09.08.2017

Fristverlängerung CfP 17. Workshop des NTF (Tübingen, 5./6. Okt.)


17. Workshop des Netzwerks Terrorismusforschung

Veranstaltungsdatum: Do., 05.– Fr., 06. Oktober 2017

Neue Einreichfrist für Beitragsvorschläge: 04. September 2017

Veranstaltungsort: Alte Aula, Institut für Erziehungswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen

Schwerpunktthema: Ästhetiken und Poetiken des Terrorismus
(Gerne können davon abweichende Fragestellungen und Forschungsarbeiten ein­gereicht und präsentiert werden)


Zum Thema:

Der Ansatz, politischen Extremismus und Terrorismus als geistige (hinsichtlich der inter­nationalen Entwicklung mehr und mehr auch „geistliche“) Formationen und Akte der Lek­türe politischer, soziologischer und ästhetischer Texte zu betrachten, fand bisher wenig öffentliches Interesse. Dabei verweist die Verwendung literari­scher Motive und Formen im Kontext des Formierungs- und Radikalisierungspro­zesses – wie die des sozialrevolutionä­ren Linksterrorismus in der BRD in den 1970er Jahren – insbesondere auf die handlungs­anleitende Rolle künstlerischer, theoretischer und politisch-programmatischer Texte.

Literarische Texte können sowohl Einblick geben in die Mechanik der Ideologisie­rung und Emotionalisierung des Einzelnen, als auch die Tiefenstrukturen der Dy­namik terroristi­scher Gruppierungen aufzeigen, indem sie deren Gefühle artikulie­ren und dokumentieren. Diese Texte können aber auch, „radikal“ gelesen, jeder­zeit und überall neu „gezündet“ werden. So finden sich in der Stammheim-Biblio­thek der RAF neben mehr als tausend programmatischen Schriften auch Klassiker von Flaubert, Brecht, Genet und Melville – und wie auch später Osama bin Laden studierten sie Texte des Sprachwissenschaftlers Noam Chomsky.

Der Workshop möchte mit seinem Schwerpunktthema das dialektische Verhältnis von Sprache als Handlung und Handlung als Sprache untersuchen und stellt damit den schmalen Grat zwischen Sprachgewalt, Gewaltfantasie und externalisierter Gewalt ins Zentrum. Über welche Texte sind terroristische Gruppen miteinander verbunden? Welche Rolle spielen Manifeste und Bekennerschreiben als Binde­glied von Theorie und Praxis, von Autor und Tat? Welche Rolle spielen poetische, fiktionale und programmatische Texte in der Entwicklung extremistischer und ter­roristischer Organisationen? Welche Möglich­keiten der Einflussnahme gehen von ihnen aus? Wie wirken sich (gemeinsame) Lektüre­erfahrungen auf die Genese von Gewalt- und Terrorakten aus? Inwiefern gestalten sie diese mit – und inwie­fern spielen weitere medialen Formen und „Sprachen“ eine Rolle?

Im Fokus des Workshops steht in diesem Sinne die Frage nach den „Ästhetiken“ und „Poetiken“ von Terrorismus im 20. und 21. Jahrhundert: sowohl nach den möglichen geis­tigen „Verursachern“ im Bereich der Kunst und der Literatur, als auch nach der Produktion und der Bearbeitung und Darstellung von Terrorismus.

Wie üblich bei den Workshops des NTF können gerne auch Fragestellungen und Forschungsarbeiten unabhängig vom Schwerpunktthema eingereicht und präsen­tiert werden.


Beiträge und Deadline:
Das Netzwerk Terrorismusforschung richtet sich an Fachleute und Wissenschaft­lerInnen, die zum Thema Terrorismus und politische Gewalt arbeiten und forschen. Besonders promovierende WissenschaftlerInnen werden ermutigt, ihre Projekte, Arbeiten und The­sen vorzustellen. Präsentationen sollten ca. 20-30 Minuten umfassen und im Anschluss Gelegenheit zur Diskussion bieten.

Interessierte sind aufgerufen, ein Abstract im Umfang von ca. 500 Wörtern zu formulie­ren. Vortragssprachen sind Deutsch oder Englisch.

Die Abstracts senden Sie bitte bis zum 4. September 2017 an Isabelle Holz, isabelle.holz@uni-tuebingen.de. Feedback erhalten alle EinsenderInnen bis zum 10. Sep­tember 2017. Eine Anmeldung von NTF-Vereinsmitgliedern sowie von externen Gästen wird bis zum 15. September erbeten.



Programm:
Das Programm des Workshops (inkl. Wegbeschreibung, Unterkunftsliste etc.) wird Mitte September an die TeilnehmerInnen verschickt und auf der Internetseite des NTF unter http://www.netzwerk-terrorismusforschung.org veröffentlicht.

Teilnahmebeitrag:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Teilnahme ohne Vortrag ist ebenfalls möglich. Die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten ist seitens des NTF e.V. leider nicht möglich. Alle teilnehmende Gäste und ReferentInnen bitten wir, sich indi­viduell zu organisieren.

Zum Netzwerk Terrorismusforschung:
Das Netzwerk-Terrorismusforschung (NTF) ist ein Zusammenschluss von mittlerweile über 400 jungen WissenschaftlerInnen und Fachleuten aus verschiedenen Disziplinen, die sich mit Fragen und Problemen des Themenbereichs Terrorismus, Terrorismusprävention und Sicherheitspolitik befassen. Es soll Kontakte schaffen und als Forum dienen für Ideen- und Informationsaustausch, zur Vorstellung von Projekten sowie deren gemeinsa­mer Initiierung, Planung und Realisierung. Das zentrale Werkzeug ist neben der Website und dem Mailverteiler der halbjährlich stattfindende Workshop. Auf diesem können lau­fende wie abgeschlossene Arbeiten sowie Projekte präsentiert und diskutiert werden. Das Netzwerk Terrorismusforschung steht darüber hinaus Interessierten aus Medien, Verwal­tung und Politik offen und bei Anfragen – z.B. für den Kontakt mit Experten bei spezifi­schen Fragen – zur Verfügung.

Mehr Informationen unter www.netzwerk-terrorismusforschung.org

Kontakt:
Netzwerk Terrorismusforschung e.V.
HD Dr. Stephan G. Humer
Lietzenburger Str. 53, Büro 255
10719 Berlin
info@netzwerk-terrorismusforschung.org

Ansprechpartner für den 17. NTF-Workshop:
Isabelle Holz, isabelle.holz@uni-tuebingen.de
Dr. Bernd Zywietz, zywietzb@uni-mainz.de


21.04.2017

DIE HARD in Dortmund


Statt Terrorismus krimineller "Fake-Terrorismus": Vermutliche Hintergründe zum Anschlag auf BVB-Teambus erinnert an "Stirb-Langsam"-Hollywood-Szenario - in bezeichnender Weise 


Der Anschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund scheint aufgeklärt – und zum jetzigen Stand weniger Terrorismus als eine Art „Fake-Terrorismus“. Hinter der dreifachen Bombenattacke und den merkwürdigen islamistischen Bekennerschreiben steckt offenbar ein 28-Jähriger, der observiert und bei Tübingen in einer Aktion der GSG-9 nun festgenommen wurde. Sergey W. soll aber nicht aus politisch- oder religiös- extremistischen Gründen gehandelt haben, sondern, ganz „unidealistisch“, aus rein kriminellen bzw. ökonomischen Eigennutz: Mit dem Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus am 11. April 2017 in Dortmund wollte W. für einen Kursverfall der BVB-Aktie an der Börse sorgen. Um davon zu profitieren, hat W. am Tag des Anschlags mit einem Verbraucherkredit sogenannte Put- oder Verkaufsoptionen erstanden. Mit diesen hätte er die Preisdifferenz zwischen der Höhe des Aktienhandelswerts und dem bei Fällig-Werden dieser Option eingestrichen. Tatsächlich sind die Anteile des Fußballklubs nach dem Anschlag gesunken – tiefer noch freilich wäre das sicherlich der Fall gewesen, wenn viele Mitglieder des Teams schwer verletzt oder gar getötet worden wären. So erlitt „lediglich“ Marc Bartra vor der Champions-League-Begegnung gegen AS Monaco u.a. einen Speichenbruch.

Aufsehen erregend ist W.s Plan nun nicht nur, weil es sich um eine überaus perfide, im höchsten Maße skrupellose Tat handelt, eine Kursmanipulation per Sprengstoffanschlag, die mit dem Tod von Menschen kalkuliert. Solche Gewinnaktionen wurden und werden auch bereits im Rahmen der Attacken des 11. September 2001 vermutet, allerdings waren diese, falls es sie gegeben hat, eher quasi-mafiöse Zusatzgeschäfte und nicht das Hauptmotiv. Darüber hinaus erinnert denn auch der BVB-Plan an den der STIRB-LANGSAM- bzw. DIE-HARD-Filme. Deren Held, der sarkastische Polizist John McClane (gespielt von Bruce Willis) kämpft im ersten, im dritten und im vierten Teil der wegweisenden Action-Reihe gegen Verbrecher, die je einen überbordenden Raub als Terrorismus tarnen, ihn gar durch mit solchen Vortäuschung erst ermöglichen.

