lives in the Afghanistan-Pakistan Borderlands. Cambridge, MA u.a.O.: Harvard University Press.

- Kaag, John / Kreps, Sarah (2014): Drone Warfare. Cambridge / Malden, MA: Politiy Press.


27.06.2015

Tipp: Terrorismus-Doku-Marathon auf ZDFinfo



Heute Abend dreht sich beu ZDFinfo alles um das Thema Terrorismus.

Den Auftakt macht um 19.30 Uhr die Dokumentation "Akte geschlossen: Das Attentat von Lockerbie" (45 Min.) über die Ermittlungen zum Absturz den Pan-Am-Flugs 103 am 21. Dezember 1988, die schließlich nach Libyen führten.

Um 20.15 Uhr befasst sich "Das Wunder von Mogadischu" (45 Min.) mit der Entführung der "Landshut" im "Deutschen Herbst" 1977.

Passend dazu laufen ab 21.00 Uhr dann alle sechs Folgen - fast fünfeinhalb Stunden - der Reihe "Die Geschichte der RAF":

- "Die Brandstifter - Die Gründung der RAF" (21.00 Uhr)

- "Die Jagd auf die 'Baader-Baader-Meinhof-Band'" (21.45 Uhr)

- "Der Knast, der Prozess und die Sympathisanten" (22.30 Uhr)

- "Der deutsche Herbst - das Jahr 1977" (23.10 Uhr)

- "Die zweite Generation und die Stasi" (23.55 Uhr)

- "Die dritte Generation und das Ende der RAF" (00.40 Uhr)

Wer freilich nicht solange aufbleiben mag oder "non-lineares", selbstbestimmtes Fernsehen bevorzugt, der finden "Die Geschichte der RAF" auch HIER in der ZDF-Mediathek.

26.05.2015

TV-Tipp: Steven Spielbergs MÜNCHEN (2005)

Am Mittwoch, dem 27.05.2015 zeigt der Bayerischer Rundfunk ab 23.10 Uhr Steven Spielbergs düsteren, zumindst und auf jeden Fall schauwertigen Film MÜNCHEN (MUNICH) aus dem Jahr 2005.


Im Zuge der Olympia-Geiselnahme 1972 wird ein israelisches Geheimkommando losgeschickt, um Vergeltung an den palästinensischen Hintermännern zu üben und wird zwischen den Fronten des Terrorismus- und Geheimdienstkrieg der 1970er in Europa - auch seelisch - zermürbt.

Mit Eric Bana, Daniel Craig (als er noch nicht 007 war), Ciarán Hinds, Mathieu Kassovitz, Hanns Zischler und Moritz Bleibtreu in einer kleinen Rolle als deutscher Untergrund-Linker in Berlin, ebenfalls noch vor seiner Baader-Rolle in Eichingers und Edels DER BAADER MEINHOF KOMPLEX.

Drehbuch: Film- u. Theaterautor Tony Kushner ("Angels in America", LINCOLN) und Eric Roth (ALI, THE INSIDER) nach dem Buch Vengeance: The True Story of an Israeli Counter-Terrorist Team von George Jonas, das als Vorlage auch schon für die TV-Produktion SWORD OF GIDEON von 1986 zur selben "Geschichte" diente.

Phänomenale Kameraarbeit von v.a. farb- und lichtkünstlerischem Janusz Kaminski mit dem Spielberg schon vielfach und bis heute zusammenarbeitete (z.B. bei SAVING PRIVATE RYAN).



Meine MÜNCHEN-Filmkritik zum Kinostart 2005 HIER auf Cinefacts.

zyw

29.04.2015

Macht und Grenzen der „Minority Reports“

Paranoia, Opportunitätsprinzip und die Fälle Mohammed Hamzah Khan und Sami Osmakac


Spielfilme spiegeln und diskutieren nicht nur das Verhältnis einer Gesellschaft zum Terrorismus samt den vielfältigen Problemen, die mit ihm einhergehen. Sie können auch als fiktionale Fallbeispiele – z.B. im Sinne einer Parabel – oder erzählerisch veranschaulichende Gedankenspiele (etwa als zukunftsgerichtete Extrapolation) fungieren. Ein Film oft zurückgegriffen, auf den wenn es um die Folgen der Terrorismusprävention und -bekämpfung geht, ist Steven Spielbergs Adaption der Kurzgeschichte von Philip K. Dick MINORITY REPORT (USA 2002) mit Tom Cruise in der Hauptrolle. Dessen Science-Fiction-Szenario sieht eine „Gedankenpolizei“ voraus: Hellseherisch begabte „Precogs“ prognostizieren konkrete Verbrechen, die eine „Precrime“-Einheit der Polizei dann rechtzeitig zu verhindern sucht. Die Täter in spe werden auf Basis dieser unfehlbaren Vorhersagen verurteilt.