So besetzen im ersten Teil von 1988, DIE HARD, ein Kommando hochgerüsteter Deutscher (die Nationalität wurde in der deutschen Filmfassung kaschiert) das Bürohochhaus eines japanischen Versicherungskonzerns in Los Angeles am Heiligabend, nehmen die Belegschaft auf ihrer Weihnachtsfeier als Geiseln und fordern die Freilassung diverser „politischer Gefangener“. McClane, barfuß, im Unterhemd und zunächst nur mit Dienstpistole bewaffnet, kann als einziger der Festsetzung entkommen und liefert sich eine Art Guerilla-Kampf gegen die „Terroristen“, die es tatsächlich aber nur auf die Dollar-Multimillion in Form von Schuldverschreibungen abgesehen haben, die im Tresor des Unternehmens lagern. Um diesen zu knacken und ihre Flucht zu tarnen, gerieren sich der feingekleidete Hans Gruber (mit exquisiter britischer Noblesse: Alan Rickman) und seine Gesellen als Politgewalt-Aktivisten. Das FBI-Einsatzprotokoll bei solchen Besetzungen sieht nämlich die externe Trennung des Gebäudes vom Hauptstromnetz vor (was einen Sicherheitsmechanismus des High-Tech-Safes ausschaltet) und das Chaos der finalen Groß-Explosion, die als missglückte Befreiungsaktion daherkommen soll, soll das heimliche Davon-Kommen der Verbrecher garantieren.

Ähnlich sind die Szenarien in den Fortsetzungen: In Teil 3 (DIE HARD WITH A VENGEANCE / STIRB LANGSAM – JETZT ERST RECHT) von 1995 inszeniert der Bruder des Gangsters aus dem ersten Teil (ein ehemaliger Stasi-Oberst) eine explosive Schnitzeljagd und Rache an McClane im sommerlichen Manhattan, um in deren Schatten die Federal Reserve Bank um ihre Goldreserven zu erleichtern; in Teil 4 (LIVE FREE OR DIE HARD / STIRB LANGSAM 4.0) von 2007 dient ein Cyber-Angriff auf die US-Westküste am Unabhängigkeitstag dazu, die gesamten Computertransaktionsdaten des Finanzsektors zu erbeuten.

In Sachen Terrorismus ist DIE HARD nun weniger als Begründer eines eigenen Action-Subgenres relevant, das seine Vorläufer in Katastrophen- und Erpresserfilmen der 1970er-Jahre hatte, sondern viel mehr insofern, als dass der Terrorismus hier explizit keiner ist bzw. nur eine vorgetäuschter. In der Romanvorlage des ersten STIRB-LANGSAM-Teils, in Roderick Thorps „Nothing Lasts Forever“ (erschienen 1979) sind es noch „echte“ europäische Sozialrevolutionäre mit Kalaschnikows und der besetzte Wolkenkratzer ist der eines Öl-Konzerns. Die Umwandlung in „kapitalistische“ Gangster in der Kino-Version ein Jahrzehnt später verweist darauf, wie der internationale palästinensische und der New-Left-Terrorismus der RAF, Roten Brigaden etc. als erzählerisches und alltagsjournalistisches Allgemeingut bekannt und – mehr noch – internationaler Terror zum Alltagsphänomen geworden war (nicht zuletzt dank Iran und Libyen als damals neuen sponsor-states).

Dass die Verbrecher sich diesen Terrorismus quasi selbst zu eigen und zum „Fake-Terrorismus“ machen, um auf die eingeübten (Über-)Reaktionen zu spekulieren (neben dem überheblichen FBI wird auch die Terrorismusberichterstattung vorgeführt inklusive dem tatsächlich auf DIE HARD zurückzuführenden Falschfachbegriff „Helsinki- Syndrome“ statt „Stockholm-Syndrom“) weist sie als Zeit-Zeichen in noch einer weiteren Hinsicht aus: Hans Gruber und Co. sind fast satirische Manifestationen eines als rücksichtslos erlebten, ungehemmten und zynischen Wirtschaftsliberalismus in der Ära Ronald Reagans und Margaret Thatchers, der unregulierten, gewinngeilen Dominanz des Kapitals und der Konzerne, der Banken und Börsen kurz vor dem Ende der Geschichte (sprich: dem Fall des kommunistischen Ost-Systems).

Dass und wie nun im Kleinen, in Dortmund, aber auch: in der Realität derlei kriminelle DIE-HARD-Logik samt ihrem Kalkül und dem Fokus auf die Medien- und Börsenreaktionen nachgespielt worden ist, lässt die BVB-Tat einmal mehr wirken als so etwas wie der Einbruch der Fiktion (oder des Hollywood-Kinos) in die Wirklichkeit, wie man dies angesichts seiner Katastrophen-Bilder auch für den 11. September ausgemacht hat – wenn in Dortmund nun auch eher auf Ebene des „Plots“ oder der „Story“.

Es wirkt aber auch signal- oder symbolhaft, zeigt auf – wenn man es so lesen mag –, wie sehr sich die 2010er-Jahre in gewissen Problemlagen und Mentalitätssituationen den 1980ern ähneln. Neben den Auswüchsen des (Finanz-)Kapitalismus und der sich popularisierenden Kritik daran infolge der Banken- und EU-Krise ist es der Terrorismus, der mittlerweile von Radikalislamisten (v.a. von oder im Namen des sog. „Islamischen Staats“) ausgehend in Westeuropa ebenso „angekommen“ ist wie der internationale Terrorismus als B-Movie-Story- und Figuren-Stereotyp in Hollywood.

Sergey W., als Tatverdächtiger, erscheint so betrachtet als Schmalspur-"Hans Gruber", der nicht nur im Windschatten von Terrorismusbedrohung und Web 2.0-Nachrichtenhochgeschwindigkeit Geld machen möchten, sondern direkt mit und durch sie. Im Fahrwasser "echter" Terroristen wollte er ganz unideologisch – ähnlich der rein kommerziell orientierten, kleinunternehmerischen Fake-News-Profiteure u.a. aus Mazedonien – das Beste aus öffentlicher Unsicherheit und Ängsten bis hin zur Hysterie machen: sein Geld. Eine Entleerung, die parallel läuft zu realen Terrorismuskonflikten, in denen nach einer Phase, in der zunächst im weiteren Sinne idealistisch motivierte und legitimierte Akteure auf allen Seiten mehr und mehr parasitär ergänzt oder gar ersetzt werden von solchen, die lediglich auf den eigenen Vorteil aus sind, in welcher Form auch immer.

Dass dieser Post-Idealismus des Scheinterrorismus auch im Gegenwartskino seinen Platz hat, zeigt der James-Bond-Film CASINO ROYALE (2006), der noch mehr vielleicht direktes Vorbild für Sergey W.s BVB-Idee war. Darin will der Terrorfinanzier LeChiffré (Mads Mikkelsen) die Aktienkurse einer Airline durch einen Anschlag auf dessen neues Großraumflieger bei der Einführungspräsentation auf dem Lufthafen von Miami in Keller stürzen, um am Kursverlust zu verdienen. In Dortmund gab es allerdings keinen Geheimagenten 007, der dies im letzten Moment verhindert hat. Geklappt hat es trotzdem nicht.


Mehr zu dem Thema „Fake-Terrorismus“ und den DIE-HARD-Filmen finden Sie in meinem Buch, einen Text zum „Virtuellen Terrorismus“ in STIRBLANGSAM 4.0 HIER.   

03.03.2017

Neue Ausgabe von "Perspectives on Terrorism" (1/2017)


Die erste Ausgabe im 11. Jahrgang des Online-Fachjournals Perspectives on Terrorism ist erschienen. Die Beiträge in Nr. 1 / 2017 befassen sich u.a. mit
- dem Geheimdienstapparat des "Islamischen Staats"
- der Einbindung von Frauen im IS
- terroristische Angriffe auf Kunst- und Kulturschätze 
- islamistischer Radikalisierung in Italien (empirische Studie)

Außerdem gibt es den zweiten Teil von Judith Tinnes Bibliografie zum Thema islamistische Narrativen und "westliche" Gegen-Narrativen.

Die einzelnen Texte wie die Gesamtausgabe von Perspectives on Terrorism finden sie als PDF oder in HTML-Form HIER.

zyw


24.02.2017

Faktor Bildung und die Rolle des Internets. Zur aktuellen „Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe“


Der Titel ist sperrig: Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind. Doch mit dieser Veröffentlichung, die im Oktober vergangenen Jahres als "Fortschreibung 2016" vorgelegt wurde, präsentieren das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) ein wichtiges Papier. Politiker wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Chefs von Sicherheitsbehörden werden sich wieder in öffentlichen Auftritten auf die darin präsentierten Zahlen stützen, und die Massenmedien sie zu sozialer, kultureller und politischer Realität weiterverarbeiten, zur Beschreibung einer ordnenden Wirklichkeit.

Vor zwei Jahren habe ich mich (HIER) kritisch dazu geäußert. Nicht, was die Arbeit der Verfasser anbelangt, sondern was den Umgang damit betrifft, die Verkürzungen, Übertreibungen oder jene ungedeckten Interpretationen, die fast unweigerlich ein spezifisches Bild deutscher Dschihadismus-Reisender zeichnen, auf deren Basis wiederum Vorstellungen in den Köpfen geformt und Gegenmaßnahmen geplant und finanziert werden. Und man muss Statistiken nicht fälschen, um seine "alternativen Fakten" zu kreieren, es genügt die "richtige" Auslegung.

Die Informationsbasis der Untersuchung ist nun nochmals breiter und feiner geworden. Ausreisende von Januar 2012 bis Juni 2016 wurden erfasst, 784 Personen sind es, zu denen den Innensicherheitsbehörden (also: nicht der Bundesnachrichtendienst) Informationen vorlagen.

Das sind erheblich mehr als 2014 (378 Fälle) und lässt validere Aussagen zu. Nach wie vor muss aber festgehalten werden (was im Bericht auch geschieht), dass es sich lediglich um quasi eine Fragebogenaktion handelt, eine Zusammenführung bestimmter Informationen aus den Polizeibehörden der Länder und des Bundes sowie des BfV, möglichst einfach und unaufwendig – schließlich habe die Beamten im Alltag auch anderes, wichtigeres zu tun.

So ein Vorgehen ist natürlich legitim, nicht nur hinsichtlich Praktikabilität und Forschungsökonomie. Es ist jedoch, wie ebenfalls und fast entschuldigend erwähnt wird, eben keine tiefergehende qualitative Analyse der Lebensläufe. Und es sind vor allem Daten, die von vornherein unter dem Funktionalitätsaspekt der polizeilichen und geheimdienstlichen Arbeit entstanden. Die Analyse ist also vom Material her eine der Versicherheitlichungs- und Aufklärungsperspektive. Das kommt dann – auch explizit – zum Tragen, wenn es um die Radikalisierung geht: Deren Beginn wird informationell erst da angesetzt, wo sie für die entsprechenden Behörden signifikant werden. Das ist natürlich eine handfeste Einschränkung; Radikalisierungsprozesse starten aber meist schon vorher, was dann aber nicht oder nur indirekt ins „Wissens“-Raster fehlt. Auch das wird freilich  eingestanden, fällt aber gleichwohl ins Gewicht.

Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle näher betrachten, weil sie mir nicht nur für meine eigene Arbeit relevant und interessant erscheinen: Die der Bildung und die Rolle des Internets.

Generell gilt: Nicht zu jeder der fast 800 Personen liegen Informationen zu allen Aspekten vor, selbst wenn nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Infodichte zugenommen hat. So gibt es etwa nur von zwei Dritteln polizeiliche Vorkenntnisse (s. S. 18). Je ein Viertel dieser Personen (26 %) sind mit Gewaltdelikten „vorbelastet“. Das heißt aber eben nicht automatisch, dass ein Viertel ALLER Ausreisenden Gewalttäter waren bzw. sind. Nun liegt diese allerdings nahe – schließlich stammen die Angaben von den entsprechenden Behörden. Doch bei anderen Merkmalen kann und darf nicht so einfach auf die Gesamtzahl geschlossen werden.

Aufgrund dieser und weiterer, unten näher ausgeführter Bedingungen entlarvt denn auch diese Fortschreibung der „Radikalisierungsauswertung“ die Erzählung vom Dschihad-Reisenden, der zum Extremisten wird aufgrund sozialer und ökonomischer Ausgrenzung (oder eines entsprechenden „Versagens“ – als weniger freundliche Version dieses Deutungsmusters), zwar nicht als Mär. Sie liefert aber auch keine sonderliche Grundlage, die die hohe Präsenz eines solchen erklärenden (und bisweilen entschuldigenden) Narrativs rechtfertigen würde.

Unter dem Punkt 3.4 („Schule, Ausbildung, Studium und Beruf“) erfahren wir nämlich zunächst, dass lediglich zu 289 der Ausreisenden Informationen über ihren höchsten Hochschulabschluss vorliegen. Das sind ca. 37 % aller bekannten Fälle.

Von diesem 289 Personen hatten dabei (s. S. 16):
36 % das Abitur
23 % mittlere Reife (Realschulabschluss)
27 % Haupt- oder Volkshochschulabschluss. 

Vergleicht man gewagt diese Zahlen mit denen des Statistischen Bundesamtes, kann man also zur (freilich ebenfalls überzogenen oder gar haltlosen) Aussage kommen, dass diejenigen, die sich dem „Islamischen Staat“ anschließen, die Schnitt eher Bessergebildete sind.

Das ist wie gesagt ziemlich fragwürdig, ebenso aber (zumindest auf Basis der „Analyse der Radikalisierungshintergründe- u. Wege“) die Behauptung auf dieser Datengrundlage, der IS und andere Gruppen in Syrien und im Irak würden nur oder vor allem Bildungsverlierer anziehen.

Ähnlich verhält es sich mit Blick auf Studium und Ausbildung. Hier sind die Zahlen teils noch a) weniger belastbar und b) ebenfalls nicht für die „Loser“-Erklärung tauglich.

Informationen zur Ausbildung liegen zu 116 Personen vor (also nur knapp 15 % aller erfassten Personen), und von diesen haben 42 % eine Ausbildung abgeschlossen und 26 % eine vor der Reise begonnen. Nur ein Drittel (32 %) hat die Ausbildung abgebrochen – vermutlich ist bei so manchem davon eben die Ausreise bzw. die Radikalisierung der Grund dafür (und nicht die Folge).

Was auch nicht ins Bild des "Abgehängten" passt: Von 94 Personen ist bekannt (was also nicht heißt, dass es nicht doch mehr wären), dass sie vor der Reise ein Studium aufgenommen haben, 10 % davon (also 9,4 Personen?) haben es sogar abgeschlossen, 63 % kurz vor der Reise damit begonnen, 28 % abgebrochen (vermutlich auch wieder hauptsächlich wegen der Ausreise?). 

Zu 111 Personen liegen Erkenntnisse vor, dass sie berufstätig waren, von 166 ist bekannt, dass sie arbeitslos waren.

Weil die Darlegungen in der Untersuchung unübersichtlich geraten mit den unterschiedlichen Grundgesamtheiten, auf die sich die Prozentwerte beziehen, hier übersichtlich (nochmals: soweit bekannt! Oder aber: „mindestens“):

arbeitslos: 166 Personen (= 21,2 % aller Erfassten)
berufstätig: 111 Personen (= 14,2 % aller Erfassten)
Schüler (zur Zeit der Ausreise): 74 Personen (= 9,4 % aller Erfassten)
(ehem.) studierend / studiert: 99 Personen (= 13 % aller Erfassten)

Und statt: „Zwar Drittel aller Ausreisenden waren polizeibekannt“ kann es ebenso berechtigt heißen: „Zwei Drittel aller Ausreisenden waren in einer Berufsausbildung oder haben diese sogar abgeschlossen“. Ca. 60 Personen waren an einer Hochschule eingeschrieben (63 % der 94 Personen). Mit den 74 Schülern und den 30 Azubis lässt sich sagen, dass fast ebensoviele (formal) Arbeitslose nach Syrien und in den Irak ausgereist sind wie Menschen, die sich (formal) in einer schulischen, beruflichen oder akademischen Ausbildung befanden. Nochmals: Jedenfalls soweit dazu natürlich Zahlen überhaupt vorliegen.

Übrigens: 57 der Ausgereisten waren minderjährig (7 %).

Kommen wir zum Punkt der Radikalisierungsfaktoren und dabei speziell dem Internet. Hier liegen Informationen zu 572 Personen vor. Die Verfasser sind sehr vorsichtig bzw. relativierend in ihren Aussagen. Es ist die Rede von „Hinweisen“ auf Faktoren, die „mutmaßlich“ zu Beginn der Radikalisierung „relevant“ sind (S. 20). Dabei erfolgt keine Gewichtung, was bei Querlesen schnell zu einer Fehldeutung führen kann. Folgende Radikalisierungsfaktoren mit Prozentzahlen werden nämlich genannt:

An erster Stelle stehen Freunde (54 %), (einschlägige) Moscheen (48%), dann schon das Internet (44 %). Es folgen: sog. Islamseminare (27 %), Koran-Verteilungsaktionen wie die „Lies!“-Einsätze (24%), die Familie (21 %), sog. Benefiz-Veranstaltungen (6 %), Schulkontakte (3 %) und Kontakte im Gefängnis (2 %).

Diese Prozentangaben bedeuten nun nicht, dass „Freunde“ für 54 % der Radikalisierung verantwortlich seien o.Ä. Es bedeutet "nur", dass bei 54 % der 572 Fälle „Freunde“ ein „relevanter“ Radikalisierungsfaktor war. Gewichtungen bzw. Aussagen über die (anteilige) Relevanz der Faktoren im Radikalisierungsprozess sind also nicht gegeben – und darüber hinaus bleibt offen, wie „Relevanz“ hier definiert wurde, ob dafür überhaupt Kriterien formuliert sind und inwiefern zum Tragen kamen.

Unabhängig davon sind die Zahlen interessant, zumal wenn man davon ausgeht, dass es eine große Schnittmenge gibt zwischen einerseits „Freunden“ und andererseits „Koranverteilungsaktionen“, „Islamseminaren“ oder „Moscheen“ (die ich schließlich alle mit Freunden besuchen kann).