Tom Cruise in MINORITY REPORT (DVD-Screenshot)

Neben der Debatte um „Predictive Policing“ wird dieses – je nach Standpunkt und Profession – utopische oder dystopische Vision in letzter Zeit erneut bemüht, wenn es um den Komplex Terrorismus, staatliche Überwachung und Big Data geht. In seiner Amtsantrittsrede am 8. Oktober 2013 verkündete etwa der MI5-Director General Andrew Parker in der Übersetzung eines Berichts der Heinrich-Böll-Stiftung:

In einem gewissen Sinne ist Terrorismusbekämpfung eine außergewöhnliche Angelegenheit. Lassen Sie mich sagen, was ich meine. Terrorismus ist, aufgrund seiner Natur und der Folgen, der einzige Bereich der Kriminalität, wo die Erwartung manchmal zu sein scheint, dass die Statistik Null sein sollte. Null. Stellen sie sich vor, das selbe Ziel würde auf Mord im Allgemeinen oder organisierten Drogenhandel angewendet werden. Das kennt man nur von ‚Precrime‘ aus dem Tom Cruise Film ‚Minority Report‘. Das Leben ist nicht wie im Film. In einer freien Gesellschaft ist Null, angesichts der anhaltenden und ernsthaften Bedrohungen, natürlich unmöglich zu erreichen – jedoch werden wir weiterhin danach streben.

Jan-Peter Kleinhans zitiert Parker auf netzpolitik.org (im Original-Englisch) weiter:

We do not want all-pervasive, oppressive security apparatus… The reality of intelligence work in practice is that we only focus the most intense intrusive attention on a small number of cases at any one time.

Allerdings:

The MI5 will still need the ability to read or listen to terrorists‘ communications if we are to have any prospect of knowing their intentions and stopping them. The converse to this would be to accept that terrorists should have means of communication that they can be confident are beyond the sight of MI5 or GCHQ acting with proper legal warrant. Does anyone actually believe that?

Kleinhans selbst dazu:

Das kann man auch als offizielle Begründung sehen, warum man in Großbritannien Passwörter der Polizei und Staatsanwaltschaft übergeben muss: Es darf keinen Kommunikationskanal geben, der nicht der staatlichen Überwachung unterliegt, denn dieser könnte durch Terroristen ausgenutzt werden.


Statt der Möglichkeit, wie Precogs in die Köpfe bzw. in die Zukunft direkt zu schauen, muss man sich mit der Interaktion und Kommunikation beschäftigen. Nun ist das Problem, zwischen Sicherheit und Freiheit abzuwägen, die Debatten und Diskurse um Förderungen der Sicherheitsbehörden nach effizienten Überwachungsmaßnahmen für ihre Arbeit im Namen der Sicherheit und Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber eben diesen Behörden so alt wie vertrackt, hat – durch die Enthüllungen Edward Snowdens hier, den Anschlägen vor allen in Paris da – aber neue Brisanz und Dringlichkeit erfahren, die dazu durch die Entwicklungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung konkret wird.

Ein anderer fundamentale Aspekt gerät bei in diesem Gefecht um Recht und Werte allerdings ein wenig ins Hintertreffen (ist zugleich relativ unbemerkt, aber zumindest am Rande assoziiert mit einer scheinbar ganz anderen aktuellen Problematik, die jüngst vor allem um Nicht-Verurteilung Sebastian Edathys und der Debatte um seine Schuld in den Sozialen Medien Thema wurde): die der Vorverurteilung.

In seinem noch immer und heute wieder lesenswerten Buch von 2008 mit dem etwas reißerischen und etwas irreführenden Titel „Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Politik Angst macht“ befasst sich Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, ehemaliger Staatsanwalt und Richter grundsätzlich mit den negativen Auswüchsen im Kampf gegen den Terrorismus – und dies vor allem unter rechtsstaatlicher und rechtsethischer Perspektive. Auch er zieht bei seiner Beschäftigung mit der „Präventionseuphorie“ MINORITY REPORT mit dessen Thema der „repressiven Prävention“ als illustratives Beispiel heran [1]. Die „stärkste Waffe“ der „Präventivdikatur“ sei darin das Wissen, aufgrund dessen die „Gefahrenpersonen“ weggesperrt (oder im Film in eine Koma als neuartige Form der Haftstrafe versetzt) werden. Prantl gibt dabei allerdings zu bedenken:

Ist es aber nicht so, dass ein potentieller Täter bis zum Augenblick der Tat noch die Wahl hat, sie nicht auszuführen? Ist es nicht auch so, dass Menschen mit ganz vielen bösen Gedanken nur spielen, dass dieses Spiel eine Methode sein kann, mit Leid und Leidenschaft innerlich fertig zu werden? Sind Gewaltphantasien oft nicht eine Art Selbsttherapie?“ [2]

Bei Prantl läuft es auf eine Kritik an der Vorbeugehaft und Sicherheitsverwahrung mit ihren (falschen) Prämissen hinaus; weiterdenken lässt sich das bis zur Terrorverdächtigung, zu Folterverhören und Inhaftierungen in Guantanamo Bay und sonst wo auf der Welt, zur Einschränkung oder gar Versagung elementarer Bürger-, Grund- und Menschenrechte, deren Prinzipien und Rechtsnormen (neben der Aushöhlung des maßgeblichen „in dubio pro reo“ thematisiert Prantl, in Kapitel 4 seines Buches, unsägliche Überlegungen anderer zu einem „Feindstrafrecht“).

Überwachung, Vorhersage von Straftaten und der Beginn des Schuldigwerdens, der Sich-Schuldig-Machens verweisen aber auch in eine andere Richtung, die selbst wiederum leicht ins Reich der Verschwörungstheorie führt (wo denn auch der Kernplot von MINORITY REPORT ansiedelt, so wenn der von Tom Cruise gespielte Polizist im Zuge einer Intrige selbst eines kommenden Verbrechens bezichtigt wird).

Erinnert sei an den zunächst unproblematischen scheinenden Fall der „Sauerland-Gruppe“. Die deutsche Zelle der Islamischen Jihad-Union (IJU), Fritz Gelowicz, Daniel Schneider, Adem Yilmaz und Atilla S., planten einen Anschlag hierzulande, wurden jedoch dabei von den Sicherheitsbehörden auf Basis von NSA-Informationen aus dem „PRISM“-Programms überwacht (von 500 involvierten Beamten ist die Rede). Das Wasserstoffperoxid zum Bombenbau wurde vorab gegen eine geringer potente, mit Mehl versetzte und damit harmlose Mischung ersetzt. 2007 kam es zum Zugriff, es folgten Anklagen u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung von Sprengstoffverbrechen und Verabredung zum Mord. Vier Verurteilungen erfolgten zu zwischen fünf und zwölf Jahren Haft.

Immer wieder wird der Fall von politischer und behördlicher Seite als (Erfolgs-)Beispiel für die Relevanz der Arbeit von BKA, Verfassungsschutz, gar BND, sowie der Kooperation mit ausländischen Diensten herangezogen. Diese soll hier auch nicht in Abrede gestellt werden.
Ein anderes, in mehrfacher Hinsicht aktuelleres und nicht ganz so eindrückliches, gerade deswegen aber aufschlussreicheres Beispiel ist der Fall Mohammed Hamzah Khan. Am 4. Oktober 2014 betritt der 19-jährige mit seinem 16 Jahre alten Bruder und seiner 17-jährigen Schwester den O’Hare International Airport in Chicago. Reist man dort aus dem Ausland ein, muss man durch die Kontrolle der Grenzbeamten. Von ihren erhöhten Pulten schauen sie misstrauisch, einschüchternd auf einen herab, fragen nach dem Besuchsgrund, lassen sich über den elektronische Leseapparat Fingerabdrücke geben. Beim Abflug ist das nicht der Fall. Und so stellen sich die drei Geschwister an in die Schlage für einen Flug nach Wien. Von dort soll der Anschluss weitergehen nach Istanbul. Ein Rückflug über Zürich nach Chicago ist für den 9. Oktober gebucht. 2.600 US-Dollars sind die Tickets insgesamt wert.