Teilt man zwischen Off- und Online-Faktoren auf, ergibt sich auf den flüchtigen Blick ein enormer Stellen- (oder zumindest: Zahlen-) Wert für das Internet. Hier die direkte Real-World-Erfahrung und Interaktion, dort die Digitale Welt, die fast in der Hälfte der bekannten Fälle eine bedeutende Rolle spielte. Tatsächlich heißt es gar: „Bei 17 Prozent dieser Gruppe [= die 249 Personen, bei denen das Internet eben relevanter Faktor war; B.Z.] ist ausschließlich das Internet als entscheidender Faktor bei Radikalisierungsbeginn bekannt geworden“ (S. 22). Das ist beachtlich.

Doch zum einen ist nicht klar, wie relevant das Internet ist (im Verhältnis zu den „Offline“-Erlebnissen und Interaktionen), zum anderen, was mit „Internet“ überhaupt gemeint ist. Zumindest werden hier verschiedene Dienste, Angebote, Funktionen und Nutzungsweisen auf problematische Weise vermengt und unter einen Begriff gezwängt, der nicht erst, aber spätestens seit dem Aufkommen des Sozialen Medien für solche Analysezwecke nicht mehr sonderlich taugt.

Während denn auch kleinteilig zwischen „Islamseminaren“, „Moscheen“, „Benefiz-Veranstaltungen“ und „Koranverteilungsaktionen“ etc. differenziert wird, wäre es mindestens ebenso sinnig (und ebenso politisch), auch auf der Seite des „Internets“ zu trennen: Einerseits die der Nutzung von E-Mails und Chat-Foren, von Skype, Facebook und Twitter als Techniken und Räume des kommunikativen Austauschs, der Selbstpräsentation und der Kontaktanbahnung einerseits. Und andererseits der Gebrauch des Netzes als Informationsquelle für Texte und Videos.

Natürlich sind die Grenzen fließend: das Social Web teilt sich vom Microblogging und -messenger bis zum Videodienst eine Menge überlappender, artverwandter und ergänzender Features, die zudem in unterschiedlicher Art und Bedeutung je unterschiedlich integriert, aufeinander abgestimmt und miteinander verschränkt sind. Wer will entscheiden, ob Facebook primär als Infoquelle oder als Medium der direkten Austauschs gilt, als Plattform oder Kanal?

Aber es ist eben doch ein Unterschied, ob bei Spiegel-Online oder einschlägigen, spezielleren Websites die neuesten Missetaten des Assad-Regimes rezipiert werden oder ob mittels Telegram und WhatsApp persönlich kontaktiert, später die Hidschra initiiert, geplant und organisiert wird. Entsprechend ist die einfache Abgrenzung zu „Freunden“ und „Islamseminar“ hinfällig, wenn ich mich mit meinen Freunden über das „Internet“ austausche oder das „Islamseminar“ in Online-Foren, in Videos und Kommentarspalten von YouTube stattfinden. Hier ist das „Internet“ virtuelles, zumindest digitales Pendant oder Verlängerung der „analogen“, der „Kohlenstoff“-Räume, dort eine ganz eigene Welt oder zumindest ein ganz eigenes Angebot. Dazwischen ist es oder kann es sein: ein Ersatz.

Dies impliziert der Befund der vorgelegten Analyse: die „Abnahme“ der Bedeutung des Internets im Radikalisierungsverlauf (auch wenn es zu diskutieren gälte, inwiefern hier konkret ein Bedeutungsrückgang zu konzipieren ist). „Offenbar ist in den meisten Fällen ein direkter persönlicher Austausch mit Gleichgesinnten für die weitere Radikalisierung bedeutsamer als der Konsum von extremistischer Internetpropaganda oder digitaler Kommunikation“ (S. 22).

Kurzum: Das „Internet“ ist vor allem in Sachen Radikalisierungsauftakt oder -einstieg ein Ort oder Werkzeug, den es genauer und differenzierter im Blick zu behalten lohnt.

Dass nun die "Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe" auch in ihrer Fortschreibung das nicht leisten kann, ist verständlich, weil schlicht eine solche genauere Erfassung bei den Behörden wohl nicht erfolgt und somit nicht weitergeleitet werden kann. Die "Internet"-Pauschalisierung, die sich auch in jüngerer Medienforschung noch findet und vielleicht akzeptabel (siehe etwa HIER, wo eingangs allerdings gar von der "Nutzung von Onlinemedien wie Computer, Internet, Handy und Social Media" die Rede ist), kann und muss aber gerade im Bereich der Radikalisierungsuntersuchung überwunden werden, insbesondere was statistische Daten anbelangt.

Bis dahin wäre allerdings schon viel gewonnen, wenn mit den bestehenden Informationen vernünftig und besonnen umgegangen wird.



zyw 

28.01.2017

TIPP: Podcast-Serie "Bilals Weg in den Terror" (rbb)


Die Audiopodcast-Serie "Serial" um den True-Crime-Fall der ermordeten Schülerin Hae Min Lee hat über die USA hinaus im Jahr 2014 dieser Online-Gattung nicht nur enorme Popularität und Anerkennung verschafft: Gerade als Form des journalistischen, vor allem investigativen Erzählens sorgte sie für Aufmerksamkeit für die Potenziale des Medienformats. Das lange und langsame Erzählen samt den O-Tönen, das in der schnelllebigen, durchvisualisierten Medienwelt (wieder) zum Zuhören zwingt oder verführt, verfügt über einen eigenen Reiz: Sowohl für die Zuhörer, die sich die einzelnen Folgen auch beim Autofahren oder beim Joggen zu Gemüte führen können, als auch für Journalisten: Schließlich eröffnet es die Möglichkeit, länger und mehrgliedriger, damit eingehender und eindringlicher in eine Story einzusteigen, dabei persönlicher zu werden und näher nicht nur an ihre Protagonisten, sondern auch intimer an das Publikum heranzurücken, als es mit abgeschlossenen Einzelreportagen und etwa im Fernsehen der Fall ist.

In Deutschland haben 2016 Sven Preger und Stephan Beuting mit der WDR-Dokureihe "Der Anhalter" sich in fünf Teilen mit dem Einzelschicksal des Trampers Heinreich befasst, über das  eindringlich das Thema des Kindermissbrauchs in Heimen in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre behandelt wird. Und nun, ab 27. Januar 2017, geht es in vergleichbarer Weise um die Radikalisierung junger Menschen, die sich dem sog. "Islamischen Staat" anschließen.

"Bilals Weg in den Terror" heißt die - ebenfalls fünfteilige - Radio- und Podcast-Reihe, die Philip Meinhold für den rbb (Radioeins und rbb-Kultrradio) geschrieben und produziert hat. 2015 bereits hatte Meinhof für für Radioeins und Kulturradio die neunteilige Podcast-Serie "Wer hat Burak erschossen?" verantwortet. "Bilals Weg in den Terror" ist HIER auf der Website von Radioeins oder HIER auf der des NDR zu finden. Auch hier steht weniger ein Themenkomplex im Mittelpunkt, der allgemein von verschiedenen Positionen aus beleuchtet wird, sondern eine Person oder "Figur" und ihre Geschichte samt deren Facetten: Es geht um den jungen Florent, der aus Kamerun stammend, in Hamburg aufwächst und im Alter von 14 Jahren in die salafistische Szene gerät. Florent nennt sich Bilal, verteilt vor dem Hamburger Bahnhof Koran-Examplare im Rahmen der LIES!-Kampagne und reist 2015 nach Syrien in den bzw. zu dem "IS" aus. Zwei Monate später ist er tot - und sorgt für harsche wie erbärmliche Diskussionen darüber, ob die öffentliche Trauerfeier in der Hamburger St. Pauli Kirche, die im Mai 2016 stattfindet, für "so einen" in Ordnung ginge.

Mit dieser Trauerfeier eröffnet auch Meinholds Serie in der ersten Episode. Dabei will "Bilals Weg in den Terror" mehr sein als ein Dokudrama. Neben Angehörigen und Freunden sollen Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden oder Islamisten zu Wort kommen, der Einzelfall also auch dazu dienen, Gründe, Motive und Prozesse von Radikalisierung ebenso zu beleuchten wie Unklarheiten im Fall Bilal selbst. Damit fügt sich "Bilals Weg in den Terror" in das in Buchform populäre Genre der Islamisten- und Dschihadisten-(Auto-)Biografien. Diese Bücher balancieren mal mehr, mal weniger gekonnt zwischen Betroffenheits- und Bekenntnisdrama, Empörungsgrusel angesichts eines "Unmenschen", den man, wie weiland den Serienmörder, wie die Bestie im Zoo aus nächster Nähe und doch aus sicherer Distanz begaffen kann - und eben echten Aufklärungs- und Verstehensbemühungen, die einen begreifenden und deutenden Blick auf ein Phänomen werfen wollen, wie ihn abstrakte,  verallgemeinernde Ansätze der Behörden, Politik und Wissenschaft nicht bieten können (und ggf. wollen).

Inwiefern "Bilals Weg in den Terror" auch dahingehend eine gelungene Podcast-Serie jenseits des emotionalen "Abholens" (oder "Mitnehmens") oder des journalistischen Handwerks ist, wird sich zeigen. Der Fall Florent/Bilal jedenfalls wurde bereits zur Prävention und Deradikalisierung genutzt: 2016 veröffentlichte die Hamburger Verfassungsschutz die Audiobotschaft des damals 17-Jährigen, der vom wahren Leben als IS-Rekrut aus Rakka berichtete, das mit der IS-propagierten Kalifat- und Kriegsromantik nichts zu tun hat (siehe HIER oder HIER). Die eigenen, glaubwürdigen Worten Bilal sollten so potenzielle Nachfolger von ihrem Weg in den Dschihad abhalten oder zumindest zum Nachdenken anregen.