Beim Passieren der Sicherheitskontrolle von Gate M14 und M15 wird Mohammed Hamzah Khan von Beamten der Customs and Border Protection (CBP) gegen 14.30 Uhr abgefangen und befragt. Er erklärt, keine Verwandten in Istanbul zu haben, dort zwei oder drei Nächte in einem Hotel unterkommen und anschließend wieder heimfliegen zu wollen. Nach der CBP verhören ihn FBI-Agenten für drei Stunden. Am Abend wird er festgenommen. Derweil durchsucht die Bundespolizei sein Zuhause in Bolingbroke, einem Vorort von Chicago, 74.000 Einwohner auf ca. 62 Quadratkilometern, Durchschnittseinkommen rund 80.000 US-Dollar pro Jahr. Die Eltern, indische Immigranten, haben von dem Verschwinden der Kinder nichts mitbekommen. Heimlich hatte Mohammed die neuausgestellten Pässe der drei genommen und mit ihnen ein Taxi Richtung Flughafen bestiegen.

Mohammed Hamzah Khna

Im Haus der Khans finden die Polizeibeamten belastendes Material: Ein dreiseitiger, bis dahin unentdeckter Abschiedsbrief, in dem die Eltern angewiesen werden, nicht die Behörden zu informieren. Ein Notizbuch, in dem die Reiseroute von Istanbul über „Esekir“, „Koyar“ und „Adana“ (vier aufgelistete, mögliche Kontaktpersonen können dort als Ansprechpartner dienen), dann wahrscheinlich nach Urfa. Von dort weiter nach Syrien oder in den Irak, jedenfalls: ins „Kalifat“ des „Islamischen Staats“. Weitere Notizen eröffnen Gedankensplitter: „Islamic State in Iraq and Levant. Here to stay. [...] My nation, the dawn has emerged“. Handzeichnungen des IS-Flagge und anderer Terrororganisationen, außerdem die eines IS-Kämpfers. „Come to Jihad“. Ähnliche Notizen und Kritzeleien finden sich u.a. in einem Spiralblock in einem von Mohammed genutzten Auto.

Khan, im Verhör auf dem Flughafen, verzichtet auf seine Miranda-Rechte – dem Recht zu Schweigen, das Recht auf einen Anwalt etc. Er gibt Auskunft darüber, wie er online Kontakt fand zu einem Radikalen, der ihm eine Telefonnummer gab. Diese sollte Mohammed anrufen, sobald der in Istanbul sei. Die Kontaktperson würde ihn weiter in / zum Islamischen Staat schleusen. Er habe dort bleiben wollen; dass er bei der Rückkehr in die USA hätte verhaftet werden können, sei ihm bewusst gewesen. Was er beim IS vorgehabt habe? Eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, als Polizist, humanitäre Hilfe leisten. Oder Dienst an der Waffe. „An Islamic State has been established and it is thus obligatory upon every able-bodied male and female to migrate there“, so hat Mohammed in seinem Abschiedsbrief an die Eltern geschrieben.

Das Bezirksgerichts von Nord-Illinois, zuständig für den Fall „die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Mohammed Hamzah Kahn“, klagt im Januar 2015 den jungen Mann an wegen

knowingly attempted to provide material support and resources, namely, personnel, to a foreign terrorist organization, namely, the Islamic State of Iraq and the Levant, knowing that it was a designated foreign terrorist organization and that the organization had engaged and was engaging in terrorist activity and terrorism.“

Als designated foreign terrorist organization gilt ISIS bzw. IS als Nachfolgegruppierung von al-Qaida im Irak dem US-Außenministerium seit dem 15. Mai 2014.

Ist Mohammed Hamzah Khan ein Terrorist oder ein verwirrter, verirrter Teenager? Fragt etwa NBC Chicago.

Es ist eine Frage, die sich so und ähnlich auch bisweilen in Deutschland stellt, etwa wenn es um die 16-jährige Eilif Ö. aus Neuried bei München geht, die sich Ende Februar 2015 über die Türkei in das „Kalifat“ von Abu Bakr al-Baghdadi abgesetzt hat. Und auch die deutsch-türkische Schülerin ist über Online-Propaganda und v.a. -Bekanntschaften „gelockt“ oder „verführt“ worden (s. HIER od. HIER).