Inwieweit diese Veröffentlichung (die mittlerweile von der hamburg.de-Seite verschwunden ist) tatsächlich präventiv gewirkt hat, wäre ebenso interessant, wie die Frage, ob und wie die Hör-Reihe "Bilals Weg in den Tod" in dieser Hinsicht Effekte zeigt und zeigen kann.

Eine Linkübersicht zur Online-Berichterstattung über den Fall Florent/Bilal finden Sie HIER, ein Interview mit Philip Meinhold zum Start von "Bilals Weg in den Terror" auf zeit.de HIER.

zyw

09.11.2016

MEINUNG: Zum Propagandismus von "Anne Will" - und wo die wahren Herausforderungen liegen


Hier auch meine zwei Pfennig Meinung zur „Anne Will“-Sendung am vergangenen Sonntag ("Mein Leben für Allah - Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?"). Radikalismus war das Thema, und viele Medienstimmen (ich spare mir hier die Verlinkung) haben sich ereifert zu der Sendung. Sogar Strafanzeige wurde albernerweise gestellt (soviel Referenz muss sein).

Hauptkritikpunkt war der Auftritt der vollverschleierten Nora Illi, den man an allen Ecken und Enden berechtigt kritisieren und auch auseinandernehmen konnte. U.a. dahingehend, dass die Frauenbeauftragte des „Islamischer Zentralrat Schweiz“ (IZRS) über die Situation in Deutschland so sprach, als sei sie die der Schweiz, was angesichts etwa des Minarett-Verbots verfehlt ist.

Die Kritik an Anne Will und ihrem Team und ihrer Sendung, die auf den Auftritt von Frau Illi folgte, ist nun insofern unhaltbar, als die kritische Intention klar zu erkennen war, auch wenn sie nicht voll und würdig umgesetzt werden konnte.

Zum einen ist es legitim, auch extremere Positionen in einer Talkshow zu Wort kommen zu lassen. Zumindest, wenn man die Medienarbeit nicht als die eines Spiegels betrachtet, der die Wirklichkeit verkleinert abbildet, sondern die einer Arena, die eröffnet wird, um die konträre Meinungen in Debatten aufeinandertreffen zu lassen – so wie es etwa auch im Bundestag der Fall sein sollte.

Wenn denn auch Politiker Wolfgang Bosbach, der gefühlt zum Inventar von derlei Shows im Öffentlich-Rechtlichen gehört, und Ahmad Mansour, den ich persönlich in seiner Arbeit und seiner Haltung sehr schätze, hier gegen Frau Illi klar Stellung bezogen, ist dies in der Demonstrativität zu begrüßen.

Einerseits.

Andererseits schien – zumindest meines Empfindens nach – gerade Herrn Mansour vom Ton her fast (situativ betrachtet) unverhältnismäßig aggressiv, weil Frau Illi, bei allem argumentativ-hanebüchenen Nonsens, den sie ins Feld führte („Frauen im Islam dürfen das selbstverdiente Geld behalten“ oder die paradoxe Wendung von der „normativen Option“ des Niqab) aufreizend ruhig, zumindest wortlos gegenüber den Anwürfen blieb (wenigstens in zentralen Passagen).

Dass ist nämlich das Problem im Fernsehen: die "Lautstärke" des Inhalts ist nicht aufzurechnen mit der der Stimmlage. Mann muss sich nur die mediale Professionalität und "Souveränität" einer Frauke Petry anschauen, um das zu verstehen und die Problematik dahinter zu erkennen.

Das TV-mediale Bild, das sich bei "Anne Will" als Reaktion auf die verschleiert Frau Illi jedenfalls ergab, ist folglich das von zwei Männern (Mansour, Bosbach), die sichtlich emotional engagiert, im „westlichen“ Anzug (Status- und Gender-Zeichen) und in der Körperhaltung angespannt, vorgebeugt und in den verschiedenen Richtungen der Adressierung der verhüllten Muslima permanent und – man muss es sagen: mit (begründeten, sicher auch ungewollten, gleichwohl:) aggressivem Gestus – das Wort abschnitten. Gegenüber allen guten Argumenten hat dies eine eigene Evidenz und emotionale und moralische Valenz.

Die viel beschworene Rolle der Verführerin, der Verharmloserin des Gewaltextremismus wurde so medienwirksam passiv konterkariert durch die des weiblichen Opfers maskuliner (Sprach-)Gewalt.

Dass Frau Illi vollverhüllt war, um „sich gegen die Männer zu schützen“, wurde in dieser Konstellation und auf dieser Ebene tatsächlich eher noch legitimiert als bloßgestellt. Zumal ihre Mimik unsichtbar blieb. Mansours Worte, die zurecht das u.a. sexistische Gedankengut hinter der Niqab oder Burka lautstark „erregt“ anprangerten, fielen im selben Moment unterschwellig auf ihn zurück und bewirkten mithin das Gegenteil. Zumindest hatte Frau Illi all diejenigen auf ihrer Seite, die sich in vehementen Streitigkeiten auch lieber hinter einen Stoffpanzer zurückziehen würden.

So betrachtet ist der „Einsatz“ von weiblichen „islamistischen“ Sprecherinnen in der (massenmedialen) Öffentlichkeit als Win-Win-Situation für die entsprechenden Ideologen: Haben sie Erfolg, tragen sie dazu bei, ein anti-emanzipatorisches, sexistisches Framing zu etablieren. Versagen sie, können sie als Märtyrer-Opfer aggressiver Diskursöffentlichkeit (und „westlicher“ Männlichkeit) einerseits stilisiert werden, andererseits einen binnenorientierten Beweis für ihre fundamentalistische Zirkel insofern zu liefern, als dass Frauen ohnehin nichts in der öffentlichen Debatte zu suchen haben (weil zu schwach) und damit still daheim besser wirken mögen.

Ein anderer ungerechtfertigt angeprangerter Punkt ist das Textzitat, das von der Website des IZRS bzw. von Frau Illi stammte. Auch hier ging und geht die Aufregung leider leicht ins Schiefe. Es war zum einen nicht der letzte Satz, der der Empörung wert war – der Hinweis auf eine doch auch „taffe“ Bewährungsprobe –, sondern mehr der ebenfalls zitierte Hinweis, dass der Griff zur Waffe in dem Kontext religiös betrachtet legitim sei.

Zum anderen waren auch in der Hinsicht Bosbachs und Mansours unmittelbare Attacken in ihrer Empörung kontraproduktiv. Anne Will und ihre Redaktion (und das zeigten schon die wenigen Worte, die der Moderatorin als Ansatz übrig blieben, ehe sie von ihren männlichen Gästen akustisch "untergebuttert" wurde) präsentierten diese Textzeilen wie Frau Illi insgesamt für den Zweck, sie nach den Regeln einer TV-Show „auseinander zunehmen“. Und dies, man kann es nicht deutlich genug sagen, ist durchaus legitim. In Paragraph 86 des Strafgesetzbuches etwa ist die Rede davon, dass die (Weiter-)Verbreitung von Propagandamitteln verboten sei, außer (Abs. 3) es diene „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“. Genau an dieser hier erwähnten staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung, aber auch der Lehre war Frau Will merklich gelegen, ehe ihr Herr Mansour und Herr Bosbach, teils allzu bewegt, teils ein wenig inszenatorisch eitel, ins Wort fielen. Es ist ein wenig so, als sei in einem Schulbuch das Bild aus einem Nazi-Propagandafilm abgedruckt, und nun reiße man die erklärenden, kritischen Seiten heraus um sich hernach zu erregen, hier werde verfassungsfeindliche Propaganda einfach weiterverbreitet.

Wenn also die Talksendung „Anne Will“ am vergangenen Sonntag allzu propagandistisch ausfiel, dann zu einem nicht unerheblichen und (etwa für künftige Gegenmaßnahmen) berücksichtigenswerten Teil aus gut gemeinten Gründen, medieninhärenten Inszenierungs- und Wirkungsmechanismen und teils alternativen, teils assoziierten Konfliktlinien wie denen der Gender-Repräsentation und dazugehörigen Modellen.


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05.11.2016

Präsentationsfolien zum Vortrag "Die mediale Inszenierung des Terrorismus" / Düsseldorf

Am 2. November 2016 hielt ich einen Vortrag mit dem Titel "Die mediale Inszenierung des Terrorismus" in Düsseldorf. Die Veranstaltung fand als Auftakt im Rahmen der Reihe Terrorismus in den Medien. Strategien, Darstellungen, Wirkungen“ der Heinrich-Heine-Universität statt.

Ganz herzlich möchte ich mich bei den Veranstaltern, vor allem Prof. Gerhard Vowe, aber auch dem Publikum für das Interesse, die Fragen und den Austausch bedanken.

Die Folien zur Präsentation finden Sie - u.a. bereinigt um einige Bilder, bei denen es Rechteprobleme geben könnte - als PDF HIER.