Was Mohammed Hamzah Khan anbelangt, gewährt der Jihad and Terrorism Threat Monitor des MEMRI (The Middle East Media Research Institute) Einblicke des Angeklagten YouTube- und GooglePlus-Profile. Ein Befund, die Videoplattform betreffend, lautet:

Earlier liked videos by Khan include videos from the NBA and of martial arts, but also videos related to Islam and Muslims such as a France 24 report on Gaza. He also has liked several comedic videos related to Islam and several videos featuring nasheeds (Islamic songs) related to Syria, and clips of Sheikh Muhammad Al-Yogoubi. He is also a fan of Vice News, and has liked videos related to Bedouins, Ukraine, and Afghanistan.“

Bei allem berechtigten Interesse an dem Persönlichkeitsprofil, an der wie auch immer definierten „Inneren“, der geistigen, psychologischen und emotionalen Verfasstheit des Angeklagten, allem Aufschluss über die Radikalisierungskarriere, dem Verständnis für Mentalität und Motivationen – und sei es zu Präventionszwecken – doch zumindest angebracht, innezuhalten und sich die Frage zu stellen: Ist es wirklich so ohne weiteres in Ordnung, derlei Privatinformationen, analoge wie digitale öffentlich zu machen? Zumal MEMRI auch die Profile von mit Mohammeds Account verlinkten Personen aufführt und sie damit potenziell unter Verdacht stellt?

Generell verdeutlicht der Fall Mohammed Hamzah Khan die Mehrdimensionalität der Sozialen Medien und des Web 2.0 allgemein in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus.

So gilt das Netz zunächst als Hort der Indoktrinierung und Radikalisierung

a) indem es propagandistische oder propagandistisch gebrauchte Inhalte in Form von Berichten, von Bildern, Tonaufzeichnungen oder Videos einfach verfügbar macht und verbreiten hilft und

b) den Austausch mit Gleichgesinnten sowie – der vielleicht gravierendste Aspekt – den anonymen Kontakt mit „Menschenfängern“ ermöglicht, der auf nicht unmittelbarer Face-to-Face-Ebene, aber doch auf persönliche Bekanntschaft und Vertrauensschluss hinauslaufen kann sowie schließlich auf Überzeugungsarbeit und konkrete Vorbereitung und Hilfestellung zum Handeln, eben der Ausreise in den „Jihad“ (wenn nicht gar heimischen Anschlägen). Auch bei Eilif Ö. war die allgemeine Beschäftigung mit ideologischen Inhalten nur der Anfang, der die individuelle Beziehung mit einer vom Leben im IS schwärmenden Cyber-Vertrauten folgte. Finanzielle Unterstützung sei hierüber dafür angeboten worden.

c) Das Web dient der Selbstpräsentation, der Identitäts- und Weltsichtstärkung – eine Präsenz, die auch ausgewertet werden kann, um ein digitale Persona zu (re-)konstruieren, durch Gleichgesinnte, die einander so erkennen, aber auch durch die berichterstattenden Medien, die Öffentlichkeit, durch Polizeibehörden und Geheimdienste, schließlich Staatsanwaltschaft, die Äußerungen jedweder Form, Postings und bildporträthafte Eigendarstellungen bzw. -inszenierungen, Galerie-Bildwelten etc. verwenden, um auf Einstellungen, Absichten und Charakter zu schließen.

d) Dies schließt an die Vorstufe an, die uns zurückführt zur technischen Überwachung und dem daraus resultierenden, womöglich gar nicht so minoritären „Report“: Der klandestinen Beobachtung von Verdächtigen on- und offline und der Vorausschau im Spannungsfeld zwischen bloßem Registrieren und eingreifendem Handeln.

Während FBI-Special Agent Dana C. McNeal in ihrer eidesstattlichen Aussage Einblick in die Umstände der Verhaftung Khans und die Ergebnisse der Hausdurchsuchung gibt, dabei immer wieder die bemerkenswerte Formel „based on my training and experience“ verwendet, während sich viele Medien fragen, wie es mit einem braven jungen Mann aus Illinois hat soweit kommen können und sich seine muslimische Glaubensgemeinde bemüht, nicht als Hort des islamistischen Extremismus dazustehen, bleibt eine spannende Frage ungestellt: Woher wusste das FBI eigentlich von Khans Plänen, sodass er mit seinen Geschwistern vor dem Abflug festgesetzt werden konnte?

Am oder um den 26. September 2014 erhielt man, so die FBI-Beamtin, von Austrian Airlines Informationen darüber, dass die entsprechenden Flugtickets gekauft worden seien. Ein Fall von Fluggastdatenabgleich. Doch wieso sprangen die Alarmglocken daraufhin an? Es liegt der Verdacht nahe, dass Mohammed Hamzah Khan vielleicht nicht gezielt überwacht, so sich doch aber im automatisierten Überwachungsnetz der Behörden verfing – ein Platz auf der Liste der zu Beobachtenden, eine Name unter vielen, der plötzlich rot aufleuchtete, als dieser mit den Daten der Ticketbestellung verknüft wurde. Wie aber kam Khan überhaupt auf diese Liste? Abermals Spekulation: Über seine Internetaktivitäten hat er sich verdächtig gemacht, sei es über das Surfen auf registrierten Seiten, sei es über Äußerungen und geteilte Inhalte in den sozialen Netzwerken.

Verschwörungstheoretiker (und leider nicht nur solche) mögen auf die Idee oder wenigstens Überlegung verfallen, dass Khan als Möchtegern-Terrorist bewusst im Web von agents provocateurs geködert wurde, dass sich einer oder mehrere Staatsbedienstete sich als Islamisten ausgegeben haben, um ihn zu testen, vielleicht auch zu verführen, mit Ziel, einen weiteren (potenziellen) Jihadisten hervorgelockt und vor allem am Ende dingfest gemacht zu haben.

Das klingt überzogen. Doch der Fall Sami Osmakacs, ein Kosovo-Amerikaner, liefert dazu leider einen Anlass: Der geistig kranke Mann mit Geldsorgen wurde nach Ermittlungen von The Intercept – jener Nachrichten-Website, die von den Snowden-Enthüllern Laura Poitras, Glenn Greenwald sowie Jeremy Scahill betrieben wird – von FBI-Beamten Anfang 2012 im Stil einer tragischen Hollywood-Satire über einen Informanten zum gefährlichen Terroristen gezielt aufgebaut, inklusive Bezahlung und Waffenlieferung für sein „Märtyrervideo“. [3] Publicity-wirksam wurde Osmakac vor seinem „Anschlag“ auf eine Bar im Tampa Bay festgenommen.

The bureau also gave Osmakac the car bomb he allegedly planned to detonate, and even money for a taxi so he could get to where the FBI needed him to go. Osmakac was a deeply disturbed young man, according to several of the psychiatrists and psychologists who examined him before trial. He became a ‘terrorist’ only after the FBI provided the means, opportunity and final prodding necessary to make him one“ (zit. HIER).

Dumm nur, dass die orchestrierte Aktion nicht zuletzt durch die Recherchen von Trevor Aaronson, Autor des Buches The Terror Factory: Inside the FBI’s Manufactured War on Terrorism auf unbequeme Weise aufgedeckt wurde – und weil vor Gericht für die US-Bundespolizei unschmeichelhafte Abhöraufnahmen öffentlich wurden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann ein solches Szenario, vielleicht von George Clooney, verfilmt wird.

Sami Osmakac, heimlich aufgenommen vom FBI

Das Dilemma der Verführbarkeit ist eben auch eines der Terroristenjäger, die zu gerne derartige Monster fangen. Man kann sich Karriereschub für Beamte dank der „Vereitelung“ eines Bombenanschlags in den USA vorstellen. Ein weiterer Fall der Übereifrigkeit ist der des SITE-Institutes, dass sich auf das rechtsradikale und jihadistische Treiben im Internet verlegt und als einer der ersten Lieferanten für aufsehenerregende IS-Videos fungiert. Bei der Überwachung des deutschen Ablegers der Global Islamic Media Front (GIMF), des „PR“-Arms von al-Qaida und anderen, ähnlichen Gruppen sorgte ein SITE-Mitarbeiter unter falscher Szene-Identität nach der Festnahme des Betreibers Mohamed Mahmoud (der spätere Chef vom Millatu Ibrahim) und der Schließung von Online-Foren für Ersatz, mietete einen eigenen Server an und stellte Software zur Verfügung [4]. In MINORITY REPORT geht es übrigens letztlich auch um einen nur scheinbaren "Mörder", der der Hauptfigur, dem Polizisten Anderton, für ein Komplott "angeboten" oder untergeschoben wird - sowie um ein Verbrechen, das unter dem Precog-Deckmantel eines anderen begangen wurde.

Von ähnlichen Grenzfällen und Dubiositäten (gelinde gesagt) im Bereich von V-Leuten und Neo-Nazis soll hier gar nicht die Rede sein. Aber auch wenn um die Konstruktion anderer weltlicher Ungeheuer geht, ist die Verlockung groß, diese für sich – auch auf andere Weise – zu nutzen, so was das Phänomen des Serienmörders anbelangt: Die Polizei bediente sich dieser, um sich ungeklärter Mordfälle bequem zu entledigen. [5] Die teilweise exorbitanten Opferzahlen Henry Lee Lucas‘ lassen sich damit erklären (zusammen mit medialen Übertreibungen).