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16.10.2016

"Terror" der Mehrheit: TV-Event mit Volksabstimmung über Moraldilemma


Am Montag, dem 17.10.2016, läuft im Ersten das „multimediale und interaktive TV-EventTerror – Ihr Urteil. Zunächst ist die von Lars Kraume inszenierte TV-Filmadaption von Ferdinand von Schirachs Theaterstück Terror zu sehen, ehe im Anschluss Frank Plasberg in Hart aber fair eine Art Nachbereitung liefern wird. Denn das besondere an Terror ist – neben der bemerkenswerten Besetzung (Florian David Fitz, Burghart Klaußner, Martina Gedeck und Lars Eidinger) –, dass das Publikum nicht nur sich seine eigene Meinung machen soll, sondern diese den Ausgang des Films diktiert.

In Terror geht es nämlich um eines der moralischen Dilemmata, die der Terrorismus aufzwingen kann. Dieses wird verhandelt, im direkten juristischen Sinne: Im Gerichtssaal soll über den Kampfpiloten Koch (Fitz) geurteilt werden, der sich der Entscheidung der Vorgesetzten widersetzend eine von Terroristen entführte Passagiermaschine abgeschossen hat. Das Flugzeug sollte in ein vollbesetztes Fußballstadion gelenkt werden. Pilot Koch hat also eine Abwägung getroffen, den sicheren Tod von 164 Menschen verursacht, um den wahrscheinlichen von 70.000 zu verhindern.

F. David Fitz in Terror (Quelle: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Terjung)

Das ethisch-moralische Gedankenexperiment verweist natürlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz von 2006, das ein solches Gegenrechnen von Menschenleben und die damit die Relativierung der Menschenwürde untersagte.

Nach der kategorischen Bewertung des BVG nun also der Publikumsentscheid. Per Stimmkarte haben in den Theatern bereits Menschen über das Handeln des Piloten Koch abgestimmt, auch in Kinos, wo Kraumes Film vorab lief – so etwa in München, wo im Anschluss ähnlich wie bei Plasberg im TV hinterher hochkarätig podiumsdiskutiert wurde (u.a. mit Günther Beckstein und Julian Nida-Rümelin sowie Darsteller Fitz).

Nicht per Karte, sondern eben per TED oder Internet-Click ist nun Deutschland auf der Couch gefragt. Volker Herres, Programmdirekter des Ersten, freut sich schon vorab:

Der Zuschauer entscheidet! Das ist das ganz Besondere an diesem Abend. Der Zuschauer entscheidet nicht nur über den Ausgang eines Fernsehfilms, sondern über das Schicksal eines Menschen: schuldig oder nicht schuldig. Der Film involviert ihn, spricht ihn an, macht ihn zur letzten richterlichen Instanz und nimmt ihn in die Verantwortung.“

Aber Terror bietet nicht nur einen problematischen Fall, der an Grundsätzen rührt (dem der deontologischen vs. der teleologischen – hier utilitaristischen – Ziel- oder Bemessungsgrundlage eines richtigen Handelns). Als Multimedia- und Interaktions-„Event“ ist Terror – Ihr Urteil selbst diskussionswürdig.

Sicher ist es von allerlei Interesse, wie die Zuschauer entscheiden, auch wenn das natürlich nicht wirklich das Schicksal eines (zumindest nicht realen) Menschen betrifft. Auf der Seite terror.theater werden die Ausgänge der Theatervorstellungen aufgelistet. In Deutschland kam es 429-mal zum Freispruch, bei 459 Aufführungen. Circa 60 % der Zuschauer votierten für „unschuldig.“ Auch in Ungarn, der Schweiz, Österreich oder Venezuela stimmten die meisten gegen eine Verurteilung, in Japan hingegen wurde in vier von vier Vorstellungen der Pilot schuldig gesprochen. Das besagt wenig bis nichts, die Fallzahlen sind zu klein, Kontexte der Aufführungen, die Zusammensetzung des Publikums müsste berücksichtigt werden. Aber es wäre schon interessant, zu überlegen und zu prüfen, ob und wie die Ergebnisse hier als kollektive kulturelle, politische oder historische Symptome interpretierbar sind.

Andererseits kann man wie Marie Schmidt in der ZEIT Bedenken haben, die auf die Zeichenhaftigkeit zumindest des Fernsehereignisses abstellen:

Uns, dem Volksfernsehzuschauersouverän, wird die Entscheidung über den Ausgang einer Gerichtsverhandlung übertragen, in der es übrigens im Kern darum geht, ob die Verfassung der Bundesrepublik auf jeden Fall gilt. Unter dem Brennglas künstlerischer Erfindung und des Massenmediums Fernsehen wird ausprobiert, was populistische Parteien fordern: den ‚gesunden Menschenverstand‘ bestimmen zu lassen, wenn ‚elementare politische Weichenstellungen‘ vorzunehmen seien (so die AfD).

Und:  

„Ein Einzelner, wie der fiktive Major Koch, hat selbstverständlich die Freiheit (sogar die moralische Pflicht), über sein Verhältnis zu den Gesetzen nach Wissen und Gewissen zu entscheiden – auf die Gefahr hin, bestraft zu werden. Aber ein ‚Volk‘ als Kollektiv, das ständig mit etwas Vagem wie dem ‚gesunden Menschenverstand‘ (was soll das sein bei über 80 Millionen Bürgern?) Entscheidungen über ‚elementare‘ Normen fällt, schwebt in gefährlicher Ungewissheit ‚über‘ dem Gesetz. Das ist die fatale Wirkung solcher Volksabstimmungen, ob darin nun fiktiv oder realpolitisch entschieden wird. Zumal wenn nur zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen: schuldig oder unschuldig? Raus aus der EU oder bleiben? Dieses Hopp-oder-topp-Prinzip schwächt um eines dramatischen Effekts willen zentrale Werte, anders gesagt, Sicherheiten – mehr als es Terroristen vermögen.

Schmidt kritisiert, dass die Möglichkeit, das Strafmaß gering zu halten, oder andere Praxislösungen eines Ausgleichs den Zuschauern nicht zur Verfügung stehen. Die rechtliche und moralische wird nicht nur zur bloßen Mehrheitsentscheidung, sondern auch zur binären.
Es ist nun nichts dagegen einzuwenden, brisante Grundsatzfragen jedem Zuschauer auch und gerade im Gewand des Dramas vorzulegen, ihn zu involvieren und zum Nachdenken anzuregen. Doch die anonyme Abstimmung daheim vor dem Bildschirm ist etwas anderes ist als im (Lichtspiel-)Theater, wo es zu direkten Diskussionen kommen kann (wie es Thomas Jordan in der SZ beschreibt).

Bei allem guten Ansinnen ist Terror als „Event“ doch auch, zwangsweise, ein bisschen Populismusübung zum Spaß und – für manchen – auf Probe. Wieso nicht mehr echte direkte Demokratie auf diese Weise? 

Was umso bedenklicher oder aber widersprüchlich ist, als es a) es nicht umsonst unabhängige Instanzen und Institutionen wie Richter und Gerichte gibt und b) wir in einer Zeit leben, in der hinter Begriffen wie dem „Postfaktischen“ die berechtige oder ungerechte Sorge vor der dumpfen „Masse“ wieder aufscheint, der Brexit-Schock noch in den Europaknochen sitzt sowie Hass und Hetze in den einst so demokratiefördernd geltenden Sozialen Netzwerken zum gravierenden Gesellschafts- und Rechtsthema geworden ist.

Ex-Innenminister Otto Schily selbst hat einen Beitrag im Spiegel (42/2016) anlässlich des Terror-Ereignisses verfasst, wobei er vor allem nochmal das Luftsicherheitsgesetz und die grundrechtliche Problematik rekapituliert. Dieser Umstand allein ist schon bemerkenswert, aber auch, wie Schily indirekt (zugleich Schmidt nicht unähnlich) die Konstruktion des fiktionalen Falls als einem solchen in Frage stellt:

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch mit Recht darauf hingewiesen, dass die staatlichen Institutionen bei der Entführung eines mit Passagieren besetzten Flugzeugs mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert sind, die allenfalls eine Entscheidung dieser schwerwiegenden Art auf Verdacht, nicht aber auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse ermöglichen. Zu erinnern ist auch an die Geschehnisse im vierten entführten Flugzeug des 11. September, in dem Passagiere versucht haben, die Terroristen zu überwältigen und an der Ausführung ihres verbrecherischen Planes zu hindern.

Genau genommen haben wir es also mit einem Scheinproblem zu tun, das die Gemüter aufgescheucht hat.

Das ist freilich nur ein dürftiger Ausweg. Solchen fundamentalen Widersprüchen und Spannungen der Fall-, aber eben auch der Linienentscheidung, die ja schließlich nicht nur in Gesetze gegossen werden, sondern auch dazu taugen, Handlungsmaximen im Kleinen mitzubestimmen, lassen sich nicht einfach mit dem Verweis darauf, dass der geschilderte Fall lediglich ein unrealistisches Gedankenkonstrukt sei, vom Tisch wischen. Tatsächlich hat und schafft jedes konkrete Ereignis seine eigene Realität. Doch dass auch allzu konstruierte Gedankenspiele nicht ohne Belang sind, zeigt sich allein an den ticking-time-bomb-Szenarien, die im (Anti-)Terrorismusdiskurs herhalten müssen, um zu klären (und oftmals: zu bejahen), ob (bzw. dass) man einen echten oder eben nur vermeintlichen Terroristen foltern darf, um die Leben Unschuldiger zu retten.

Ein Film, der sich mit diesem Dilemma befasst, ist der HIER wie in meinem Buch behandelte Unthinkable. Ein Film, der weniger spannend wäre, wäre die Beurteilung des Foltereinsatzes und der Ausgang des Films der Zuschauermehrheit überlassen. Einfach, weil dann das Bauchgefühl siegreicher sein dürfte als die anstrengende, auch unbequeme ethische Abwägung, auf die sich einzulassen freilich auch niemand gezwungen werden kann. So mag Florian David Fitz‘ Soldat ja einen Freispruch verdienen, weil er (um es mit Schmidt zu sagen) so hübsch ist. So wenig echte Gedankenexperimente in ihrer Abstraktion so recht taugen für die Exemplifikation, so wenig tun es die überkonkreten Fiktionen eines Filmes, in denen allerdings immerhin sach- und fachfremde Faktoren wie Sympathien für Personen ebenso eine Rolle spielen wie im echten Leben. 

Das führt aber zu einem weiteren Problem des Interaktionskonzepts von Terror – Ihr Urteil: Das Erste Programm wird den Film eben nur mit dem Ende ausstrahlen (ich wage die Prognose: Freispruch), das sich aus der Zuschauerabstimmung ergibt. Wenn Klaußner als Richter die Entscheidung verließt, werden also nur die Entscheidungsgründe und -argumente verlesen, die ohnehin jenen der Majorität entspricht. Wäre es nicht – ironisch gesagt: utilitaristisch bemessen – gewinnbringender, gerade den Film gemäß der Minderheitsentscheidung schließen zu lassen, um eine maximale gedanklichen Konfrontation zu befördern?

Vielleicht ist das aber auch gar nicht so sehr gewollt. Und so aufregend und ergiebig das Szenario von Terror natürlich ist, ist es doch auch ziemlich bequem. Sicher, die Wahl ist herrlich verzwickt und schrecklich oder wenigstens gruselig obendrein. 

Sie ist aber eben auch sehr weit weg, bei aller Aktualität der Terrorismusgefahr, die wiederum durch solche Szenarien allerdings mitbedingt wird. Schily in seinem Spiegel-Beitrag verweist auf verschiedene andere Situationen, in denen es immer wieder um Fragen des Abwägens von Leben gegen Leben geht: bei Spendenorganen etwa oder bei Schwangerschaftsabbrüchen. Erinnert sei auch an die Veranlassung der Folterandrohung gegen den Entführer des Jacob von Metzlers durch den damaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner.

Man stelle sich ein Voting-TV-Event zu einem dieser Themen vor. Oder vielleicht gar eines zur Frage, ob in einem echten oder erdachten Ort Flüchtlinge heute untergebracht werden sollen. Elyas M. Barek könnte einen Syrer spielen, von dem wir nicht wissen, ob er arm dran oder mit IS-Mordplänen im Kopf daherkommt. Opfer oder Täter? Reinlassen oder nicht? Ja oder nein   stimmen Sie ab, telefonisch oder online (natürlich aber ohne Kommentierungsmöglichkeit, wegen Hetzgefahr)!

Im Jahr 2000 veranstaltete Christoph Schlingensief zur Wiener Festwoche sein Projekt „Ausländer raus! Schlingensiefs Container“: Am Big-Brother-Konzept orientiert konnte das Publikum abstimmen und täglich einen Asylbewerber aus der Unterkunft und damit aus dem Land werfen lassen. Das war natürlich eine gewollte künstlerische Provokation, nicht nur angesichts der Unsitten des Privatfernsehens, sondern auch mit Blick auf den damaligen Erfolg der FPÖ Jörg Haiders. (Den Trailer zum Doku-Film zum Projekt gibt es HIER.) 

In diesen Dimensionen des Involvements und der moralischen Konfrontation spielt das ARD-Event natürlich nicht. Multimedial und vor allem interaktiv ist ja aber Terror – Ihre Entscheidung auch und wird von Frank Plasberg samt Gästen im Anschluss diskutiert.   

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16.09.2016

In eigener Sache: Rezension von "Terrorismus im Spielfilm" von Hans Helmut Prinzler

Hans Helmut Prinzler, ehemaliger Leiter der Stiftung Deutsche Kinemathek, des Berliner Filmmuseums und der Berlinale Retrospektive hat in seinem Blog mein Buch Terrorismus im Spielfilm - Eine filmwissenschaftliche Untersuchung über Konflikte, Genres und Figuren positiv besprochen.

Ein große Freude und Ehre!

Die Besprechung finden Sie HIER.

22.08.2016

Vortragsreihe "Terrorismus in den Medien" (Düsseldorf)


An der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität (Institut für Sozialwissenschaft) findet im Wintersemester 2016/2016 eine öffentliche Vortragsreihe mit dem Titel „Terrorismus in den Medien. Strategien, Darstellungen, Wirkungen“ statt. In freue mich besonders, auch gleich mit dem ersten Beitrag dabeisein zu dürfen.


Nachfolgend die Terminübersicht:

Ort: Haus der Universität, Schadowplatz 14, 40212 Düsseldorf

Uhrzeit: jeweils ab 19:30 Uhr

Veranstalter: Prof. Dr. Michael Baurmann und Prof. Dr. Gerhard Vowe

02.11.2016: "Die mediale Inszenierung des Terrorismus", Dr. Bernd Zywietz (Universität Mainz / Universität Siegen)

23.11.2016: "Terrorismus als strategische Kommunikation", Dr. Liane Rothenberger (Technische Universität Ilmenau)

14.12.2016: "Radikalisierung im Internet", Dr. Lena Frischlich (Universität zu Köln)

21.12.2016: "Die Entwicklung der terroristischen Strategie", Prof. Dr. Peter Waldmann (Universität Augsburg)

04.01.2017: "Terrorismus in den Nachrichten", Prof. Dr. Carola Richter (Freie Universität Berlin)

18.01.2017: "Auswirkungen auf die öffentliche Meinung", Dr. Nicole Haußecker (Friedrich-Schiller-Universität Jena)

01.02.2017: Podiumsdiskussion "Journalismus im Zeitalter des transnationalen Terrorismus" - mit Rolf-Dieter Krause*, Knut Kuckel, Ruth Schneeberger, Prof. Dr. Stephan Weichert (* angefragt)

Sie finden dieses Programm als PDF auch HIER.

30.07.2016

Keine visuelle Terror- und Amokwerbung in Zeitungen: Selbstbeschränkung, "Werther-Effekt" und mediale "Ansteckung"


Arthur Rutishauser, Chefredakteur der Tages-Anzeiger, verkündete Sache am Freitag, dem 29. Juli 2016: Ab sofort werden keine Bilder mehr von Attentätern und Amokläufern in seinem Blatt präsentiert, weder in den Print-Ausgaben, noch online. Die überregionale Tageszeitung aus Zürich habe, so Rutishauser, intern ihre ohnehin bereits zurückhaltende Praxis angesichts der Anschläge und Attacken von Nizza, Würzburg, München und Ansbach auf den Prüfstand gestellt und entschieden, dass diese nicht mehr genüge.

Die Medien tragen [...] eine spezielle Verantwortung. Wir haben einen Informationsauftrag und müssen auch über schwere Gewalttaten berichten, die Hintergründe ausleuchten und Zusammenhänge aufzeigen. Gleichzeitig müssen wir uns mit den möglichen Folgen der Berichterstattung auseinandersetzen. Wir müssen aufpassen, den Attentätern und deren Propaganda keine Bühne zu geben und damit womöglich Nachahmer zu animieren.
Untersuchungen zeigen, dass Nachahmungseffekte bei Massentötungen wie Selbstmordanschlägen, Amokläufen und Terroranschlägen tatsächlich existieren. Psychologen bestätigen die Befunde“
so Rutishauser in der Erklärung.

Die französische Zeitung Le Monde, auf die er verwies, hatte einige Tage zuvor schon in einem Leitartikel ihres Chefredakteurs Jérôme Fenoglio mit dem Titel „Résister à la stratégie de la haine“ („Der Strategie des Hasses widerstehen“) gleiches für sich beschlossen. Zudem wird die als linksliberal geltende überregionale Tageszeitung aus Paris darauf verzichten, Bilder aus Propagandamaterialien des „Islamischen Staats“ zu präsentieren. Keine Selbstverständlichkeit.

In einer Meldung über diesen Schritt schrieb am 27. Juli die Süddeutsche Zeitung (auf SZ.de):
In Frankreich und in anderen Ländern wird derzeit intensiv darüber debattiert, wie sich Medien angesichts der häufigen Terroranschläge verhalten sollen. [...] Die Kernfrage ist, ob Medien mit intensiver Berichterstattung zu derartigen Taten beitragen. In Bezug auf den Amoklauf von München wird einigen Medien außerdem vorgeworfen, zur Verbreitung von Gerüchten beigetragen zu haben.
 
Die Zeit setzte ihrer aktuellen Ausgabe (Nr. 32 / 2016 vom 28. Juli) dahingehend ebenfalls ein Zeichen. Die Hamburger Wochenzeitung verzichtete zwar nicht auf Fotos von Tätern, Tatorten und Opfern, bildete diese aber demonstrativ in extremer Unschärfe ab (s. Abbildung).