Weit unbequemer, weil komplizierter ist allerdings eine weiterführende Frage. Denn keineswegs soll behauptet werden, dass Mohammed Hamzah Khan (oder gar die Sauerland-Gruppe) Popanze von Geheimdiensten wäre! Es muss auch nicht gleich, selbst in der Causa Osmakac gleiche eine politische Linie, geschweige denn Order vermutet werden, eher ein strukturell bedingtes Verschulden Einzelner auf unterer Ebene, freilich aufgrund entsprechender System-Dispositionen (und eben das würde ja erst den rechten Stoff für eine aufklärerische Satire und Groteske über die conditio humana ausmachen, wie sie mustergültig Barry Levinsons WAG THE DOG von 1997 jenseits von Parteipolitik darstellt).

Doch ist es, und sei es „nur“ in moralischer Hinsicht, durchaus überlegens- und diskussionswürdig, ob die primäre, die essenzielle Aufgabe von Geheimdiensten hier und sonst nicht stärker, im Einzelfall und alltagstauglich wieder und immer wieder fokussiert würde, gerade wenn es um die Terrorismusprophylaxe geht.

Wie weit sollen Überwachende im Einzelfall gehen dürfen – oder eben dezidiert nicht? Dies ist ein Punkt, der bei in den Überwachungsdiskursen als ein ethischer eklatant unterbeleuchtet bleibt. Spielbergs MINORITY REPORT macht es sich dahingehend einfach: Spannung wird erzeugt (wo genau findet die die Tat statt?), indem der Mord am Anfang unmittelbar bevorsteht, somit an der Verwerflichkeit und Entschiedenheit des Täters kein Zweifel besteht.

Es hat mit Misstrauen ob skrupelloser Handlungen von Sicherheits- und Polizeibehörden zunächst wenig zu tun, doch wird leider von solchen „false flag“-Szenarien wie den oben genannten die Überlegung an den diskursiven Rand gedrängt: Wann und inwiefern sind vor allem Geheimdienste verpflichtet, einzuschreiten, wenn sich erst eine Radikalisierung oder entsprechende Handlungen ankündigen?

Hier greift u.a. der rechtliche Begriff des Opportunitätsprinzips. Zu dem heißt es auf der Website des Bundesamts für Verfassungsschutz:

Während die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) nach der Strafprozessordnung grundsätzlich verpflichtet sind, bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen einzuschreiten (Legalitätsprinzip), gilt für die Verfassungsschutzbehörden das Opportunitätsprinzip. Hiernach steht die Entscheidung, ob wegen einer Straftat eingeschritten werden soll, im Ermessen. So kann der Verfassungsschutz wegen einer zu erwartenden relevanten Erkenntnissteigerung auf ein unmittelbares Einschreiten verzichten.

Verwiesen wird dabei auf den Wert von Vertrauensverhältnissen (lies: die Relevanz von V-Leuten), was – Stichwort: NSU – wie erwähnt ein eigenes missliebiges Feld ist. Unbenommen des Umstands, dass zwischen deutschen, britischen oder US-amerikanischen Behörden hinsichtlich ihrer rechtlichen Konstitution, Aufgaben und Befugnisse maßgebliche Unterschiede bestehen, ist angesichts von Fällen wie (dem dahingehend aufgrund des vorhandenen Faktenwissens natürlich nur gedankenspielerisch herangezogenen) Mohammed Hamzah Khans (und weniger Sami Osmakacs) zu überlegen, wann es dem Polizei- und Überwachungsapparat obliegt, einzuschreiten.

Freilich macht es (taktisch) Sinn, zunächst nur zu beobachten, Kontaktpersonen zu identifizieren und ein konkretes Netzwerk an Sympathisanten nachzuzeichnen, um darüber an Verbindungsleute und schließlich extremistische, auch: gewalttätige Hintermänner heranzukommen – die Kommunikationstruktur aufzuklären und letztlich sogar Gewalttaten zu verhindern. Ebenso gut allerdings lässt sich, eingedenk der Broken-Window-Theorie, darüber nachdenken, ob es gebotenere wäre, potenziellen Gewalttätern vorab und relativ früh ein abschreckendes Zeichen zu setzen und sie damit vom falschen Weg abzubringen? Schließlich gibt es so etwas wie die Gefährderansprache als „verhaltensbeeinflussendes Instrument“.