Ausschnitt aus Die Zeit (32/2016, S. 13)


Die Begründung dazu lautete:
Wir haben uns dazu entschlossen, die Bilder der Täter, der Waffen und der Tatorte unkenntlich zu machen. Wir wollen nicht dazu beitragen, dass Mörder zu Helden stilisiert werden – und dass ihr Kalkül aufgeht: durch Grausamkeit berühmt zu werden. Dass Medien blutige Bilder verbreiten, gehört zum Plan der Täter. Ihm wollen wir nicht folgen.“ (S. 13)

Inwiefern allerdings diese Verfremdung selbst wiederum eine Stilisierung und zumindest ästhetisch (und ästhetisierend) mit der Bedeutung der Täter und ihrer Fotografien spielt, ist eine andere Frage und Diskussion wert. Eine interessante Idee ist es allemal.

Im Zeit-Beitrag „Warum es nicht aufhört?“ ist jedenfalls vom „Werther-Effekt“ die Rede. Diesen Aspekt der Medienwirkung, speziell der Imitation, führt ja auch Rutishauser ins Feld (s.o.). Die Bezeichnung „Werther-Effekt“ geht auf Johann Wolfgang Goethes berühmten und seinerzeit sehr populären Briefroman „Die Leiden des jungen Werthers“ (erstveröffentlicht 1774 noch mit Genitiv-"S") zurück, in dem sich der Titelheld aus unglücklicher Liebe selbst tötet. Vor allem aber verweist der Terminus auf die Nachahmungstaten in Folge der Romanlektüre. Wie Micheal Kunczik und Astrid Zipfel in ihrem Buch „Gewalt und Medien“ [1] schreiben, folgte tatsächlich ein Verbot des Buches in einigen Ländern (vgl. Kunczik/Zipfel 2005, S. 30). Dies ganz im Sinne u.a. des Göttinger Medizinprofessors Friedrich Benjamin Osiander (1759-1822), denn im „Werther“ sah Osiander Selbstmord „als eine Heldenthat oder eine Handlung eines großen Genies dargestellt“ (zit. n. ebd., S. 31). Im Sinne dieser Suggestionsthese wurden auch in verschiedenen Studien in den letzten vierzig Jahren Belege für solche Imitationseffekte nach Berichten über sowie (u.a. fiktionalen) Darstellungen von Selbstmorden gefunden (vgl. ebd., S. 94 ff.). Als Faktoren für Nachahmungswirkungen gelten – wenn auch von Kunczik und Zipfel nicht unkritisch betrachtet – u.a.:
        
- der Publizitätsgrad (die Berichterstattungsintensität)
- die Eigenschaften der Rezipienten (Jüngere sind mehr gefährdet als Ältere) sowie
- die Ähnlichkeit zwischen Vorbild und Nachahmer
- die Art des dargestellten Verhaltens (reales Handeln wird wohl eher nachgeahmt als fiktives)
- die Darstellung der Konsequenzen (etwa als positiv u. heroisierend)
(vgl. ebd., S. 101)

Was den letzten Punkt, die Präsentation der Folgen, betrifft kann allerdings von einem Unterschied zwischen einem Selbstmord, der sich nur gegen das eigene Leben wendet, und der Selbsttötung am Ende eines Amoklaufs oder einem gezielt bzw. potenziell suizidalen Terrorakt angenommen werden. Bei den beiden letztgenannten Gewaltaktionen spielen weniger die Werthaltungen und Reaktionen in der Öffentlichkeit und in den Massenmedien eine Rolle, weil es alternative konträre Sichtweisen und entsprechende Abrgenzungsgemeinschaften gibt, mit denen sich die Täter identifizieren: die teils fast kultische Verehrung von Amoktätern im Internet [2] oder die Welt- oder zumindest Konfliktwahrnehmung von Terroristen samt demonstrativer Märtyer-Verehrung, die einen gewissen Ruhm auch „lone actors“ verheißt. Insofern es um Rache, Schrecken und Verstörung geht, können negative Reaktionen in Presse und Rundfunk also eher ganz im Sinne potenzieller anti- (oder alternativ-)sozialer Nachahmer sein.
  
Was denn auch Terrorismus selbst betrifft, ist weniger der „Werther-Effekt“ als Begriff geläufig, sondern jener der „contagion“. Auch wenn die Vorstellung von massenmedialer „Ansteckung“ sich nicht auf das Feld politischer Gewalt beschränkt und für manche eher behauptet denn belegt erscheint, ist die Annahme eines solchen Effekts scheinbar „commonsensical and [...] indeed supported by anecdotal accounts as well as more systematic research“ (Nacos 2009, S. 4 [3]). Zu letzterer gehört die schon in den 1980er Jahren beginnende Forschung Gabriel Weimanns [4], Professor der Kommunikationswissenschaft an der Universität Haifa.

Brigitte L. Nacos, Politologin an der Columbia Universität, macht in ihrem Übersichtsbeitrag in Perspectives on Terrorism dahingehend eine wichtige Unterscheidung: die zwischen taktischer und inspiratorischer Ansteckung.

Ersteres zielt auf konkretes terroristisches Vorgehen ab, das v.a. bei Erfolg als Vorbild dient, beispielsweise die Botschaftsbesetzungen in den 1970er-Jahren (vgl. ebd., S. 7 – mit Bezug auf Brian Jenkins). „Inspirational contagion“, sei, so Nacos, allerdings, für die „Ziele“ der Terroristen alarmierender, denn „it is the stuff that makes terrorists tick“ und führe zur Bildung von neuen Organisationen und Zellen (ebd., S. 9). Der Schockwert der Bilder der Enthauptung Nicholas Bergs 2004 oder die Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh im selben Jahr finden freilich ihren inspirativen Wut- und Empörungs-Gegenpart in der gelben und orangefarbenen Kluft der IS-Hinrichtungsopfer, die der der Guantanamo-Häftlinge nachempfunden ist, wie sie eben über die Massenmedien ebenso weltweit zirkulierten.
      
Nacos schloss 2009 jedenfalls:
In conclusion, when it comes to international and domestic terrorism, various kinds of media figure quite prominently in both tactical and inspirational contagion. While the Internet has moved center-stage in this respect during the last decade, the targets of terrorism have not been able to effectively counter the mass-mediated virus of this form of political violence“ (ebd., S. 11).

Für die aktuelle Welle der Einzeltäterattentate dürfte dies auch gelten.

Können Zeitungen wie Le Monde und der Tages-Anzeiger mit ihrer Verweigerung oder die Zeit mit ihrer selbstreflexiven performativen Verfremdung tatsächlich dagegenwirken?

Rutishauser:
Wir sind uns bewusst, dass unser Einfluss hier sehr begrenzt ist. Wenn der «Tages-Anzeiger» auf Bilder und Videos von Tätern verzichtet, verschwinden diese nicht einfach. Sie werden weiterhin tausendfach im Netz zu sehen sein. Wo es uns aber möglich ist, wollen wir unsere publizistische Verantwortung wahrnehmen.

Mehr als um die Medienwirkungsprävention geht es also um ethisches Verhalten, das weniger nach „außen“, an die Täter, als nach „innen“, an die eigene Wertegemeinschaft zwecks Selbstverständigung gerichtet ist. Es ist ein begrüßenswerter und hoffentlich nicht nur zum Nachdenken und nicht nur in Branchenkreisen anregender Zug. Einer, der nicht nur auf der visuellen Ebene verbleiben darf, sondern die Berichterstattung gernell einbeziehen sollte: Wie detailliert, eilige und auch in welchen Umfang überhaupt Terrorismus und Amok thematisiert werden. Und dies ist ein weit schwieriger Punkt, weil der das Informations- und manchmal auch Sensationsinteresse von LeserInnen und ZuschauerInnen betrifft, gegen den im Aktualitätsdruck sich Massenmedien nur schwerlich verweigern können oder möchten. Dem Zwang zur Bebilderung - vor allem dem im Fernsehen vorherrschenden des Illustrierens - etwas entgegenzusetzen, ist gleichwohl bereits ein starker symbolischer Akt.


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[1] Kunczik, Michael / Zipfel, Astrid (2006): Gewalt und Medien. Ein Studienhandbuch. 5., überarb. Aufl. Köln u.a.O.: Böhlau.

[2] siehe dazu u.a.: Paton, Nathalie (2012): Media Participation of School Shooters and their Fans: Navigating between Imitation and Distinction to Achieve Individuation. In: Glenn W. Muschert / Johanna Sumiala (Hg.): School Shootings: Mediatized Violence in a Global Age. Bingley: Emerald Publishing House, S. 81-103.

[3] Nacos, L. Brigitte (2009): Revisiting the Contagion Hypothesis: Terrorism, News Coverage, and Copycat Attacks. In: Perspectives on Terrorism, 3. Jg., Nr. 3, S. 3-13. Online unter: http://terrorismanalysts.com/pt/index.php/pot/article/view/73/150

[4] siehe z.B.: Weimann, Gabriel (1983): The Theater of Terror: The Effects of Press Coverage. In: Journal of Communication, 1. Jg., Nr. 1, S. 38-45;
Brosius, Hans-Bernd / Weimann, Gabriel (1991): The Contagiousness of Mass-Mediated Terrorism. In: European Journal of Communication, 6. Jg., Nr. 1, S. 67-75.