Das ist natürlich eine überaus heikle Idee, schließlich gälte es, verschiedene Faktoren und Güter gegeneinander abzuwägen: die Freiheit von Bürgern (bzw. ihr Recht darauf), auch, was „verbotene“ Phantasien anbelangt, die Mittel und Verfahren von Überwachungsinstitutionen und deren Handlungs- oder Eingriffsabwägung hinsichtlich der Ziele (individuelle „geistige“ Vorbeugung oder spezifische „Handlungs“-Prävention; Intelligence oder individuelle Ermahnung). Befördert derartiges nicht den Überwachungsstaat, legitimiert ihn nicht sogar? Auch das ist schließlich ein Thema in MINORITY REPORT: die individualisierte allgegenwärtige Beobachtung und Kontrolle.

Mag sein. Vielleicht richtet aber die Sorge um eine potenziell permanente und allgegenwärtige klandestine Überwachung im Netz erheblich mehr Schaden an als eine offene, automatisierte, die in Extremfällen einen unverbindlichen Warnhinweis ausspricht und Mohammed Hamzah Khan vielleicht noch einmal zum Nachdenken, gar Einhalten bewogen hätte. Wenn qua Profiling und Algorithmen es ohnehin Alarm gibt, ist dieser nicht auch so zu programmieren, dass er beim Eintritt des Delinquenten in die Grenzzone deutlich für diesen hörbar wird und mithin mahnend wirkt, ohne dass der oder die Nutzerin mit Namen, Adresse, YouTube- und GooglePlus-Profil in den Extremisten-Sieb und auf die Beobachtungsliste und schließlich unterm öffentlich-medialen Brennglas geriete?

Sicher spricht vieles gegen eine solche Idee. Aber allein, dass sie ebensowenig Datenschützern und Netzaktivisten wie – auf der anderen Seite – Geheimdiensten, die sich in ihrer Arbeit eingeschränkt sehen, gefallen dürfte, ist ein Zeichen, dass es lohnt, zumindest in diese Richtung weiterzudenken, selbst wenn letztlich nichts Konkretes dabei herauskäme. Manchmal ist gerecht ja womöglich wirklich nur, was alle gleich unzufrieden belässt.

Bei einer solchen Vor- oder Zwischenstufe müssten sich Beamte und V-Leute jedenfalls fragen lassen, ob und ggf. weshalb nicht (ja nicht unbedingt durch „menschliche“ Überwacher) schon eingegriffen wurde, ehe der Öffentlichkeit einmal mehr ein erfolgreicher oder erfolgloser Ausreisender als Beleg für die Relevanz und Effektivität ihrer Arbeit präsentiert werden kann. Und ein Überwachungsapparat, der zumindest in Teilen öffentlich „spielt“, ist immer noch besser als einer, der rein im Dunkeln agiert. Vor allem würde die Tätigkeit eines agent provocateur oder anderer „autoimmuner“ Entgleisungen erheblich an Reiz verlieren. Es würden Maßnahmen und Prozesse der Überwachungsarbeit einer kritischen Debatte – und seien es die einer geschlossener Kontrollgremien – zugänglicher weil handfester.

Zugegeben, die Idee ist hanebüchen und in vielerlei Hinsicht undurchdacht. Es bleiben hier auch unberücksichtigt die vielen Kontrollmechanismen und diffizilen Handlungsabwägungen, die jetzt schon bei Aufklärung-, Polizei- und Justizbehörden in Einzelfall vorgenommen werden. Zumindest jedoch entlarvt es den Film MINORITY REPORT als in sich selbst mangelhaftes, gar gefährliches gedankenspielerisches Illustrationsparabel des Diskurse – im Sinne Prantls. Allein schon, weil man nicht in Köpfe und Zukunft sehen kann (bzw. letzteres sich durch gegenwärtiges Handeln mitbestimmt wird) und auch nicht so tun sollten, als sei das Netz mitsamt der Interaktionen, dem Verhalten und den Perfomanzen darin ein hinreichender Ersatz dafür.


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[1] Vgl. Prantl, Heribert (2008): Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Politik Angst macht. München: Droemer, S. 122 f.

[2] Ebd., S. 123.

[3] Näheres zu dem Fall HIER, HIER oder HIER.

[4] Vgl. Schmidt, Wolf (2012): Jung, deutsch, Taliban. Berlin: Christoph Links Verlag, S. 114.

[5] Siehe dazu die entsprechenden Passagen in Jenkins, Philip (1994): Using Murder. The Social Construction of Serial Homicide. Hawthorne, NY: Walter de Gruyter.